Betreff
Landschaftsplan "Velen" Beschluss über die öffentliche Auslegung der noch nicht rechtskräftigen Festsetzungen
Vorlage
0035/2010
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Die bislang nicht rechtskräftigen Festsetzungen

Ziffer 2.1.2      Naturschutzgebiet „Bocholter Aa Velen-Borken“,

Ziffer 2.2.2      Landschaftsschutzgebiet „Nordvelener Esch/Barger Esch“,

Ziffer 2.2.3      Landschaftsschutzgebiet „Nordvelen/Lobbenberg/Dorenfeld/Hochmoor“,

Ziffer 2.2.5      Landschaftsschutzgebiet „Waldvelen/Ramsdorf-Süd/Gemenkrückling/Sternbusch“,

Ziffer 4.4         Fichten-Pappelbestand an der Bocholter Aa, südwestlch von Velen,

Ziffer 4.6         Mischwald im Naturschutzgebiet Bocholter Aa und

Ziffer 4.8         Pappel-Fichtenbestand an der Bocholter Aa

des Landschaftsplanes „Velen” werden in der Zeit vom 12.04.2010 bis 11.05.2010 öffentlich ausgelegt (§ 27 c LG NW).


Rechtsgrundlage:

§§ 27 a bis 27 c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz –LG NW-)

Sachdarstellung:

Bei der Offenlage des Landschaftsplanes „Velen“ vom 29.05.2006 bis 29.06.2006 wurde neben dem Gesamtplan im Rahmen eines sogenannten Deckblattverfahrens eine Alternativplanung für einzelne Bereiche im Landschaftsplangebiet vorgeschlagen und zur Diskussion gestellt. Dies betraf die Festsetzungen für ein Naturschutz- und drei Landschaftsschutzgebiete.

Im Ergebnis hat der Kreistag in seiner Sitzung am 15.11.2007 nach der Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken die mit dem Deckblatt dargestellten Alternativen im Landschaftsplan „Velen“ beschlossen.

Der Landschaftsplan „Velen“ wurde sodann der Bezirksregierung Münster als höherer Landschaftsbehörde gemäß § 28 LG NW angezeigt. Im Anzeigeverfahren hat die Bezirksregierung jedoch das Deckblattverfahren als unzulässig erachtet und festgestellt, dass für die am Deckblattverfahren teilnehmenden Bereiche keine ordnungsgemäße Offenlage stattgefunden hat.

Mit Verfügung vom 08.12.2008 wird von dort festgestellt, dass der durch den Kreistag am 15.11.2007 als Satzung beschlossene Landschaftsplan „Velen“ mit Ausnahme der Bereiche

Naturschutzgebiet „Bocholter Aa Velen-Borken“

Landschaftsschutzgebiet „Nordvelener Esch/Barger Esch“

Landschaftsschutzgebiet „Nordvelen/Lobbenberg/Dorenfeld/Hochmoor“

Landschaftsschutzgebiet „Waldvelen/Ramsdorf-Süd/Gemenkrückling/Sternbusch“

ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Die Bezirksregierung Münster stellt mit Verfügung vom 09.03.2009 klar, dass nur für die Festsetzungen hinsichtlich der genannten Natur- und Landschaftsschutzgebiete Mängel am Verfahren festgestellt und gerügt werden.

Die erfolgte Durchführung des Anzeigeverfahrens ist im Amtsblatt des Kreises Borken vom 29.04.2009 bekannt gemacht worden. Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung trat der Landschaftsplan mit Ausnahme der genannten Schutzgebietsfestsetzungen und der diese erfordernden forstlichen Festsetzungen in Kraft. Ausgenommen vom Inkrafttreten sind damit folgende Festsetzungen:

Ziffer 2.1.2         Naturschutzgebiet „Bocholter Aa Velen-Borken“

Ziffer 2.2.2         Landschaftsschutzgebiet „Nordvelener Esch/Barger Esch“

Ziffer 2.2.3         Landschaftsschutzgebiet „Nordvelen/Lobbenberg/Dorenfeld/Hochmoor“

Ziffer 2.2.5         Landschaftsschutzgebiet „Waldvelen/Ramsdorf-Süd/Gemenkrückling/Sternbusch“

Ziffer 4.4            Fichten-Pappelbestand an der Bocholter Aa, südwestlch von Velen

Ziffer 4.6            Mischwald im Naturschutzgebiet Bocholter Aa

Ziffer 4.8            Pappel-Fichtenbestand an der Bocholter Aa

Diese Festsetzungen erstrecken sich auf die in Anlage 1 aufgeführten Gemarkungen und Flure. In dem als Anlage 2 beigefügten Übersichtsplan sind die betroffenen Schutzgebiete grau hinterlegt dargestellt.

Die Bezirksregierung Münster bestimmt weiter in Ihrer Verfügung vom 08.12.2008, dass für die genannten Festsetzungen innerhalb von drei Jahren eine erneute Offenlage sowie das nachfolgende Verfahren vorzunehmen ist.

Das erneute Offenlageverfahren soll vom 12.04.2010 bis 11.05.2010 durchgeführt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Für die örtliche Umsetzung des Landschaftsplanes sind ab dem Haushaltsjahr 2010 Mittel bereit zu stellen. Konkrete Angaben zu den voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung des Landschaftsplanes werden in der Vorlage zum Satzungsbeschluss aufgezeigt.


Anlagen:

Anlage 1: Liste der Gemarkungen und Flure, auf die sich die Festsetzungen erstrecken

Anlage 2: Übersichtsplan