Betreff
Neufassung der Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes des Kreises Borken und die Erhebung von Gebühren
Vorlage
0147/2009
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der Kreistag beschließt die Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes des Kreises Borken und die Erhebung von Gebühren.


Rechtsgrundlage:

Rettungsgesetz NRW


Sachdarstellung:

 Gebührenneukalkulation des Kreises Borken im Rettungsdienst für die Jahre 2009 – 2011

Die zurzeit geltende Gebührensatzung für die Abrechnung der Transportleistungen im Rettungsdienst ist am 01.07.2008 in Kraft getreten. Grundlage für die Kalkulation waren die durchschnittlichen Einsatzzahlen der Jahre 2005 – 2007. In den Jahren  2007 und 2008 waren die Einsatzzahlen überdurchschnittlich hoch. Dies führt dazu, dass der Gebührenüberschuss im Rahmen der Kalkulation nicht zurückgeführt wird, sondern weiter steigt. Dieser Entwicklung soll mit einer weiteren Gebührensenkung entgegengewirkt werden. Die vorliegende Kalkulation basiert auf den durchschnittlichen Einsatzzahlen der Jahre 2007 – 2008. Erste Tendenzen des Jahres 2009 bestätigen eine weiterhin hohe Einsatzfrequenz.

Gem. § 14 Abs. 2 RettG NW ist der Entwurf der Kalkulation den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften zur Stellungnahme zuzuleiten. Die Neukalkulation wird nach Absprache mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen für den Zeitraum vom 01.07.2009 – 30.06.2012 über einen Zeitraum von 3 Jahren durchgeführt.

Die Kostenkalkulation basiert auf der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes. Sofern nicht anders beschrieben, sind alle Zahlen Euro-Beträge.

Folgende Kosten sind in der Kalkulation zu berücksichtigen:

1.        Personalkosten

Die Personalkosten stellen den größten Kostenblock dar. Die Entwicklung der Personalkosten wird durch die Begrenzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 48 Stunden beeinflusst. Zusätzlich müssen die Tarifsteigerungen berücksichtigt werden. Diese betragen für 2009 2,8%. Steigerungen in der Beamtenbesoldung wurden ebenfalls berücksichtigt. Für 2010 und 2011 werden die Orientierungsdaten des Landes NRW angesetzt (Steigerung jeweils um 1%). Die Umsetzung der 48 Stunden-Woche ist bereits in der Fortschreibung der Rettungsdienstbedarfsplanung berücksichtigt. Für die Wachenstandorte Ahaus, Borken, und Gronau sind aufgrund der neuen vertraglichen Regelungen die Personalkosten pauschaliert. Die Pauschalen werden aber den linearen Gehaltssteigerungen angepasst.

Die Pauschalen für Heek und Vreden sind Ergebnisse von Ausschreibungen, und stehen für die kommenden Jahre fest (Personal- und Sachkosten). Die anderen Standorte werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

2009

2010

2011

Feuer- und Rettungswache Ahaus

1.111.505

1.133.735

1.145.072

Feuer- und Rettungswache Borken

1.111.505

1.133.735

1.145.072

Rettungswache Gescher

452.300

462.000

470.000

Feuer- und Rettungswache Gronau

1.111.505

1.133.735

1.145.072

Rettungswache Heek

175.195

175.415

177.000

Rettungswache Isselburg

452.300

462.000

470.000

Rettungswache Reken

458.000

467.000

472.000

Rettungswache Stadtlohn

635.000

648.000

655.000

Rettungswache Vreden

440.880

445.222

448.500

Summe

5.948.190

6.060.842

6.127.717

2.        Personalnebenkosten

Bei den Wachen, die nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden, müssen die vertraglich festgelegten Personalnebenkosten berücksichtigt werden. Die Kosten sind pauschal entsprechend der jeweiligen Vertragslage kalkuliert.

2009

2010

2011

Rettungswache Gescher

45.230

46.200

47.000

Rettungswache Isselburg

45.230

46.200

47.000

Rettungswache Reken

45.800

46.700

47.200

Rettungswache Stadtlohn

63.500

64.800

65.500

Summe

199.760

203.900

206.700

3.         Gesamtpersonalkosten

2009

2010

2011

Feuer- und Rettungswache Ahaus

1.111.505

1.133.735

1.145.072

Feuer- und Rettungswache Borken

1.111.505

1.133.735

1.145.072

Rettungswache Gescher

497.530

508.200

517.000

Feuer- und Rettungswache Gronau

1.111.505

1.133.735

1.145.072

Rettungswache Heek

175.195

175.415

177.000

Rettungswache Isselburg

497.530

508.200

517.000

Rettungswache Reken

503.800

513.700

519.200

Rettungswache Stadtlohn

698.500

712.800

720.500

Rettungswache Vreden

440.880

445.222

448.500

First-Responder

5.500

5.500

5.500

Summe

6.153.450

6.270.242

6.339.917

4.        Personal- und Sachkosten des Kreises Borken

In der Gebührenkalkulation sind auch die anteiligen Personalkosten der Mitarbeiter der Kreisleitstelle und der Verwaltung enthalten. Nach den Festlegungen des Rettungsdienstbedarfsplanes werden 17 Stellen in der Leitstelle und 3,2 Stellenanteile für die Verwaltung berücksichtigt. Die Tarifsteigerungen sind ebenfalls eingerechnet. Des Weiteren werden die Overhead Kosten der Querschnittsbereiche und sonstiger Einrichtungen anteilig berechnet. Die Kosten der Leitstelle werden nach der Festlegung im Bedarfsplan nur noch zu 65% berücksichtigt. Dies gilt auch für die Kosten der Unterhaltung der Leitstelle, die unter Ziffer 5 ausgewiesen werden. Die Steigerung der Personalkosten um rd. 100 TEUR gegenüber 2008 ist durch stark steigende Aufwendungen für die Versorgung der Beamten begründet.

2009

2010

2011

Personalkosten

887.860

896.739

905.706

Overhead-Kosten

267.800

270.478

273.183

Summe

1.155.660

1.167.217

1.178.889


5.        Sachkosten des Rettungsdienstes

Für den Rettungsdienst sind folgende Sachkosten zu berücksichtigen:

2009

2010

2011

Unterhaltung der Fahrzeuge

230.000

236.900

244.007

Aufwendungen für die Wartung med.-techn. Artikel

25.000

26.250

27.600

Aus- und Fortbildung des RettD-Personals

28.000

30.000

30.000

Aufwendungen für Dienstkleidung

47.760

47.760

47.760

Aufwendungen für Med.-technische Artikel

170.000

173.400

176.868

Haftpflicht/Unfallversicherung Personal

17.500

17.500

17.500

Erstattung für den Einsatz des RTH

10.300

10.300

10.300

Betriebs und Unterhaltungskosten der Rettungswachen

170.000

180.000

189.000

Entschädigungen an die Krankenhäuser für den NA

700.000

712.000

720.000

Erstattung für die Unterhaltung Kreisleitstelle

80.000

82.500

85.000

Abschreibungen

280.000

280.000

280.000

Verzinsung

50.000

50.000

50.000

 Summe

1.808.560

1.846.610

1.878.035

Die Sachkosten berücksichtigen zu erwartende Preissteigerungen. Die Entschädigung an die Krankenhäuser für die Notarztgestellung wurde bereits mit der Arbeitsgemeinschaft erörtert und im Ergebnis auf eine Pauschale umgestellt.

6.         Gesamtkosten

2009

2010

2011

Gesamtpersonalkosten der Rettungswachen

6.153.450

6.270.242

6.339.917

Personal- u. Sachkosten des Kreises Borken

1.155.660

1.167.217

1.178.889

Sachkosten des Rettungsdienstes

1.808.560

1.846.610

1.878.035

Gesamtkosten

9.117.670

9.284.069

9.396.841

Die durchschnittliche Kostenbelastung in den Jahren 2009 – 2011 beträgt damit 9.266.193 €/Jahr.


7.         Ermittlung der Gebührentarife

Die Gesamtkosten werden auf die anteiligen Vorhaltestunden aufgeteilt. Dabei wird auch die tatsächliche Inanspruchnahme berücksichtigt. Nach dem Rettungsdienstbedarfsplan ergeben sich folgende Vorhaltestunden:

Notarzt-

einsatz

Kranken-transport

Rettungs-

einsatz

Summe

Feuer- und Rettungswache Ahaus

8760

10220

20640

39620

Feuer- und Rettungswache Borken

8760

10220

20640

39620

Rettungswache Gescher

0

0

17520

17520

Feuer- und Rettungswache Gronau

8760

10220

20640

39620

Rettungswache Heek

0

0

8760

8760

Rettungswache Isselburg

0

0

17520

17520

Rettungswache Reken

0

0

17520

17520

Rettungswache Stadtlohn

8760

0

17520

26280

Rettungswache Vreden

0

0

17520

17520

Summe

35040

30660

158280

223980

%-Anteil insgesamt

15,64 %

13,69 %

70,67 %

Die Kosten werden wie folgt aufgeteilt:

Verteilung der Vorhaltestunden

Verteilung der Kosten ohne NA

NA-Entschädigung

Anteil an den Gesamtkosten

Rettungseinsatz

70,67%

6.046.407

 

6.046.407

Krankentransport

13,69%

1.171.234

 

1.171.234

Notarzteinsatz

15,64%

1.338.553

710.000

1.338.553

100,00%

8.556.193

710.000

9.266.193

Der jeweilige Anteil an den Gesamtkosten wird auf die Einsätze im Durchschnitt der Jahre 2007 – 2008 aufgeteilt:

Notarzteinsätze

Krankentransporte

Rettungseinsätze

Durchschnitt der Einsätze in den Jahren 2007 - 2008

5016

8016

9167

Einsatzart

Anteil an den Gesamtkosten

Einsätze

Kosten je Einsatz

Rettungseinsätze

6.046.407

9167

660

Krankentransporte

1.171.234

8016

146

Notarzteinsätze

1.338.553

5016

408


Nach dieser Berechnung ergeben sich folgende kostendeckende Gebührensätze:

Art

kostendeckender Gebührensatz

Rettungstransport

660

Krankentransport

146

Notarzteinsatz

408

8.         Berechnung der Gebührensätze unter Berücksichtigung der Gebührenausgleichsrücklage

Die Gebührenausgleichsrücklage beträgt am 31.12.2008 rd. 4,8 Miound hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

Jahr

Rücklagenstand zum 31.12.

2005

-87.281,00

2006

728.259,00

2007

2.808.000,00

2008

4.800.000,00

Das genaue Ergebnis der Jahresrechnung liegt zum Kalkulationszeitpunkt noch nicht vor. Ursächlich für die hohe Rücklage ist das stark gestiegene Einsatzaufkommen in den letzten Jahren. In der Kalkulation des Jahres 2008 wurden die durchschnittlichen Einsätze der Jahre 2005 – 2007 zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Einsatzzahlen bewegten sich aber deutlich darüber, so dass bereits für das Jahr 2008 keine Rücklagenentnahme erforderlich wird (entgegen der Annahme einer Entnahme von rd. 1.000.000 EUR). Die kurzfristige Neukalkulation mit einer entsprechenden hohen Rücklagenentnahme auf Basis langfristig hoher Einsatzzahlen ist daher zwingend.

Es ist daher eine Rückführung des Gebührenüberschusses im Kalkulationszeitraum anzustreben. Dies geschieht über eine gleichmäßige Entnahme aus der Rücklage im gesamten Kalkulationszeitraum. Für jedes Jahr der Kalkulation werden 1,5 Mio € der Rücklage entnommen. Die Gebühren werden um diesen Betrag gesenkt. Die Zuführung wirkt sich daher wie folgt aus:

Art

kostendeckender Gebührensatz

Neuer Gebührensatz

Alter Gebührensatz

Veränderung

Rettungstransport

660

544

637

- 14,5 %

Krankentransport

148

121

121

unverändert

Notarzteinsatz

408

362

404

- 10,4 %

Hinweis: die Gebührenausgleichsrücklage wird zu den marktüblichen Konditionen verzinst. Für das jeweilige Jahr ist der Stand der Rücklage zum 01.01. maßgeblich.

9.         Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen

Mit Schreiben vom 24.04.2009 wurde die AG der gesetzlichen Krankenkassen über die geplante Gebührenanpassung informiert. Die AG bestätigte mit Schreiben vom 15.05.2009 ihr Einvernehmen zur Gebührensenkung. Dieses Einvernehmen ergeht auch im Namen des Verbandes der Ersatzkassen e.V. Landesvertretung NRW.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Wenn ja, welche ?


Anlagen:

Satzungsentwurf