Der Kreistag stimmt der beigefügten Maßnahmenliste zur Verwendung der aus dem Konjunkturprogramm II zur Verfügung gestellten Mittel des Bundes und des Landes zu. Soweit für Maßnahmen, für die nicht schon durch KT-Beschluss vom 02.04.2009 überplanmäßige Mittel bereitgestellt wurden, im Haushaltjahr 2009 noch Ausgaben anfallen, werden diese überplanmäßig bereit gestellt.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 1 lit. g Kreisordnung
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung
am 02.04.2009 hat der Kreistag mit Blick auf die nach dem Konjunkturprogramm II
zu erwartenden Fördergelder drei Maßnahmen zur Umsetzung freigegeben, die ein
Ausgabenvolumen von 2,4 Mio. € haben, für das mit dem gleichen Beschluss
überplanmäßig Haushaltsermächtigungen bereit gestellt wurden (vgl. SV
0065/2009).
Mit
Zuwendungsbescheid vom 08.04.2009 wurden dem Kreis Borken anschließend
Fördermittel nach dem Konjunkturprogramm II in Höhe von 9.939.404 € bewilligt.
Hiervon entfallen 6.768.616 € auf den Investitionsschwerpunkt
Bildungsinfrastruktur und 3.170.788 € auf den Investitionsschwerpunkt
Infrastruktur.
Insbesondere die
Verwendung der Fördermittel für den Investitionsschwerpunkt
Bildungsinfrastruktur war hierbei zunächst eng an Maßnahmen zur energetischen
Sanierung gebunden, da nach der grundgesetzlichen Aufgabenverteilung nur
hierfür dem Bund eine Gesetzgebungs- und damit Förderkompetenz zustand. Eine
Verwendung der Mittel für Erweiterungsbauten im Schulbereich war danach
ausgeschlossen.
Zum 01.08.2009 ist
darauf hin eine Änderung des Grundgesetztes in Kraft getreten, die dem Bund „im
Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der
Kontrolle des Staats entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich
beeinträchtigen“ ermächtigen „auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse Finanzhilfen zu
gewähren“.
Die im Zuge der
weltweiten Finanzkrise festgestellte Störung des wirtschaftlichen
Gleichgewichtes stellt eine solche außergewöhnliche Notsituation dar, so dass
die daraufhin erlassenen Gesetze des Konjunkturprogrammes II den erweiterten
Fördermöglichkeiten des Bundes entsprechen. Nach herrschender Auffassung aller
kommunalen Spitzenverbände und des Landes Nordrhein-Westfallen können somit die
Fördermittel des Konjunkturprogrammes im weiten Sinne für die Verbesserung der
Schulinfrastruktur eingesetzt werden.
Ausgehend von
dieser weiten Verwendungsmöglichkeit schlägt die Verwaltung die in der
beigefügten Liste fett gedruckten und hinterlegten Maßnahmen zur Umsetzung aus
Mitteln des Konjunkturprogrammes II vor.
Die Gesamtliste
macht deutlich, dass nicht alle generell förderfähigen Maßnahmen
Berücksichtigung finden können. Es musste daher eine Auswahl nach sachlichen
Kriterien statt finden.
Hauptkriterien
waren hierbei, die Umsetzungsfähigkeit eines Projektes und der durch die
schnelle Umsetzung in den folgenden Jahren zu erwartende Entlastungseffekt für
den Kreishaushalt. Im Wesentlichen konnten damit nur Maßnahmen berücksichtigt
werden, die bereits im Hochbauprogramm 2009 ff. des Kreises enthalten waren.
Soweit Maßnahmen Dritter berücksichtigt wurden, handelt es vorrangig um solche
Maßnahmen freier Träger, für die der Kreis Borken ansonsten in eigener
Zuständigkeit vergleichbare Leistungen erbringen müsste und für die
üblicherweise den freien Trägern Zuschüsse aus Kreismitteln gewährt werden.
Im Bereich des
Investitionsschwerpunktes Infrastruktur sollen die Mittel ausschließlich zur
Vorbereitung einer leistungsfähigen und flächendeckenden Breitbandverkabelung
verwandt werden. Die Maßnahmen sind hier mit den Städten und Gemeinden des
Kreises vorabgestimmt.
Entscheidungsalternative(n):
X |
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?
Verzicht auf die Fördermittel; Berücksichtigung anderer Projekte