1. Kreisamtmann Andreas Simmert wird zum Schriftführer des Rechnungsprüfungs-ausschusses bestellt.
2. Kreisoberamtsrat Walter Schwane wird zum stellvertretenden Schriftführer des Rechnungsprüfungsausschusses bestellt.
Rechtsgrundlage:
§§ 37 Abs. 1, 41 Abs. 4 und 9 der KrO
§ 10 Abs. 2 der Hauptsatzung des Kreises Borken
§§ 26 Abs. 1 und 28 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Borken
Sachdarstellung:
Gemäß § 41 Abs. 9 der KrO ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird gemäß 22 26 Abs. 1 und 28 Abs. 2 der Geschäftsordnung von dem Vorsitzenden und einem Schriftführer unterzeichnet, Der Schriftführer und sein Stellvertreter sind vom Ausschuss zu bestellen.
Es wird vorgeschlagen, Kreisamtmann Andreas Simmert zum Schriftführer und Kreisoberamtsrat Walter Schwane zu seinem Stellvertreter zu bestellen.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche?
Finanzielle Auswirkungen:
Keine