Betreff
Notärztliche Versorgung im Kreis Borken Antrag der SPD-Fraktion vom 25.08.2009
Vorlage
0199/2009
Art
Antrag SPD-Fraktion

Der Kreistag verabschiedet die nachfolgende Resolution:

1.   Der Kreistag Borken fordert die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) auf, für den Kreis Borken mindestens vier Notfallpraxen zu beschließen. Das heißt, bestehende Notfallpraxen in Gronau, Ahaus und Borken  bleiben bestehen und  am  St. Agnes Hospital  wird eine zentrale Notfallpraxis eingerichtet.

2.   Der Kreistag Borken fordert von der KVWL, auf die landesweite Hotline, über die alle Anrufer weitergeleitet werden sollen, zu verzichten und nach anderen patientenfreundlicheren Lösungen zu suchen.

3.   Der Kreistag Borken fordert die KVWL auf, statt der vorgesehenen zwei ärztlichen Notfahrdienste, mindestens vier für den Kreis Borken zu beschließen.

4.   Der Kreistag Borken fordert die KWVL auf, gemeinsam mit den Ärzten im Kreis Borken nach einer Lösung für den Notdienst zu suchen, der den Menschen in einem Flächenkreis gerecht wird.


Sachdarstellung:

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 17.6.09 wurde der Ausschuss von dem Notdienstbeauftragten der KVWL Herrn Dr. Andreas Binder über die zukünftige notärztliche Versorgung, wie sie von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe angedacht ist, unterrichtet. Gegen die Pläne gab es im Ausschuss erhebliche Bedenken, obwohl man im Juni noch von vier möglichen Notfallpraxen für den Kreis ausgehen konnte. Jetzt zeichnet sich ab, dass nur noch zwei Notfallpraxen für den Kreis und zwar in Ahaus und in Borken eingerichtet werden sollen. Das ist im Interesse der Menschen im Kreis Borken nicht hinnehmbar. Besonders für ältere Menschen, die nicht so mobil sind, ist diese geplante notärztliche Versorgung in einem Flächenkreis, wie dem Kreis Borken, einfach unmöglich. Insgesamt dürfen die Pläne der KVWL mit Fug und Recht als vollkommen unzureichend für den Kreis und seine Städte und Gemeinden bezeichnet werden. Auch die landesweit einheitliche Rufnummer für die Notfahrdienste ist eine erhebliche Verschlechterung für die Bürgerinnen und Bürger. Zumal hier von in einem Schnellverfahren ausgebildeten Telefonisten/ Telefonistinnen beurteilt werden soll, ob dem Patienten der Weg zur Notfallpraxis zugemutet bzw. ob der Notarzt rausfahren muss. In beiden Fällen kann es leicht über eine Stunde dauern bis der Patient Hilfe bekommt, der Rettungswagen dagegen muss bei Unfällen in 10 Minuten am Unfallort sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Ursula Schulte