Die geplante Verlängerung der Geltungsdauer der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung des Naturschutzgebietes „Dinkeltalung“ und dessen räumliche Erweiterung werden zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
§§ 42a in Verbindung mit 11 Landschaftsgesetz Nordrhein Westfalen
Sachdarstellung:
Die Bezirksregierung Münster beabsichtigt, dass erstmals im Rahmen des Feuchtwiesenschutzprogramms mit ordnungsbehördlicher Verordnung vom 05.11.1987 ausgewiesene Naturschutzgebiet „Dinkeltalung“ hinsichtlich der zeitlichen Wirkung zu verlängern und um weitere Flächen zu vergrößern.
Die ursprüngliche Größe des Schutzgebietes betrug 14 ha, es ist eine Erweiterung um 18 ha auf insgesamt etwa 42 ha vorgesehen. Neben den bereits bestehenden Naturschutzflächen sollen aufgrund ihrer ornithologischen Bedeutung angrenzende Grünlandbereiche, aber auch verschiedene Feldgehölze in das Naturschutzgebiet mit einbezogen werden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Kompensationsflächen, die auf diese Weise langfristig gesichert werden sollen.
Das Schutzgebiet hat eine hohe ornithologische Bedeutung. Es ist ein bedeutendes Brutgebiet für zahlreiche Wiesenvögel, vor allem für die stark gefährdete Uferschnepfe sowie ein traditioneller Rastplatz für durchziehende und überwinternde Vogelarten.
Durch den Bau von Blänken und Kleingewässern, Wiedervernässung durch Zerstörung von Dränagen und durch ein Beweidungskonzept ist eine ökologische Aufwertung der Kompensationsflächen erreicht worden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Detailkarte zur Ausweisung des Naturschutzgebietes „Dinkeltalung“