1.
Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) schließt sich
dem von der Revision festgestellten Ergebnis über die Prüfung des
Jahresabschlusses des Kreises Borken für das Haushaltsjahr 2007 und der
Erteilung des eingeschränkten Bestätigungsvermerkes an. Die Feststellungen der
Revision werden als eigenes Prüfungsergebnis übernommen.
2.
Der RPA empfiehlt dem Kreistag,
1.
den vom RPA
testierten Jahresabschluss des Kreises Borken für das Haushaltsjahr 2007 in der
dem RPA am 01.06.2010 vorgelegten Fassung vom 16. März mit einer Bilanzsumme von 401.998.322,94 € und
einem Jahresüberschuss von 2.445.089,05 € festzustellen,
- dem Landrat für den Jahresabschluss 2007
gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen und
- zu
beschließen, dass von dem Überschuss für das Haushaltsjahr 2007 ein Betrag
in Höhe von 2.361.225,40 € der Ausgleichsrücklage und der Restbetrag von
83.863,65 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt wird (§ 96 Abs. 1 GO NRW).
Rechtsgrundlage:
§§ 53 KrO NRW in Verbindung mit §§ 95 und 96 sowie § 101 GO NRW
Sachdarstellung:
Gemäß § 53 KrO NRW in Verbindung mit § 95
Abs. 1 GO NRW hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen
Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln
und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht
ist beizufügen. Nach Maßgabe des § 95 Abs. 3 der GO NRW wird der vom Kämmerer
aufgestellte und vom Landrat bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses dem
Kreistag zur Feststellung zugeleitet.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2007 wurde
vom Kämmerer am 16.03.2010 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag
bestätigt. Der Landrat legte dem Kreistag den Entwurf des Jahresabschlusses
2007 mit den begründenden Unterlagen zur Sitzung am 18.03.2010 vor. Dieser
nahm den Entwurf zur Kenntnis und leitete ihn an den RPA weiter.
Der Jahresabschluss ist von der Revision des Kreises Borken dahingehend geprüft
worden, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Das Ergebnis der Prüfung ist in
dem dieser Vorlage beigefügten Prüfungsbericht vom 18.05.2010 zusammengefasst. Gegenstand der
Prüfung waren auch bereits in früheren RPA-Sitzungen und im letzten
Prüfungsbericht für den JA 2006 angesprochenen Neubewertungen von verbundenen
Unternehmen zum Stichtag 01.01.2006. Näheres hierzu, insbesondere zur Erhöhung
des Eigenkapitals, ist dem Anhang (Ziffer 1.3.1 auf Seite 101) zu entnehmen.
Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG
über die Wertermittlung an verbundenen Unternehmen in der Eröffnungsbilanz des
Kreises Borken zum 01.01.2006 nach den Regeln des NKF vom 07.10.2009 ist dieser
Vorlage als Anlage beigefügt.
Den vollständigen Jahresabschluss 2007 mit Anhang und Lagebericht haben
die Mitglieder des RPA bereits in der Sitzung des Kreistages am 18.03.2010
erhalten. Über die im Anhang und Lagebericht vorgenommenen Änderungen und
Ergänzungen durch die Verwaltung wird in der ebenfalls beigefügten
Änderungsliste berichtet.
Es wird vorgeschlagen, die Feststellungen der Revision als eigenes
Prüfungsergebnis zu übernehmen und einen entsprechenden Bestätigungsvermerk zu
erteilen. Der Bestätigungsvermerk ist nach Beschlussfassung durch den RPA vom
Vorsitzenden zu unterzeichnen (§ 101 Abs. 7 GO NRW).
Nach der abschließenden Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses
2007 durch den RPA wird der Prüfungsbericht mit dem gesamten Jahresabschluss,
dem Anhang, dem Lagebericht und dem Bestätigungsvermerk neu gebunden und allen
Kreistagsmitgliedern übersandt.
Für die abschließende Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist
der Kreistag zuständig. Es beschließt auch über die Verwendung des
Jahresüberschusses. Vorgeschlagen wird, von dem Überschuss für das
Haushaltsjahr 2007 einen Betrag in Höhe von 2.361.225,40 € der
Ausgleichsrücklage und den Restbetrag von
83.863,65 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Ausgleichsrücklage
hat mit der vorgeschlagenen Zuführung wieder ihren Höchstbetrag gemäß § 75 Abs.
3 GO erreicht.
Nach Maßgabe des § 96 Abs. 1 GO entscheiden die Kreistagsmitglieder
schließlich über die Entlastung des Landrats.
Der vom Kreistag festgestellte Jahresabschluss wird der Aufsichtsbehörde
unverzüglich angezeigt und unterliegt der Überörtlichen Prüfung durch die
Gemeindeprüfungsanstalt. Er wird öffentlich bekannt gemacht und bis zur
Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar
gehalten.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?
Soweit die Feststellung des Jahresabschlusses verweigert oder dem Landrat
keine oder nur eine Entlastung mit
Einschränkungen erteilt wird, sind vom Kreistag die Gründe hierfür anzugeben.
Anlagen:
Bericht der Revision des Kreises Borken über
die Prüfung des Jahresabschlusses 2007 vom 18. Mai 2010
Bericht der BDO vom 07.10.2009 über die
Wertermittlung der Anteile an verbundenen Unternehmen in der Eröffnungsbilanz
des Kreises Borken zum 01.01.2006 nach den Regeln des NKF