Betreff
Sonderpädagogische Förderung: Benachteiligung abbauen, Integration ausbauen, Inklusion verwirklichen Antrag der SPD-Fraktion vom 07.05.2009
Vorlage
0107/2009
Art
Antrag SPD-Fraktion

1.

Der Kreistag stellt fest:

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder Lern – und Entwicklungsstörungen dürfen wegen mangelnder Ressourcen nicht benachteiligt werden.

Eine Änderung des Gesamtsystems der sonderpädagogischen Förderung ist dringend notwendig.

Die Integrationsquote im Kreis Borken und im Land NRW ist deutlich zu erhöhen.

Ziel des Kreistages Borken ist ein inklusives Bildungssystem, das das gemeinsame Lernen bis zum Ende der Pflichtschulzeit umfasst.

 

2.

Der Kreistag fordert die Landesregierung auf:

Als Sofortmaßnahme den Integrationsklassen sowie den GU-Klassen ausreichende Ressourcen bzw. Lehrerstellen zur Verfügung zu stellen.

In Zusammenarbeit mit den Schulträgern Konzepte und Maßnahmen zu entwickeln, um den gemeinsamen Unterricht im Primarbereich flächendeckend anbieten zu können und im Sekundarbereich deutlich mehr Plätze bereitzustellen.

Dafür zu sorgen, dass die geplanten neuen Kultusministerkonferenz – Empfehlungen den Weg in ein inklusionsfähiges Bildungssystem aufzeigen, das den Anforderungen der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen entspricht.


Sachdarstellung:

In NRW und damit auch im Kreis Borken werden Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder Lern- und Entwicklungsstörungen gar nicht erst in das allgemeine Schulsystem eingegliedert oder frühzeitig „aussortiert“. Im Schuljahr 2007/208 wurden landesweit ca. 112.000 Kinder und Jugendliche in einer separaten Förderschule unterrichtet. Dies bedeutet für die Betroffenen häufig die soziale Ausgrenzung aus dem Alltag. Das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf hingegen ist systembedingt selten. Die Quote der gemeinsamen Beschulung liegt in NRW bei 12,6% , damit liegt NRW deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt von 17%.

Ziel der SPD – Kreistagsfraktion ist es, dass der besondere Förderbedarf nicht automatisch zu einer Beschulung in besonderen Einrichtungen führen darf. Kinder und Jugendliche sind darin zu unterstützen, ein ganz normales Leben inmitten unserer Gesellschaft zu führen. Dies schließt die Vorbereitung auf die Teilhabe am Erwerbsleben ein.

Die Landesregierung NRW hat in der Sitzung des Bundesrates  am 19. Dezember 2008 der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen zugestimmt. Die SPD-Kreistagsfraktion begrüßt die Zustimmung ausdrücklich. In dieser Konvention heißt es in Artikel 24, dass Menschen mit Behinderungen nicht vom allgemeinen Schulwesen ausgeschlossen werden dürfen und Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben müssen.

Die UN –Konvention fordert auch ein „ inclusive education system“. Ein inklusives Bildungssystem unterscheidet sich von einem integrativen System. Die integrative Pädagogik strebt die Eingliederung der „gesondert“ beschulten Schülerinnen und Schüler an. Eine inklusive Pädagogik beschult erst gar nicht getrennt.

Viele Verbände unterstützen die Forderung nach mehr Integration und kritisieren das mangelnde integrative Bildungsangebot in Deutschland und den für behinderte Kinder in Deutschland üblichen Weg in die Sonder- bzw. Förderschule als mit der UN-Konvention nicht vereinbar an. Bedauerlicherweise  ist festzustellen, dass die Landesregierung nicht entsprechend der UN – Konvention handelt. Beweis dafür ist u. a. die vorgenommene „Deckelung“ der Lehrerstellen für Integrationsschulen der Sekundarstufe 1. Dies betrifft nach unseren Informationen auch den Kreis Borken.

Nach Auffassung der SPD – Kreistagsfraktion ist es an der Zeit, die Rechte behinderter Kinder und Jugendlicher und deren Eltern ernst zu nehmen und die Möglichkeiten für mehr Integration auszubauen. Hier sollte der Kreis Borken Fürsprecher, Mahner und Vorreiter sein.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ursula Schulte