Der Kreistag beschließt die Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes des Kreises Borken und die Erhebung von Gebühren.
Rechtsgrundlage:
Rettungsgesetz NRW
Sachdarstellung:
Gebührenneukalkulation des Kreises Borken im Rettungsdienst für die Jahre 2009 – 2011
Die zurzeit geltende Gebührensatzung für die Abrechnung der Transportleistungen im Rettungsdienst ist am 01.07.2008 in Kraft getreten. Grundlage für die Kalkulation waren die durchschnittlichen Einsatzzahlen der Jahre 2005 – 2007. In den Jahren 2007 und 2008 waren die Einsatzzahlen überdurchschnittlich hoch. Dies führt dazu, dass der Gebührenüberschuss im Rahmen der Kalkulation nicht zurückgeführt wird, sondern weiter steigt. Dieser Entwicklung soll mit einer weiteren Gebührensenkung entgegengewirkt werden. Die vorliegende Kalkulation basiert auf den durchschnittlichen Einsatzzahlen der Jahre 2007 – 2008. Erste Tendenzen des Jahres 2009 bestätigen eine weiterhin hohe Einsatzfrequenz.
Gem. § 14 Abs. 2 RettG NW ist der Entwurf der Kalkulation den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften zur Stellungnahme zuzuleiten. Die Neukalkulation wird nach Absprache mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen für den Zeitraum vom 01.07.2009 – 30.06.2012 über einen Zeitraum von 3 Jahren durchgeführt.
Die Kostenkalkulation basiert auf der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes. Sofern nicht anders beschrieben, sind alle Zahlen Euro-Beträge.
Folgende Kosten sind in der Kalkulation zu berücksichtigen:
1. Personalkosten
Die Personalkosten stellen den größten Kostenblock dar. Die Entwicklung der Personalkosten wird durch die Begrenzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 48 Stunden beeinflusst. Zusätzlich müssen die Tarifsteigerungen berücksichtigt werden. Diese betragen für 2009 2,8%. Steigerungen in der Beamtenbesoldung wurden ebenfalls berücksichtigt. Für 2010 und 2011 werden die Orientierungsdaten des Landes NRW angesetzt (Steigerung jeweils um 1%). Die Umsetzung der 48 Stunden-Woche ist bereits in der Fortschreibung der Rettungsdienstbedarfsplanung berücksichtigt. Für die Wachenstandorte Ahaus, Borken, und Gronau sind aufgrund der neuen vertraglichen Regelungen die Personalkosten pauschaliert. Die Pauschalen werden aber den linearen Gehaltssteigerungen angepasst.
Die Pauschalen für Heek und Vreden sind Ergebnisse von Ausschreibungen, und stehen für die kommenden Jahre fest (Personal- und Sachkosten). Die anderen Standorte werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
|
2009 |
2010 |
2011 |
Feuer-
und Rettungswache Ahaus |
1.111.505 |
1.133.735 |
1.145.072 |
Feuer-
und Rettungswache Borken |
1.111.505 |
1.133.735 |
1.145.072 |
Rettungswache
Gescher |
452.300 |
462.000 |
470.000 |
Feuer-
und Rettungswache Gronau |
1.111.505 |
1.133.735 |
1.145.072 |
Rettungswache
Heek |
175.195 |
175.415 |
177.000 |
Rettungswache
Isselburg |
452.300 |
462.000 |
470.000 |
Rettungswache
Reken |
458.000 |
467.000 |
472.000 |
Rettungswache
Stadtlohn |
635.000 |
648.000 |
655.000 |
Rettungswache
Vreden |
440.880 |
445.222 |
448.500 |
Summe |
5.948.190 |
6.060.842 |
6.127.717 |
2. Personalnebenkosten
Bei den Wachen, die nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden, müssen die vertraglich festgelegten Personalnebenkosten berücksichtigt werden. Die Kosten sind pauschal entsprechend der jeweiligen Vertragslage kalkuliert.
|
2009 |
2010 |
2011 |
Rettungswache
Gescher |
45.230 |
46.200 |
47.000 |
Rettungswache
Isselburg |
45.230 |
46.200 |
47.000 |
Rettungswache
Reken |
45.800 |
46.700 |
47.200 |
Rettungswache
Stadtlohn |
63.500 |
64.800 |
65.500 |
Summe |
199.760 |
203.900 |
206.700 |
3. Gesamtpersonalkosten
|
2009 |
2010 |
2011 |
Feuer-
und Rettungswache Ahaus |
1.111.505 |
1.133.735 |
1.145.072 |
Feuer-
und Rettungswache Borken |
1.111.505 |
1.133.735 |
1.145.072 |
Rettungswache
Gescher |
497.530 |
508.200 |
517.000 |
Feuer-
und Rettungswache Gronau |
1.111.505 |
1.133.735 |
1.145.072 |
Rettungswache
Heek |
175.195 |
175.415 |
177.000 |
Rettungswache
Isselburg |
497.530 |
508.200 |
517.000 |
Rettungswache
Reken |
503.800 |
513.700 |
519.200 |
Rettungswache
Stadtlohn |
698.500 |
712.800 |
720.500 |
Rettungswache
Vreden |
440.880 |
445.222 |
448.500 |
First-Responder |
5.500 |
5.500 |
5.500 |
Summe |
6.153.450 |
6.270.242 |
6.339.917 |
4. Personal- und Sachkosten des Kreises Borken
In der Gebührenkalkulation sind auch die anteiligen Personalkosten der Mitarbeiter der Kreisleitstelle und der Verwaltung enthalten. Nach den Festlegungen des Rettungsdienstbedarfsplanes werden 17 Stellen in der Leitstelle und 3,2 Stellenanteile für die Verwaltung berücksichtigt. Die Tarifsteigerungen sind ebenfalls eingerechnet. Des Weiteren werden die Overhead Kosten der Querschnittsbereiche und sonstiger Einrichtungen anteilig berechnet. Die Kosten der Leitstelle werden nach der Festlegung im Bedarfsplan nur noch zu 65% berücksichtigt. Dies gilt auch für die Kosten der Unterhaltung der Leitstelle, die unter Ziffer 5 ausgewiesen werden. Die Steigerung der Personalkosten um rd. 100 TEUR gegenüber 2008 ist durch stark steigende Aufwendungen für die Versorgung der Beamten begründet.
|
2009 |
2010 |
2011 |
Personalkosten |
887.860 |
896.739 |
905.706 |
Overhead-Kosten |
267.800 |
270.478 |
273.183 |
Summe |
1.155.660 |
1.167.217 |
1.178.889 |
5. Sachkosten des Rettungsdienstes
Für den Rettungsdienst sind folgende Sachkosten zu berücksichtigen:
|
2009 |
2010 |
2011 |
Unterhaltung
der Fahrzeuge |
230.000 |
236.900 |
244.007 |
Aufwendungen
für die Wartung med.-techn. Artikel |
25.000 |
26.250 |
27.600 |
Aus-
und Fortbildung des RettD-Personals |
28.000 |
30.000 |
30.000 |
Aufwendungen
für Dienstkleidung |
47.760 |
47.760 |
47.760 |
Aufwendungen
für Med.-technische Artikel |
170.000 |
173.400 |
176.868 |
Haftpflicht/Unfallversicherung
Personal |
17.500 |
17.500 |
17.500 |
Erstattung
für den Einsatz des RTH |
10.300 |
10.300 |
10.300 |
Betriebs
und Unterhaltungskosten der Rettungswachen |
170.000 |
180.000 |
189.000 |
Entschädigungen
an die Krankenhäuser für den NA |
700.000 |
712.000 |
720.000 |
Erstattung
für die Unterhaltung Kreisleitstelle |
80.000 |
82.500 |
85.000 |
Abschreibungen |
280.000 |
280.000 |
280.000 |
Verzinsung |
50.000 |
50.000 |
50.000 |
Summe |
1.808.560 |
1.846.610 |
1.878.035 |
Die Sachkosten berücksichtigen zu erwartende Preissteigerungen. Die Entschädigung an die Krankenhäuser für die Notarztgestellung wurde bereits mit der Arbeitsgemeinschaft erörtert und im Ergebnis auf eine Pauschale umgestellt.
6. Gesamtkosten
|
2009 |
2010 |
2011 |
Gesamtpersonalkosten der
Rettungswachen |
6.153.450 |
6.270.242 |
6.339.917 |
Personal- u. Sachkosten des
Kreises Borken |
1.155.660 |
1.167.217 |
1.178.889 |
Sachkosten des
Rettungsdienstes |
1.808.560 |
1.846.610 |
1.878.035 |
Gesamtkosten
|
9.117.670 |
9.284.069 |
9.396.841 |
Die durchschnittliche Kostenbelastung in den Jahren 2009 – 2011 beträgt damit 9.266.193 €/Jahr.
7. Ermittlung der Gebührentarife
Die Gesamtkosten werden auf die anteiligen Vorhaltestunden aufgeteilt. Dabei wird auch die tatsächliche Inanspruchnahme berücksichtigt. Nach dem Rettungsdienstbedarfsplan ergeben sich folgende Vorhaltestunden:
|
Notarzt- einsatz |
Kranken-transport |
Rettungs- einsatz |
Summe |
Feuer-
und Rettungswache Ahaus |
8760 |
10220 |
20640 |
39620 |
Feuer-
und Rettungswache Borken |
8760 |
10220 |
20640 |
39620 |
Rettungswache
Gescher |
0 |
0 |
17520 |
17520 |
Feuer-
und Rettungswache Gronau |
8760 |
10220 |
20640 |
39620 |
Rettungswache
Heek |
0 |
0 |
8760 |
8760 |
Rettungswache
Isselburg |
0 |
0 |
17520 |
17520 |
Rettungswache
Reken |
0 |
0 |
17520 |
17520 |
Rettungswache
Stadtlohn |
8760 |
0 |
17520 |
26280 |
Rettungswache
Vreden |
0 |
0 |
17520 |
17520 |
Summe |
35040 |
30660 |
158280 |
223980 |
%-Anteil insgesamt |
15,64 % |
13,69 % |
70,67 % |
|
Die Kosten werden wie folgt aufgeteilt:
|
Verteilung
der Vorhaltestunden |
Verteilung
der Kosten ohne NA |
NA-Entschädigung |
Anteil
an den Gesamtkosten |
Rettungseinsatz |
70,67% |
6.046.407 |
|
6.046.407 |
Krankentransport |
13,69% |
1.171.234 |
|
1.171.234 |
Notarzteinsatz |
15,64% |
1.338.553 |
710.000 |
1.338.553 |
|
100,00% |
8.556.193 |
710.000 |
9.266.193 |
Der jeweilige Anteil an den Gesamtkosten wird auf die Einsätze im Durchschnitt der Jahre 2007 – 2008 aufgeteilt:
|
Notarzteinsätze |
Krankentransporte |
Rettungseinsätze |
Durchschnitt
der Einsätze in den Jahren 2007 - 2008 |
5016 |
8016 |
9167 |
Einsatzart |
Anteil
an den Gesamtkosten |
Einsätze |
Kosten
je Einsatz |
Rettungseinsätze |
6.046.407 |
9167 |
660 |
Krankentransporte |
1.171.234 |
8016 |
146 |
Notarzteinsätze |
1.338.553 |
5016 |
408 |
Nach dieser Berechnung ergeben sich folgende kostendeckende Gebührensätze:
Art |
kostendeckender
Gebührensatz |
Rettungstransport |
660 |
Krankentransport |
146 |
Notarzteinsatz |
408 |
8. Berechnung der
Gebührensätze unter Berücksichtigung der Gebührenausgleichsrücklage
Die
Gebührenausgleichsrücklage beträgt am 31.12.2008 rd. 4,8 Mio € und hat sich in den vergangenen Jahren wie
folgt entwickelt:
Jahr |
Rücklagenstand zum 31.12. |
2005 |
-87.281,00 |
2006 |
728.259,00 |
2007 |
2.808.000,00 |
2008 |
4.800.000,00 |
Das genaue Ergebnis der Jahresrechnung liegt zum Kalkulationszeitpunkt noch nicht vor. Ursächlich für die hohe Rücklage ist das stark gestiegene Einsatzaufkommen in den letzten Jahren. In der Kalkulation des Jahres 2008 wurden die durchschnittlichen Einsätze der Jahre 2005 – 2007 zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Einsatzzahlen bewegten sich aber deutlich darüber, so dass bereits für das Jahr 2008 keine Rücklagenentnahme erforderlich wird (entgegen der Annahme einer Entnahme von rd. 1.000.000 EUR). Die kurzfristige Neukalkulation mit einer entsprechenden hohen Rücklagenentnahme auf Basis langfristig hoher Einsatzzahlen ist daher zwingend.
Es ist daher eine Rückführung des Gebührenüberschusses im Kalkulationszeitraum anzustreben. Dies geschieht über eine gleichmäßige Entnahme aus der Rücklage im gesamten Kalkulationszeitraum. Für jedes Jahr der Kalkulation werden 1,5 Mio € der Rücklage entnommen. Die Gebühren werden um diesen Betrag gesenkt. Die Zuführung wirkt sich daher wie folgt aus:
Art |
kostendeckender
Gebührensatz |
Neuer
Gebührensatz |
Alter
Gebührensatz |
Veränderung |
Rettungstransport |
660 |
544 |
637 |
- 14,5 % |
Krankentransport |
148 |
121 |
121 |
unverändert |
Notarzteinsatz |
408 |
362 |
404 |
- 10,4 % |
Hinweis: die Gebührenausgleichsrücklage wird zu den marktüblichen Konditionen verzinst. Für das jeweilige Jahr ist der Stand der Rücklage zum 01.01. maßgeblich.
9. Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft der
gesetzlichen Krankenkassen
Mit Schreiben vom 24.04.2009 wurde die AG der gesetzlichen Krankenkassen über die geplante Gebührenanpassung informiert. Die AG bestätigte mit Schreiben vom 15.05.2009 ihr Einvernehmen zur Gebührensenkung. Dieses Einvernehmen ergeht auch im Namen des Verbandes der Ersatzkassen e.V. Landesvertretung NRW.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?
Anlagen:
Satzungsentwurf