1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Ausschuss-Sitzung einen Situationsbericht zur Beschulung von Kindern mit Förderbedarf
a) im gemeinsamen Unterricht (integrativ)
b) an Förderschulen
im Kreis Borken vorzulegen.
2. In der nächsten Sitzung des Ausschusses soll durch einen Expertenvortrag über die UN-Konvention und ihre Auswirkungen auf den Bildungsbereich informiert werden.
Sachdarstellung:
Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen ratifiziert. Diese hat Auswirkungen auf die verschiedenen Lebensbereiche behinderter Menschen in unserem Lande. Artikel 24 der Konvention gewährleistet das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Hierzu ist inzwischen eine intensive Diskussion in Gang gekommen.
In einer Sitzung des Arbeitskreises für Behindertenhilfe am 22.04.2009 im Kreishaus hat es nach einem fundierten Fachvortrag eine intensive Auseinandersetzung zu möglichen Auswirkungen auch auf den Schulbesuch von Kindern mit Behinderungen im Kreis Borken gegeben.
Die CDU-Fraktion nimmt das Anliegen der Konvention und ebenso das Anliegen der Eltern von Kindern mit Behinderungen zu einer optimalen Förderung beim Schulbesuch sehr ernst. Deshalb hält sie es für geboten, sich zunächst umfassend über die derzeitige Situation im Kreis Borken, über den Inhalt der Konvention und ihre möglichen Auswirkungen sowie über die rechtliche Situation in Nordrhein-Westfalen zu informieren. Dazu gehört auch der Ansatz der Sonderpädagogischen Kompetenzzentren, von denen jetzt auch eines im Kreis Borken eingerichtet wird.
Ohne eine solche Klärung hält die CDU-Fraktion es für unmöglich, bereits jetzt – wie im Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 07. Mai 2009 gefordert – klare Positionen für den Kreis zu formulieren oder gar Forderungen an die Kultusministerkonferenz auf Bundesebene zu richten.
Mit freundlichen
Grüßen
gez. Heinz-Josef Tönnes
Fraktionsvorsitzender