Betreff
Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2006
Vorlage
0179/2009
Art
Beschlussvorlage öffentlich

1.      Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) schließt sich dem von der Revision festge­stellten Ergebnis über die Prüfung des Jahresabschlusses des Kreises Borken für das Haushaltsjahr 2006 und der Erteilung des eingeschränkten Bestätigungsvermerkes an. Die Feststellungen der Revision werden als eigenes Prüfungsergebnis übernommen.

 

2.      Der RPA empfiehlt dem Kreistag,

 

  1. den vom RPA testierten Jahresabschluss des Kreises Borken für das Haushaltsjahr 2006 in der Fassung vom 20. August 2009 mit einer Bilanzsumme von 395.583.502,65 € und einem Jahresfehlbetrag von 2.361.225,40 € festzustellen,

  2. dem Landrat für den Jahresabschluss 2006 gemäß § 91 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen und

  3. zu beschließen, dass der Jahresfehlbetrag 2006 in Höhe von 2.361.225,40 € durch Ver­ringerung der Ausgleichsrücklage ausgeglichen wird (§ 96 Abs. 1 GO NRW).

 


 

 

 

 

Rechtsgrundlage:

§§ 53 KrO NRW in Verbindung mit §§ 95 und 96 sowie § 101 GO NRW

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 53 KrO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 1 GO NRW hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre­chendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanz­rechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen.

Nach Maßgabe des § 95 Abs. 3 der GO NRW wird der vom Kämmerer aufgestellte und vom Landrat bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses dem Kreistag zur Feststellung zugeleitet. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2006 wurde vom Kämmerer am 17.04.2008 auf­gestellt und vom Landrat am gleichen Tag bestätigt. Der Landrat legte dem Kreistag den Entwurf des Jahresabschlusses 2006 mit den begründenden Unterla­gen zur Sit­zung am 24.04.2008 vor. Dieser nahm den Entwurf zur Kenntnis und leitete ihn an den RPA weiter.

 

In den Sitzungen des RPA am 8.12.2008 und am 08.06.2009 hat die gesetzlich mit der Prüfung beauftragte Revision des Kreises Borken über den Sachstand zur Prüfung des Jahresabschlusses 2006 berichtet und begründet, weshalb noch kein abschließendes Ergebnis vorgelegt werden kann.

 

Der jetzt von der Revision abschließend geprüfte Jahresabschluss 2006 bein­haltet auch die Korrekturbuchungen, die sich im Rahmen der Prüfung des von der Verwal­tung aufgestellten Jahresabschlusses 2006 er­geben haben. Das Ergebnis der Prüfung ist von der Revision im Prüfungsbericht vom 27. August 2009 zusammengefasst und ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Den Jahresabschluss 2006 mit dem Lagebericht, die Bestandteil des Prüfungsberichtes sind, haben die Mitglieder des RPA bereits vorab übersandt bekommen.

 

Es wird vorgeschlagen, die Feststellungen der Revision als eigenes Prüfungsergebnis zu übernehmen und einen entsprechenden Bestätigungsvermerk zu erteilen. Der Bestätigungsver­merk ist nach Beschlussfassung durch den RPA vom Vorsitzenden zu unterzeichnen (§ 101 Abs. 7 GO NRW).

 

Zuständig für die abschließende Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Kreistag. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresfehlbetrages für das Haushaltsjahr 2006 in Höhe von 2.361.225,40 €. Es wird vorgeschlagen, diesen aus der in der Bilanz ausgewiesenen Ausgleichsrücklage zu entnehmen.

 

Nach Maßgabe des § 96 Abs. 1 GO NRW entscheiden die Kreistagsmitglieder nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2006 über die Entlastung des Landrats.

 

Der vom Kreistag festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und unter­liegt der Überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?

Änderung des vorgeschlagenen Testats, ggfls. erneute Prüfung

Verweigerung der Entlastung oder Erteilung mit Einschränkungen, wobei vom Kreistag dafür die Gründe anzugeben sind

 


Anlagen:

 

Bericht der Revision über die Prüfung des Jahresabschlusses 2006 vom 27. August 2009

Entwurf des Bestätigungsvermerks des RPA