Vorbehaltlich der schulfachlichen Genehmigung wird die Fachschule für Motopädie in Teilzeitform am Berufskolleg Lise Meitner Ahaus zum Schuljahr 2010/2011 erneut eingerichtet.
Rechtsgrundlage:
§ 78 Abs. 2,§ 81 Abs. 2 u 3 Schulgesetz NRW
Sachdarstellung:
Am Berufskolleg Lise Meitner Ahaus ist zum Schuljahr 2003/2004 ein Teilzeitangebot einer Fachschule für Motopädie eingerichtet worden. Im ersten Jahr haben sich 30 Anmeldungen für das neue Angebot ergeben. Zuletzt sind allerdings die Anmeldezahlen eingebrochen, so dass eine Klassenbildung nicht mehr möglich war.
Inzwischen vermeldet das Berufskolleg Lise Meitner eine deutlich gestiegene Nachfrage, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Fachschule erneut den Unterrichtsbetrieb aufnehmen könnte. Hierfür sind allerdings ein erneuter Errichtungsbeschluss und eine erneute Genehmigung der Schulaufsicht erforderlich.
Entscheidungsalternative(n):
x |
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?
Die Errichtung der Fachschule wird abgelehnt. Damit käme ein interessantes regionales Weiterbildungsangebot nicht zustande. Die Interessenten für eine solches Angebot wären dann gehalten ein weiter entferntes Angebot zu suchen.
Anlagen: Fachschule für Motopädie, Kurzkonzept des Berufskollegs
Lise Meitner