Für den Ausschuss für Kultur und Sport werden Herr Kreisoberamtsrat Jürgen Geuting zum Schriftführer; Herr Kreisverwaltungsrat Günther Inhester zum stellvertretenden Schriftführer bestellt.
Rechtsgrundlage:Rechtsgrundlage:
§ 37 Abs. 1 und § 52 Abs. 3 Kreisordnung in Verbindung mit § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Borken
Sachdarstellung:
Gem. § 41 Abs. 4 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 der Kreisordnung sowie § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages ist über die in den Ausschüssen des Kreistages gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift wird von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet.
Der Ausschuss muss dem Schriftführer sowie dem stellvertretenden Schriftführer sein Vertrauen aussprechen.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?