Betreff
Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für den Wahlkreis 78 (Borken II)
Vorlage
0081/2010
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Die in der Anlage zur Sitzungsvorlage (wird nachgereicht) aufgeführten Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis

Nr. 78 – Borken II –

werden gemäß § 21 Abs. 3 Landeswahlgesetz für die Landtagswahl am 09.05.2010 zugelassen.


Rechtsgrundlage:

a)    Landeswahlgesetz (LWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.08.1993 (GV NRW S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2007 (GV NRW.2008 S. 2); SGV NRW 1110.

b)    Landeswahlordnung (LWahlO) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 548, 964), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.11.2009 (GV NRW S. 564); SGV NRW 1110.


Sachdarstellung:

Nach § 17a LWahlG können Kreiswahlvorschläge von politischen Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Gruppen (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerbern/-bewerberinnen) eingereicht werden. Kreiswahlvorschläge können gemäß § 19 Abs. 1 LWahlG noch bis zum 48. Tag vor der Wahl, also bis zum 22.03.2010, bis 18.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter eingereicht werden. Eine Übersicht über die eingereichten Wahlvorschläge kann daher noch nicht erstellt werden. Sie wird in der Sitzung nachgereicht.

Eine Vorprüfung der eingereichten Wahlvorschläge erfolgt durch den Kreiswahlleiter. Es wird geprüft, ob die eingegangenen Kreiswahlvorschläge vollständig sind und den Erfordernissen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung entsprechen (§ 21 Abs. 1 LWahlG, § 24 Abs. 1 LWahlO). Über das Ergebnis dieser Vorprüfung wird in der Sitzung berichtet.

Der Kreiswahlausschuss prüft die eingegangenen Kreiswahlvorschläge und beschließt über ihre Zulassung oder Zurückweisung (§ 21 Abs. 3 LWahlG, § 25 Abs. 3 LWahlO). Wahlvorschläge sind zurückzuweisen, wenn sie verspätet eingereicht sind oder den Anforderungen nicht entsprechen, die im Landeswahlgesetz oder der Landeswahlordnung aufgestellt sind (§ 21 Abs. 3 Satz 2 LWahlG).

Über die Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen (§ 25 Abs. 6 LWahlO). Sie ist von allen Mitgliedern, die an der Sitzung teilgenommen haben, zu unterzeichnen.

Weitere Informationen über die Anforderungen, die an einen ordnungsgemäßen Wahlvorschlag zu stellen sind, sind der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen vom 04.01.2010, veröffentlicht im Amtsblatt des Kreises Borken (Ausgabe Nr.1/2010) vom 07.01.2010, zu entnehmen. Diese Aufforderung ist der Sitzungsvorlage Nr. 80/2010 (Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für den Wahlkreis 77) als Anlage beigefügt.