Betreff
Maßnahmen nach dem Konjunkturprogramm II
Vorlage
0202/2009
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der Kreistag stimmt der beigefügten Maßnahmenliste zur Verwendung der aus dem Konjunkturprogramm II zur Verfügung gestellten Mittel des Bundes und des Landes zu. Soweit für Maßnahmen, für die nicht schon durch KT-Beschluss vom 02.04.2009 überplanmäßige Mittel bereitgestellt wurden, im Haushaltjahr 2009 noch Ausgaben anfallen, werden diese überplanmäßig bereit gestellt.


Rechtsgrundlage:

§ 26 Abs. 1 lit. g Kreisordnung


Sachdarstellung:

In seiner Sitzung am 02.04.2009 hat der Kreistag mit Blick auf die nach dem Konjunkturprogramm II zu erwartenden Fördergelder drei Maßnahmen zur Umsetzung freigegeben, die ein Ausgabenvolumen von 2,4 Mio. € haben, für das mit dem gleichen Beschluss überplanmäßig Haushaltsermächtigungen bereit gestellt wurden (vgl. SV 0065/2009).

Mit Zuwendungsbescheid vom 08.04.2009 wurden dem Kreis Borken anschließend Fördermittel nach dem Konjunkturprogramm II in Höhe von 9.939.404 € bewilligt. Hiervon entfallen 6.768.616 € auf den Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur und 3.170.788 € auf den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur.

Insbesondere die Verwendung der Fördermittel für den Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur war hierbei zunächst eng an Maßnahmen zur energetischen Sanierung gebunden, da nach der grundgesetzlichen Aufgabenverteilung nur hierfür dem Bund eine Gesetzgebungs- und damit Förderkompetenz zustand. Eine Verwendung der Mittel für Erweiterungsbauten im Schulbereich war danach ausgeschlossen.

Zum 01.08.2009 ist darauf hin eine Änderung des Grundgesetztes in Kraft getreten, die dem Bund „im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staats entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“ ermächtigen „auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse Finanzhilfen zu gewähren“.

Die im Zuge der weltweiten Finanzkrise festgestellte Störung des wirtschaftlichen Gleichgewichtes stellt eine solche außergewöhnliche Notsituation dar, so dass die daraufhin erlassenen Gesetze des Konjunkturprogrammes II den erweiterten Fördermöglichkeiten des Bundes entsprechen. Nach herrschender Auffassung aller kommunalen Spitzenverbände und des Landes Nordrhein-Westfallen können somit die Fördermittel des Konjunkturprogrammes im weiten Sinne für die Verbesserung der Schulinfrastruktur eingesetzt werden.

Ausgehend von dieser weiten Verwendungsmöglichkeit schlägt die Verwaltung die in der beigefügten Liste fett gedruckten und hinterlegten Maßnahmen zur Umsetzung aus Mitteln des Konjunkturprogrammes II vor.

Die Gesamtliste macht deutlich, dass nicht alle generell förderfähigen Maßnahmen Berücksichtigung finden können. Es musste daher eine Auswahl nach sachlichen Kriterien statt finden.

Hauptkriterien waren hierbei, die Umsetzungsfähigkeit eines Projektes und der durch die schnelle Umsetzung in den folgenden Jahren zu erwartende Entlastungseffekt für den Kreishaushalt. Im Wesentlichen konnten damit nur Maßnahmen berücksichtigt werden, die bereits im Hochbauprogramm 2009 ff. des Kreises enthalten waren. Soweit Maßnahmen Dritter berücksichtigt wurden, handelt es vorrangig um solche Maßnahmen freier Träger, für die der Kreis Borken ansonsten in eigener Zuständigkeit vergleichbare Leistungen erbringen müsste und für die üblicherweise den freien Trägern Zuschüsse aus Kreismitteln gewährt werden.

Im Bereich des Investitionsschwerpunktes Infrastruktur sollen die Mittel ausschließlich zur Vorbereitung einer leistungsfähigen und flächendeckenden Breitbandverkabelung verwandt werden. Die Maßnahmen sind hier mit den Städten und Gemeinden des Kreises vorabgestimmt.

 

 

Entscheidungsalternative(n):

X

Ja

Nein

Wenn ja, welche ?

Verzicht auf die Fördermittel; Berücksichtigung anderer Projekte