Betreff
Pilotprojekt Weiterentwicklung von Förderschulen zu Kompetenzzentren sonderpädagogischer Förderung im Land Nordrhein-Westfalen Kreisweites Konzept unter Beteiligung der Brüder-Grimm-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache, und Hans-Christia n-Andersen-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
Vorlage
0321/2009
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Die Hans-Christian-Andersen-Schule – Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung und die Brüder-Grimm-Schule – Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache – beteiligen sich an der „Kompetenzregion sonderpädagogischer Förderung Kreis Borken“


Rechtsgrundlage:

§ 20 Schulgesetz und Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NW vom 12.06.2009


Sachdarstellung:

Mit Erlass vom 12.06.2009 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung ist die Pilotphase zum Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren sonderpädagogischer Förderung in Nordrhein-Westfalen mit der Maßgabe ausgeweitet worden, dass bis zum 15. Oktober 2009 entsprechende Anträge beim Ministerium vorgelegt werden können. Im Kreis Borken hat sich eine intensive und vielfältige Diskussion über die Möglichkeiten und Rahmensetzungen zur Beantragung eines Projektes entwickelt, in deren Folge die Schulträger der sechs Förderschulen (Gronau, Ahaus, Vreden, Stadtlohn, Borken, Bocholt) mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Kreis Borken sich dafür entschieden haben, sich um die Teilnahme am Ausbau der Pilotphase zu bewerben.

 

Erste Zielrichtung sollte dabei sein, ein Konzept zur kreisweiten Umsetzung zu entwickeln und dem Ministerium vorzulegen. Die Entwicklung eines solchen kreisweiten Konzeptes ist mit intensiver Begleitung durch das Schulamt für den Kreis Borken zwischen den beteiligten Förderschulen und den allgemeinen Schulen erarbeitet worden und am 14. Oktober 2009 vom Kreis Borken zur Fristwahrung dem Ministerium vorgelegt worden (Anlage 1).

 

Die Konzeption geht zurück auf die durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung formulierten „Eckpunkte für den Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung“ (Anlage 2) aus dem Jahr 2007. Sie basiert auf § 20 Schulgesetz NRW:

 

„Der Schulträger kann Förderschulen zu Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung ausbauen. Sie dienen der schulischen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Angeboten zur Diagnose, Beratung und ortsnahen präventiven Förderung“.

 

Vor dem Hintergrund des Anspruches aller Schülerinnen und Schüler auf individuelle Förderung wird unter anderem den Schulträgern die Option eröffnet, auf der örtlichen und regionalen Ebene Förderschulen zu Kompetenzzentren für Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Entwicklungsstörungen auszubauen. Hierzu zählen die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache. Vorrangiges Ziel ist im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen, dem nahezu 70 % aller sonderpädagogisch geförderten Kinder und Jugendlichen zuzurechnen sind, durch frühzeitige Förderung präventiv dazu beizutragen, dass sich Unterstützungsbedarfe nicht zu einem sonderpädagogischen Förderbedarf verfestigen. Durch enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Kompetenzzentren mit den allgemeinen Schulen aber auch durch unterstützende Angebote aus anderen Bereichen soll erreicht werden, dass Kinder früher und gezielter gefördert werden. Ergänzend dazu sollen Schülerinnen und Schüler bei denen trotz präventiver und begleitender Fördermaßnahmen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird, wohnortnah und integrativ in den allgemeinen Schulen beschult werden können.

 

Die Kompetenzzentren mit ihren Kooperationspartnern haben in einer dreijährigen Pilotphase gemeinsam mit ihren Schulträgern die Gelegenheit, Erfahrungen zu sammeln. Diese Erfahrungen werden landesweit eingebracht, um auf dieser Basis eine Rechtsverordnung für den grundsätzlichen Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren regeln zu können.

 

Auf der Grundlage der bereits genannten Eckpunkte des Ministeriums für Schule und Weiterbildung haben im Jahr 2008 bereits 20 Pilotprojekte in Nordrhein-Westfalen die Arbeit aufgenommen. Zum Schuljahresbeginn 2009/2010 sind weitere 10 Pilotprojekte hinzugestoßen. Hierzu zählt auch die Johannesschule in Stadtlohn, die sich bereit erklärt hat, sich in ein kreisweites Konzept einzubinden. Mit Beginn des 2. Schulhalbjahres 2009/2010 bzw. zum Schuljahresbeginn 2010/2011 sollen weitere 20 Projekte die Möglichkeit zur Teilnahme an der Pilotphase erhalten.

 

Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung im Kreis Borken

Das Schulamt für den Kreis Borken hat als Schulaufsichtsbehörde für die Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen, die in den 3 Förderschwerpunkten der Lern- und Entwicklungsstörungen arbeiten, ein Rahmenkonzept für die Neuorientierung der sonderpädagogischen Förderung im Kreisgebiet, angelehnt an die Zielsetzungen des Landes, erarbeitet und mit den Schulen und Schulträgern kommuniziert. Zielsetzung ist eine kreisweite Lösung, die dazu führen soll, dass in allen Städten und Gemeinden des Kreises Borken die Schülerinnen und Schüler mit Entwicklungsstörungen nach vergleichbaren Grundsätzen der sonderpädagogischen Förderung Unterstützung erhalten. Grundlage hierfür ist das bereits als Anlage 1 erwähnte Konzept. Auf dieser Basis sollen gleichberechtige Kompetenzzentren an den Förderschulen entstehen, in die die kreiseigenen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache und mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung eingebunden sind und Bestandteil der Kooperation mit den allgemeinen Schulen werden. Demgemäß sind Konzepte zwischen allen Förderschulen Lernen und den beiden Förderschulen des Kreises Borken zur künftigen Zusammenarbeit entwickelt und von den Schulkonferenzen aller Förderschulen bestätigt worden.

 

Im Vordergrund steht mit Blick auf die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen der Gedanke der inklusiven und wohnortnahen Beschulung. Im Zentrum der schulischen Arbeit der Kompetenzzentren stehen die Aufgabenfelder Diagnostik, Beratung, Prävention und Unterricht.

 

Teilnahme am Pilotprojekt

Voraussetzung zur Teilnahme am Pilotprojekt ist eine entsprechende Beantragung durch den Schulträger auf der Basis entsprechender Beschlüsse der politischen Gremien. Das bedeutet, dass nach Vorlage des Konzeptes zur Fristwahrung beim Ministerium die Beschlussfassung durch den Kreistag nachzureichen ist.

 

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat am 28. Oktober 2009 bekanntgegeben, dass im Zuge der künftigen sonderpädagogischen Förderung sowohl die Unterrichtung an allgemeinen Schulen als auch die Beibehaltung der Förderschulen vorgesehen ist. Eltern sollten ein Wahlrecht erhalten in Bezug auf den Förderort ihres Kindes – entweder eine Förderschule oder eine allgemeine Schule „in zumutbarer Entfernung“. Das bedeutet, es gibt nicht „entweder – oder“ sondern „sowohl-als-auch“ für Förderschulen und allgemeine Schulen. Betont wird außerdem, dass die Einrichtung von Kompetenzzentren ein wichtiger Baustein in der künftigen sonderpädagogischen Förderung sein wird. Vor Ort sollen neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden.

 

Voraussichtlich wird das Ministerium am 10. Dezember 2009 die Namen der 20 ausgewählten Pilotprojekte bekannt geben.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?

 

Auf eine Beschlussfassung wird verzichtet. Damit ist das bisherige Bewerbungsverfahren bzw. die Absichtserklärung des Kreises Borken erledigt.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von       Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

 

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

 

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?