Betreff
Bestellung eines Kämmerers
Vorlage
0217/2009
Art
Beschlussvorlage öffentlich
Der Kreistag bestellt Kreisverwaltungsdirektor Wilfried Kersting ab 01.10.2009 zum Kreiskämmerer.
Rechtsgrundlage:
§ 47 Abs. 4 KrO NRW
Sachdarstellung:
Kreisdirektor und Kreiskämmerer Werner Haßenkamp verlässt
den Kreis Borken und wird ab 02.10.2009 Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt
NRW. Für die Aufgabe des Kreiskämmerers ist daher eine Nachfolge zu regeln.
Nach § 47 Abs. 4 KrO NRW sollen die Kreise einen Beamten des Kreises zum
Kämmerer bestellen. In Abstimmung mit dem künftigen Landrat Dr. Kai Zwicker
soll Kreisverwaltungsdirektor Wilfried Kersting, Leiter des Büros des Landrats,
zum Kreiskämmerer bestellt werden.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?