Betreff
Aktionsprogramm Kindertagespflege
Vorlage
0040/2009
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Antrag auf Förderung im Rahmen des bundesweiten Aktionsprogramms Kindertagespflege zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

§ 23 SGB VIII – Förderung in Kindertagespflege -


Sachdarstellung:

Im Oktober 2008 rief das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf, sich an dem Aktionsprogramm Kindertagespflege zu beteiligen. Mit dem Aktionsprogramm soll in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen die Qualität der Kindertagespflege gesichert und verbessert, das Personalangebot für die Tagespflege erweitert, die Infrastruktur der Kindertagespflege ausgebaut und verbessert und die Rolle der Eltern durch Optimierung des Vermittlungsprozesses gestärkt werden.

Bundesweit sollen 200 Modellstandorte, in Nordrhein-Westfalen 57 Standorte, zur Gewinnung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagespflegepersonen eingerichtet werden. Weitere Aufgabe ist der qualitative Auf- und Ausbau einer lokalen Infrastruktur zur fachlichen Begleitung. Gefragt sind Konzepte von Kommunen, die einen hohen Bedarf an Tagespflegepersonen und Interesse an einer Weiterentwicklung der Kindertagespflege haben. Als Modelle für Steuerung, Koordinierung und Vernetzung vor Ort sollen sie die strukturellen Voraussetzungen für den lokalen Ausbau der Kindertagespflege schaffen und die damit verbundenen arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen umsetzen.

Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens sollten interessierte Träger bis zum 15.11.2008 eine Projektskizze bei der ESF-Regiestelle einreichen. Dies haben wir gemacht und an dem Interessenbekundungsverfahren teilgenommen sowie einen Projektvorschlag eingereicht.

Bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.12.2008 (vgl. TOP 1) haben wir verdeutlicht, dass es unser Anliegen ist, den Ausbau der Kindertagespflege durch weitere Qualifizierungen der Tagespflegepersonen voranzutreiben und auf die Interessenbekundung hingewiesen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (s. Anlage 1) hat dem Fachbereich Jugend und Familie nunmehr mitgeteilt, dass die Interessenbekundung als förderfähig beurteilt wurde. Am 29.01.2009 erfolgte durch die vom Bundesministerium beauftragte Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH die Aufforderung, einen Antrag zur Umsetzung des Aktionsprogramms Kindertagespflege bei der ESF-Regiestelle bis zum 27.02.2009 zu stellen (s. Anlage 2). Den entsprechenden Antrag haben wir daraufhin jetzt eingereicht.

Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierte „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ begleitet den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Die gezielte Förderung der Kindertagespflege ist eine wesentliche Voraussetzung, um die frühkindliche Bildung zu verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zugleich soll potentiellen Tagespflegepersonen ein Anreiz gegeben werden, sich für diesen Beruf zu entscheiden und zu qualifizieren.

Um die Zahl der Tagespflegeplätze erhöhen und die qualitative Verbesserung dieses Betreuungsangebotes erreichen zu können, sollen innovative Strategien erprobt werden, die Kooperationspartner zur Erschließung neuer Zielgruppen einbinden sowie Anreize für bereits aktive Tagespflegepersonen schaffen, mehr Kinder aufzunehmen.

Als neue Zielgruppe sind geeignete Berufseinsteiger/-innen mit pädagogischer Ausbildung, arbeitsuchende Erzieher/-innen bzw. Kinderpflegerinnen und andere pädagogische Fachkräfte sowie Berufsrückkehrer/-innen zu avisieren.

Der Förderzeitraum beginnt am 01.04.2009 und erstreckt sich wahlweise auf 3 Jahre.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Wenn ja, welche ?

Der Fachbereich Jugend und Familie nimmt die Bewerbung zurück.


Finanzielle Auswirkungen:

Für das Aktionsprogramm werden in der Gesamtlaufzeit von 2009 bis 2012 20 Mio. € aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) über das Bundesministerium zur Verfügung gestellt. Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form der Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Für jeden Modellstandort steht ein Förderhöchstbetrag von insgesamt 100.000,00 € zur Verfügung. Die Zuwendung des ESF beträgt 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die weiteren im Rahmen des Modells entstehenden Kosten sind durch eigene Mittel des Projektträgers zu decken. Die erforderlichen Mittel können auch durch eigene Personalkosten nachgewiesen werden. Es soll eine Stelle, die im Rahmen des Stellenplanes zur Verfügung steht, als Eigenanteil des Fachbereichs eingebracht werden. Insgesamt sind im Projektzeitraum Ausgaben von mindestens 166.700 € förderungswürdig.

 


Anlagen:

Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Anlage 1)

Schreiben der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (Anlage 2)