Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Antrag auf Förderung
im Rahmen des bundesweiten Aktionsprogramms Kindertagespflege zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 23 SGB VIII – Förderung in Kindertagespflege -
Sachdarstellung:
Im Oktober 2008 rief das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
auf, sich an dem Aktionsprogramm Kindertagespflege zu beteiligen. Mit dem
Aktionsprogramm soll in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen die
Qualität der Kindertagespflege gesichert und verbessert, das Personalangebot
für die Tagespflege erweitert, die Infrastruktur der Kindertagespflege
ausgebaut und verbessert und die Rolle der Eltern durch Optimierung des
Vermittlungsprozesses gestärkt werden.
Bundesweit sollen 200 Modellstandorte, in
Nordrhein-Westfalen 57 Standorte, zur Gewinnung, Qualifizierung und Vermittlung
von Tagespflegepersonen eingerichtet werden. Weitere Aufgabe ist der
qualitative Auf- und Ausbau einer lokalen Infrastruktur zur fachlichen
Begleitung. Gefragt sind Konzepte von Kommunen, die einen hohen Bedarf an
Tagespflegepersonen und Interesse an einer Weiterentwicklung der
Kindertagespflege haben. Als Modelle für Steuerung, Koordinierung und
Vernetzung vor Ort sollen sie die strukturellen Voraussetzungen für den lokalen
Ausbau der Kindertagespflege schaffen und die damit verbundenen
arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen umsetzen.
Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens
sollten interessierte Träger bis zum 15.11.2008 eine Projektskizze bei der
ESF-Regiestelle einreichen. Dies haben wir gemacht und an dem
Interessenbekundungsverfahren teilgenommen sowie einen Projektvorschlag
eingereicht.
Bereits in der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 15.12.2008 (vgl. TOP 1) haben wir verdeutlicht, dass
es unser Anliegen ist, den Ausbau der Kindertagespflege durch weitere
Qualifizierungen der Tagespflegepersonen voranzutreiben und auf die
Interessenbekundung hingewiesen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (s. Anlage 1) hat dem Fachbereich Jugend und Familie nunmehr
mitgeteilt, dass die Interessenbekundung als förderfähig beurteilt wurde. Am
29.01.2009 erfolgte durch die vom Bundesministerium beauftragte Gesellschaft
für soziale Unternehmensberatung mbH die Aufforderung, einen Antrag zur
Umsetzung des Aktionsprogramms Kindertagespflege bei der ESF-Regiestelle bis
zum 27.02.2009 zu stellen (s. Anlage 2). Den entsprechenden Antrag haben wir daraufhin jetzt eingereicht.
Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
(ESF) finanzierte „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ begleitet den
qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Die gezielte
Förderung der Kindertagespflege ist eine wesentliche Voraussetzung, um die
frühkindliche Bildung zu verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
zu erleichtern. Zugleich soll potentiellen Tagespflegepersonen ein Anreiz
gegeben werden, sich für diesen Beruf zu entscheiden und zu qualifizieren.
Um die Zahl der Tagespflegeplätze erhöhen und
die qualitative Verbesserung dieses Betreuungsangebotes erreichen zu können,
sollen innovative Strategien erprobt werden, die Kooperationspartner zur
Erschließung neuer Zielgruppen einbinden sowie Anreize für bereits aktive
Tagespflegepersonen schaffen, mehr Kinder aufzunehmen.
Als neue Zielgruppe sind geeignete
Berufseinsteiger/-innen mit pädagogischer Ausbildung, arbeitsuchende
Erzieher/-innen bzw. Kinderpflegerinnen und andere pädagogische Fachkräfte
sowie Berufsrückkehrer/-innen zu avisieren.
Der Förderzeitraum beginnt am 01.04.2009 und
erstreckt sich wahlweise auf 3 Jahre.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?
Der Fachbereich Jugend und Familie nimmt die Bewerbung zurück.
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Aktionsprogramm werden in der
Gesamtlaufzeit von 2009 bis 2012 20 Mio. € aus dem Europäischen Sozialfonds
(ESF) über das Bundesministerium zur Verfügung gestellt. Die Zuwendungen werden
im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form der
Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Für jeden Modellstandort steht ein
Förderhöchstbetrag von insgesamt 100.000,00 € zur Verfügung. Die Zuwendung des
ESF beträgt 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die weiteren im Rahmen
des Modells entstehenden Kosten sind durch eigene Mittel des Projektträgers zu
decken. Die erforderlichen Mittel können auch durch eigene Personalkosten
nachgewiesen werden. Es soll eine Stelle, die im Rahmen des Stellenplanes zur
Verfügung steht, als Eigenanteil des Fachbereichs eingebracht werden. Insgesamt
sind im Projektzeitraum Ausgaben von mindestens 166.700 € förderungswürdig.
Anlagen:
Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Anlage 1)
Schreiben der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (Anlage 2)