Betreff
Förderung von kulturellen Projekten im Haushaltsjahr 2009
Vorlage
0054/2009
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Die in der Sachdarstellung aufgeführten Projekte werden entsprechend den dort ausgewiesenen Beträgen gefördert.


Rechtsgrundlage:

            _

 


Sachdarstellung:

Der Ausschuss Schule, Kultur, Sport hat sich in seiner Sitzung am 07.05.2003 mit der Umsetzung der „Leitlinie für die Kulturarbeit des Kreises Borken“, insbesondere mit der Förderung von Konzertveranstaltungen beschäftigt. Der Ausschuss hat dabei der eigenen Kulturarbeit des Kreises unter Berücksichtigung von Subsidiarität sowie der Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion des Kreises Priorität eingeräumt und festgelegt, bis auf weiteres nur noch nach strenger Maßgabe der Leitlinien für die Kulturarbeit des Kreises Borken Veranstaltungen Dritter zu fördern. Dies bedeutet in der Praxis,

 

·      förderbar im Sinne der Richtlinien sind Veranstaltungen mit überörtlichem Charakter, d. h. solche Projekte, die im Kreisgebiet neue Akzente setzen und die geeignet sind, über den Veranstaltungsort hinaus beispielhaft zu wirken. Dies sind solche (nicht kommerzielle) Institutionen/Aktionen/Projekte, die wesentliche Bestandteile der kulturellen Infrastruktur des Kreises darstellen und zum Kulturprofil der Region erheblich beitragen, wie z. B.:

o   Künstlerdorf Schöppingen (institutionelle Förderung) und Zusammenarbeit bei Einzelprojekten im Rahmen einer kulturellen Vernetzung

o   Landesmusikakademie NRW “Burg Nienborg” (institutionelle Förderung) und Zusammenarbeit bei Einzelprojekten im Rahmen der kulturellen Vernetzung

o   Kulturkreis Schloss Raesfeld (grenzüberschreitende Kulturarbeit u. Pendant zu den Schlosskonzerten Ahaus)

o   Wettbewerb „jugend musiziert“

o   Jazzfest Gronau

o   Bluesfestival Schöppingen

 

 

·      Der Grundsatz, dass nur gefördert wird, wenn auch die Standortgemeinde (Kreiszuwendung nicht höher als gemeindliche Förderung) sich an dem Projekt beteiligt, hat sich bewährt.

 

Die Verwaltung schlägt die nachfolgend aufgeführten Projekte für eine Kreisförderung im Jahr 2009 vor:


 

Nr.

Antragsteller/Projekt

Gesamtauf­wand €

Defizit

Zuwendung
Gemeinde/Dritte

Zuwendung
Kreis

1

Kulturring Schöppingen

Bluesfestival 2009
am 30. u. 31. Mai

40.000,00

25.000,00

2.000,00

2.000,00

2

Regionalausschuss

„jugend musiziert“

Wettbewerb 2009

 

ca. 6.500,00

ca. 6.500,00

3.500,00

3

Kulturbüro Gronau

Jazzfest 2009

Programm

24. bis 26. April

21. Jazzfest

ca. 70.000,00

ca. 30.000,00

Gesamtetat

ca. 200.000,-

——————

Fehlbetrag wird durch die Stadt Gronau abgesichert

3.000,00

4

Kulturkreis

Schloss Raesfeld

Programm 2009

 

55.000,00

25.000,00

Erstattung 2008:

rd. 10.000,00

12.500,00

5

Stiftung Künstlerdorf

Schöppingen

 

Jubiläum „20 Jahre Stiftung Künstlerdorf Schöppingen“ im Jahr 2009, u. a. mit diversen Son­derausstellungen, Fest-veranstaltungen am 15. u. 16. Mai 2009

 

60.000,00

60.000,00

u. a. Land NRW, Sponsoren, Gemeinde Schöppingen

2.500,00

6

Landesmusikakademie

NRW „Burg Nienborg“

Jubiläum „20 Jahre LMAK“ mit Festveranstaltungen am 15. u. 16. Mai 2009

 

33.300,00

2.500,00

u. a. Land NRW, Gesellschaft der Freunde und Förderer der Landesmusikakademie NRW, Gemeinde Heek

2.500,00

 

Die Zuschüsse werden erst nach Vorlage der Schlussabrechnung durch die Antragsteller ausgezahlt. Ggf. kann es zu einer Minderung des bewilligten Kreiszuschusses kommen, wenn z. B. die gemeindliche Förderung niedriger als veranschlagt ist bzw. das Defizit geringer ausfällt.

zu 4:    Die Gemeinde Raesfeld erstattet an den Kreis einen Anteil (25%) zu den Aufwendungen (einschließlich der vom Kreis geleisteten Personalkosten), die dem Kreis Borken für die Veranstaltungen des Kulturkreises entstehen.

 

zu 5 u. 6:

Die beiden Einrichtungen, die 2009 20 Jahre alt werden, haben einen herausragenden Stellenwert in der überregionalen Kulturarbeit und als Initiativ- und Ideengeber für die Region.

Für die Festveranstaltung hat auch Staatssekretär Große-Brockhoff seine Teilnahme zugesagt.

 

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?

 

Keine Förderung vornehmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von 26.000,00 Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

 

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

 

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?

 

Mit dem Zuwendungsbetrag von 26.000,- Euro werden 52 % der Haushaltsmittel für die Allgemeine Kulturförderung im Kreis Borken aufgewendet, 48 % der Haushaltsmittel verwendet der Kreis für eigene kulturelle Aktivitäten.