Der Kreistag verabschiedet zur Unterstützung seiner betroffenen Städte und Gemeinden und deren Bürgerinnen und Bürger die nachfolgende Resolution.
1. Der Landrat und der Kreistag Borken stimmen für eine Erdverkabelung der geplanten 380 kV Stromtrasse Wesel –Diele.
2. Der Landrat und der Kreistag Borken fordern zusätzlich, auch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze ( (Energieleitungsausbaugesetz) dahingehend zu ändern, dass
1. analog zu den in Niedersachsen geltenden gesetzlichen Regelungen die Verpflichtung zur Erdverkabelung eingeführt wird, wenn die Trasse im Abstand von 400 Metern und weniger zu geschlossenen Wohnsiedlungen und 200 Meter und weniger zu Einzelhäusern verläuft.
2. zur Wahrung der Bürgerrechte und der Rechte der Städte und Gemeinden von einer Verkürzung des Rechtsweges auf das Bundesverwaltungsgericht als erste und letzte Instanz abgesehen wird.
3. der Einsatz von Erdkabeln als Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitung (HGÜ) oder VPE auf kürzeren Strecken zum Schutz von Menschen, Landschaft und Umwelt vorrangig und verbindlich festgelegt wird.
Rechtsgrundlage:
Sachdarstellung:
Zu 1:
Erdverkabelungen haben gegenüber Freileitungen entscheidende Vorteile. Diese sind u.a. geringerer Flächen – und Materialverbrauch, keine Beeinträchtigung von Wohnumfeld, Naherholung und Tourismus durch Riesenmasten und Leitungsgeräusche, erhebliche Energieeinsparungen aufgrund geringerer Transportverluste ( Hochspannungsleitungen ca. 15% Erdkabel ca.3% ) kein Elektrosmog und deutlich verminderte elektromagnetische Wechselfelder sowie die geringere Störanfälligkeit im Hinblick auf Klimaveränderung und damit mehr Schutz vor Unfällen ( siehe Kyrill 2007 ). Rechnet man alle Kosten wie Materialkosten, Verlegekosten, Betriebskosten, Übertragungsverluste, Flächenbedarf und Werteverluste zusammen, ist eine Erdverkabelung auch nicht teurer als eine Freileitung.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Schulte