Die in den Anlagen 2 und 3 zur Sitzungsvorlage (wird nachgereicht) aufgeführten Wahlvorschläge werden gemäß § 18 Abs. 3 KWahlG zur Wahl der Vertretung des Kreises Borkenl am 30.08.2009 zugelassen.
Rechtsgrundlage:
Kommunalwahlgesetz (KWahlG) vom 30.06.1998 (GV NRW. S. 494, 509), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV. NRW S. 514)
Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31.08.1993 (GV NRW S. 592, 967), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.11.2008 (GV NRW S. 680)
Sachdarstellung:
Wahlvorschläge für den Kreistag können von politischen Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (Parteien), von mitgliedschaftlich organisierten Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerbern / Einzelbewerberinnen), von diesen allerdings keine Reserveliste, eingereicht werden. Sie können noch bis zum 48. Tag vor der Wahl, also bis zum 13.07.2009, 18.00 Uhr, abgegeben werden. Deshalb kann die Liste der eingereichten Wahlvorschläge erst in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt werden.
Eine Vorprüfung der eingereichten Wahlvorschläge erfolgt durch den Kreiswahlleiter. Es wird geprüft, ob die eingegangenen Wahlvorschläge vollständig sind und den Erfordernissen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung entsprechen (§§ 27 und 31 Abs. 5 KWahlO). Über das Ergebnis dieser Vorprüfung wird in der Sitzung berichtet.
Der Kreiswahlausschusses prüft die eingegangenen Wahlvorschläge und beschließt über ihre Zulassung oder Zurückweisung (§ 18 Abs. 3 KWahlG, § 28 Abs. 3 KWahlO). Hierüber ist eine Niederschrift zu fertigen (§ 28 Abs. 6 KWahlO). Ein Muster der Niederschrift ist beigefügt. Die Niederschrift ist von allen Mitgliedern des Kreiswahlausschusses, die an der Verhandlung teilgenommen haben, zu unterzeichnen.
Weitere Informationen über die Anforderungen, die an einen ordnungsgemäßen Wahlvorschlag zu stellen sind, sind der ebenfalls beigefügten Bekanntmachung über die „Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen“ (veröffentlicht im Amtsblatt des Kreises Borken 24/2008 vom 31.10.2008) zu entnehmen.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
|
Nein |
Wenn ja, welche ?
Anlagen:
Auszug aus dem Kommunalwahlgesetz: §§ 18 – 20 KWahlG
Auszug aus der Kommunalwahlordnung: §§ 27 – 30 KWahlO
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen vom 23.10.2008
Entwurf der Niederschrift über die Ausschusssitzung