Betreff
Betreuungsbedarfsplanung 2009/2010, Umsetzung des KiBiz, Vorstellung der Ergebnisse und weitere Planung
Vorlage
0017/2009
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss beschließt als örtliche Jugendhilfeplanung die in der Tischvorlage

-       genannte Höhe und Anzahl der Kindpauschalen (§ 19 Abs. 3 KiBiz),

-       die an eingruppige Einrichtungen zu gewährenden Pauschalbeträge (§ 20 Abs. 3 KiBiz),

-       die Anzahl der Pauschalen für Kinder in der Kindertagespflege (§ 22 Abs. 1 KiBiz) sowie

-       die Landeszuschüsse für Familienzentren (§ 21 Abs. 3 KiBiz)

und beauftragt die Verwaltung die notwendigen Anträge beim Landesjugendamt zu stellen.

Der Fachbereich Jugend und Familie kann geringfügige Abweichungen, die sich aufgrund aktueller Änderungen der Träger von Kindertageseinrichtungen ergeben, noch bei der Antragstellung an das Landesjugendamt berücksichtigen.


Rechtsgrundlage:

Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)


Sachdarstellung:

Die Betreuungsbedarfsplanung des Kindergartenjahres 2009/2010 beinhaltet das 2. Planungsjahr, das auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes erfolgt. Während im ersten Planungsjahr 2008/2009, das am 01.08.2008 begann, noch Vieles ungeklärt und neu war, waren die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für alle Beteiligten (Eltern, Kindertageseinrichtungen, Einrichtungsträger, Tagesmütter und den Fachbereich Jugend und Familie als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe) nunmehr klarer. Dennoch ist deutlich zu erkennen, dass die Planungsgespräche mit den Einrichtungsträgern und – leitungen erhebliche Ressourcen binden. So zogen sich die jetzt alljährlich erforderlichen Planungsgespräche über einen Zeitraum von ca. 4 Wochen hin. Im Anschluss daran war eine Feinplanung der Einrichtungsbudgets der 93 Kindertageseinrichtungen erforderlich. Aufgrund der Planungsgespräche gab es in einigen Einrichtungen noch klärungsbedürftige Punkte.

Nachfolgend sind die wesentlichen Planungsaspekte nochmals dargestellt:

Im November 2008 haben wir die Träger der Kindertageseinrichtungen gebeten, uns bis zum 15.12.2008 mitzuteilen, welche Gruppenformen mit welchen Betreuungszeiten für wie viele Kinder im kommenden Kindergartenjahr jeweils auf Grund der von den Eltern mitgeteilten Betreuungsbedarfe (25, 35 oder 45 Stunden) benötigt werden. Daraufhin haben wir mit allen 44 Kindergartenträgern insgesamt konstruktive Gespräche geführt, um die jeweiligen  Einrichtungsbudgets auf der Basis der Kindpauschalen zu ermitteln.

Die Beschlussfassung über die Finanzierung der Betriebskosten in den Kindertageseinrichtun­gen muss nach den gesetzlichen Grundlagen bereits jetzt erfolgen, da nach § 19 Abs. 3 KiBiz eine fristgerechte Beantragung der Landesförderung zum 15. März 2009 beim Landesjugend­amt erfolgt sein muss.

In einzelnen Kindertageseinrichtungen ergeben sich immer wieder noch De­tailfragen und Änderungen in der Planung der Betreuungsbedarfe, die wir bis unmittelbar vor der Jugendhilfeausschusssitzung klären werden. Die endgültige Darstellung der Planungsdaten kann deshalb erst unmittelbar zur Sitzung als Tischvorlage erfolgen.

Neben den Kindpauschalen müssen wir als örtliches Jugendamt bis zum 15.03.2009 weitere Anträge auf Gewährung von Landeszuschüssen für das kommende Kindergartenjahr stellen. Dies sind folgende Elemente der Landesförderung:

-       Zuschüsse zu den Kaltmieten (§ 20 Abs. 2 KiBiz),

-       Pauschalbeträge für eingruppige Einrichtungen (§ 21 Abs. 4 KiBiz) sowie

-       Zuschüsse für Kinder in der Kindertagespflege (§ 22 Abs. 1 KiBiz),

-       Landesmittel für Familienzentren (§ 21 Abs. 3 KiBiz).


Dazu im Einzelnen Folgendes:

-       Trägern, denen nicht das Eigentum oder das Erbbaurecht am Gebäude der Einrichtung zusteht und die nicht wirtschaftlich dem Eigentümer gleichgestellt sind, erhalten neben den Kindpauschalen einen zusätzlichen Zuschuss auf der Grundlage der zu zahlenden Kaltmiete. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis am 28.02.2007 bestand. Von der Kaltmiete ist ein Betrag in Höhe von 2.597,39 € je Gruppe in der Tageseinrichtung und der Eigenanteil des Trägers im Wege des Vorwegabzugs zu berücksichtigen. Mietverhältnisse, die erst nach dem 28.02.2007 begründet werden, werden über Pauschalen bezuschusst (§ 20 Abs. 2 KiBiz).

-       Bei eingruppigen Einrichtungen, kann unter Berücksichtigung des Eigenanteils des Trägers, ein zusätzlicher Pauschalbetrag von bis zu 15.000 € bewilligt werden, wenn der Träger ohne diesen zusätzlichen Betrag die Einrichtung unter Berücksichtigung der nach dem GTK zu Grunde gelegten anerkennungsfähigen Kosten nicht ausreichend finanzieren kann. Die Träger von eingruppigen Einrichtungen haben wir über diese rechtlichen Rahmenbedingungen in den Trägergesprächen infor­miert. Daraufhin sind hier entsprechende Anträge eingegangen.

-       Erstmalig bezuschusst das Land die Aufwendungen der Kommunen zur Tagespflege. Der Zu­schuss beträgt 725 € pro Kind in Tagespflege. Die Bezuschussung ist an enge Voraus­setzungen geknüpft. Dazu gehört u. a., dass das Kind eine regelmäßige Betreuung von mehr als 15 Stunden wöchentlich in Anspruch nimmt und dass die Qualifikation der Tagespflegeper­son nachweisbar den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 17 Abs. 1 und 2 KiBiz entspricht. Wir gehen davon aus, dass bei allen in der Betreuungsplanung vorgesehenen 146 Plätze, die Voraussetzun­gen für eine Förderung gegeben sind.

-       Jede Tageseinrichtung, die über ein vom Land anerkanntes Gütesiegel als „Familienzentrum NRW“ verfügt und damit bereits zertifiziert ist, erhält einen jährlichen Zuschuss von 12.000 €.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Wenn der Jugendhilfeausschuss die Bedarfsplanung nicht fristgerecht beschließt, gibt es im kommenden Kindergartenjahr keine Landesförderung.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von 29.480.000 € an Betriebskostenzuschüssen für die Träger der Kindertageseinrichtungen (vgl. §§ 18 – 20 Kibiz) und für Kinder in Tagespflege (vgl. § 17 Kibiz) ist im laufenden Budget finanziert:

Nach §§ 21 und 22 gewährt das Land NRW einen Landeszuschuss an das örtliche Jugendamt. Dieser Anteil differiert je nach Trägerkategorie zwischen 36,0 und 38,5 %. Insgesamt sind im Budget 2009 12.020.000 € Landeszuweisungen zu den Betriebskosten eingeplant.

Die eingeplanten Finanzmittel entsprechen den zusammengefassten Daten der Einrichtungsbudgets der Kindertageseinrichtungen für die Betriebskostenförderung.

Für den Bereich der Kindertagespflege gilt, dass geplante Aufwendungen von 900.000 € einem Landeszuschuss von 105.850 € gegenüberstehen.

Ja

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

Nein