Kreisoberamtsrat Jürgen Geuting wird zum Schriftführer für den Ausschuss für Bildung und Schule bestellt.
Kreisverwaltungsrat Günther Inhester wird zum stellvertretenden Schriftführer für den Ausschuss für Bildung und Schule bestellt.
Rechtsgrundlage:
§ 37 Abs. 1 und § 52 Abs. 3 Kreisordnung in Verbindung mit § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Borken
Sachdarstellung:
Gem. § 41 Abs. 4 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 der Kreisordnung sowie § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages ist über die in den Ausschüssen des Kreistages gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift wird vom Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet.
Der neu gebildete Ausschuss muss dem Schriftführer sowie dem stellvertretenden Schriftführer erneut sein Vertrauen aussprechen und die Bestellung bestätigen.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
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Nein |
Wenn ja, welche ?