Betreff
Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der für die Wahl des Landrates / der Landrätin des Kreises Borken am 30.08.2009 eingereichten Wahlvorschläge
Vorlage
0173/2009
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Die in der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage (wird nachgereicht) aufgeführten Wahlvorschläge zur Wahl des Landrates / der Landrätin des Kreises Borken am 30.08.2009 werden gemäß § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz  zugelassen.


Rechtsgrundlage:

Kommunalwahlgesetz (KWahlG) vom 30.06.1998 (GV NRW. S. 494, 509), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV. NRW S. 514)

Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31.08.1993 (GV NRW S. 592, 967), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.11.2008 (GV NRW S. 680)


Sachdarstellung:

 

Wahlvorschläge für das Amt des Landrates / der Landrätin können von politischen Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (Parteien), von mitgliedschaftlich organisierten Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerbern / Einzelbewerberinnen) eingereicht werden. Sie können noch bis zum 48. Tag vor der Wahl, also bis zum 13.07.2009, 18.00 Uhr, abgegeben werden. Deshalb kann die Liste der eingereichten Wahlvorschläge erst in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt werden.

 

Eine Vorprüfung der eingereichten Wahlvorschläge erfolgt durch den Kreiswahlleiter. Es wird geprüft, ob die eingegangenen Wahlvorschläge vollständig sind und den Erfordernissen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung entsprechen (§ 75 a KWahlO i.V.m. § 27 KWahlO). Über das Ergebnis dieser Vorprüfung wird in der Sitzung berichtet.

 

Der Kreiswahlausschusses prüft die eingegangenen Wahlvorschläge und beschließt über ihre Zulassung oder Zurückweisung (§ 46 b i.V.m. § 18 Abs. 3 KWahlG, § 75 a KWahlO i.V.m. § 28 Abs. 3 KWahlO). Hierüber ist eine Niederschrift zu fertigen. Ein Muster der Niederschrift ist der Sitzungsvorlage 0174/2009 (Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der zur Kreistagswahl eingereichten Wahlvorschläge) beigefügt. Die Niederschrift ist von allen Mitgliedern des Kreiswahlausschusses, die an der Verhandlung teilgenommen haben, zu unterzeichnen.

 

Weitere Informationen über die Anforderungen, die an einen ordnungsgemäßen Wahlvorschlag zu stellen sind, sind der ebenfalls der Sitzungsvorlage 0174/2009 beigefügten Bekanntmachung über die „Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen“ (veröffentlicht im Amtsblatt des Kreises Borken 24/2008 vom 31.10.2008) zu entnehmen.

 

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?