Betreff
Prüfung des Jahresabschlusses des Kreises Borken für das Haushaltsjahr 2007, Entlastung des Landrats für den Jahresabschluss 2007 und Verwendung des Jahresüberschusses
Vorlage
0093/2010
Art
Beschlussvorlage öffentlich

1.      Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) schließt sich dem von der Revision festge­stellten Ergebnis über die Prüfung des Jahresabschlusses des Kreises Borken für das Haushaltsjahr 2007 und der Erteilung des eingeschränkten Bestätigungsvermerkes an. Die Feststellungen der Revision werden als eigenes Prüfungsergebnis übernommen.

2.      Der RPA empfiehlt dem Kreistag,

1.    den vom RPA testierten Jahresabschluss des Kreises Borken für das Haushaltsjahr 2007 in der dem RPA am 01.06.2010 vorgelegten Fassung  vom 16. März  mit einer Bilanzsumme von 401.998.322,94 € und einem Jahresüberschuss von 2.445.089,05 € festzustellen,

  1. dem Landrat für den Jahresabschluss 2007 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen und

  2. zu beschließen, dass von dem Überschuss für das Haushaltsjahr 2007 ein Betrag in Höhe von 2.361.225,40 € der Ausgleichsrücklage und der Restbetrag von 83.863,65 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt wird (§ 96 Abs. 1 GO NRW).


Rechtsgrundlage:

§§ 53 KrO NRW in Verbindung mit §§ 95 und 96 sowie § 101 GO NRW


Sachdarstellung:

Gemäß § 53 KrO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 1 GO NRW hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre­chendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanz­rechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen. Nach Maßgabe des § 95 Abs. 3 der GO NRW wird der vom Kämmerer aufgestellte und vom Landrat bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses dem Kreistag zur Feststellung zugeleitet.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2007 wurde vom Kämmerer am 16.03.2010 auf­gestellt und vom Landrat am gleichen Tag bestätigt. Der Landrat legte dem Kreistag den Entwurf des Jahresabschlusses 2007 mit den begründenden Unterla­gen zur Sit­zung am 18.03.2010 vor. Dieser nahm den Entwurf zur Kenntnis und leitete ihn an den RPA weiter.

Der Jahresabschluss ist von der Revision des Kreises Borken dahingehend geprüft worden, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Das Ergebnis der Prüfung ist in dem dieser Vorlage beigefügten Prüfungsbericht vom    18.05.2010 zusammengefasst. Gegenstand der Prüfung waren auch bereits in früheren RPA-Sitzungen und im letzten Prüfungsbericht für den JA 2006 angesprochenen Neubewertungen von verbundenen Unternehmen zum Stichtag 01.01.2006. Näheres hierzu, insbesondere zur Erhöhung des Eigenkapitals, ist dem Anhang (Ziffer 1.3.1 auf Seite 101) zu entnehmen. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG über die Wertermittlung an verbundenen Unternehmen in der Eröffnungsbilanz des Kreises Borken zum 01.01.2006 nach den Regeln des NKF vom 07.10.2009 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Den vollständigen Jahresabschluss 2007 mit Anhang und Lagebericht haben die Mitglieder des RPA bereits in der Sitzung des Kreistages am 18.03.2010 erhalten. Über die im Anhang und Lagebericht vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen durch die Verwaltung wird in der ebenfalls beigefügten Änderungsliste berichtet.

Es wird vorgeschlagen, die Feststellungen der Revision als eigenes Prüfungsergebnis zu übernehmen und einen entsprechenden Bestätigungsvermerk zu erteilen. Der Bestätigungsvermerk ist nach Beschlussfassung durch den RPA vom Vorsitzenden zu unterzeichnen (§ 101 Abs. 7 GO NRW).

Nach der abschließenden Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses 2007 durch den RPA wird der Prüfungsbericht mit dem gesamten Jahresabschluss, dem Anhang, dem Lagebericht und dem Bestätigungsvermerk neu gebunden und allen Kreistagsmitgliedern übersandt.

Für die abschließende Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Kreistag zuständig. Es beschließt auch über die Verwendung des Jahresüberschusses. Vorgeschlagen wird, von dem Überschuss für das Haushaltsjahr 2007 einen Betrag in Höhe von 2.361.225,40 € der Ausgleichsrücklage und den Restbetrag von  83.863,65 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Ausgleichsrücklage hat mit der vorgeschlagenen Zuführung wieder ihren Höchstbetrag gemäß § 75 Abs. 3 GO erreicht.

Nach Maßgabe des § 96 Abs. 1 GO entscheiden die Kreistagsmitglieder schließlich über die Entlastung des Landrats.

Der vom Kreistag festgestellte Jahresabschluss wird der Aufsichtsbehörde unverzüglich angezeigt und unterliegt der Überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Er wird öffentlich bekannt gemacht und bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Wenn ja, welche ?

Soweit die Feststellung des Jahresabschlusses verweigert oder dem Landrat keine  oder nur eine Entlastung mit Einschränkungen erteilt wird, sind vom Kreistag die Gründe hierfür anzugeben.


Anlagen:

Bericht der Revision des Kreises Borken über die Prüfung des Jahresabschlusses 2007 vom 18. Mai 2010

Bericht der BDO vom 07.10.2009 über die Wertermittlung der Anteile an verbundenen Unternehmen in der Eröffnungsbilanz des Kreises Borken zum 01.01.2006 nach den Regeln des NKF