Sachdarstellung:
2009 ist das entscheidende Jahr für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Seit Dezember 2008 sind die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne veröffentlicht. Ein halbes Jahr lang hat die Öffentlichkeit das Recht, diese Pläne zu prüfen und dazu bis zum 21. Juni 2009 Stellung zu nehmen. Die Behörden sind angehalten, die Änderungswünsche in angemessener Weise in die Endfassung der Bewirtschaftungspläne einzuarbeiten.
1. Hat die Verwaltung bereits eine Stellungnahme an die zuständige Bezirksregierung abgegeben?
2. Welche Gewässer wurden als „erheblich veränderte Gewässer“ eingestuft und mit welcher Begründung?
3. Gibt es unterschiedliche Einschätzungen bei der Gewässereinstufung zwischen der Kommune und dem zuständigen Wasserverband?
4. Welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der EU-WRRL wurden für den Kreis Borken vorgeschlagen?
5. Wie sollen die Vorgaben der EU-WRRL zukünftig in die kommunalen Planungsprozesse integriert werden?
6. Wie ist die breite Information und Einbindung der Bevölkerung im Rahmen der Maßnahmenumsetzung zur EU-WRRL vorgesehen?
7. Welche über die Verbesserung des Zustands berichtspflichtiger Gewässer hinausgehenden Maßnahmen sind in naher Zukunft zur flächendeckenden Verbesserung des Gewässerzustands für den Kreis Borken angedacht?
8. Neun Grundwasserkörper im Kreisgebiet besitzen Grenzwertüberschreitungen von Nitrat, zwei Grundwasserkörper von Ammoniumnitrat (siehe auch Umweltausschuß TOP 9.2, Sitzungsvorlage 0308/2008, Seite 2 und Anlagen). Die WRRL sieht als Bindung für Behörden ein Verschlechterungsverbot und ein Verbesserungsgebot vor.
Inwieweit wird die Grenzwertüberschreitung der WRRL bei der Genehmigungspraxis von Massentierhaltungen berücksichtigt?
Mit freundlichen Grüßen
Maja Saatkamp