Betreff
Direktvergabe von ÖPNV-Leistungen an die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM)
Vorlage
0107/2010
Art
Beschlussvorlage öffentlich

  1. Dem Gesellschaftsvertrag der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) und der Gruppenvereinbarung zwischen den Münsterlandkreisen wird auf Grundlage der beiliegenden Entwürfe zugestimmt.
  2. Der Übernahme eines Viertels der Gesellschaftsanteile der Stadt Hamm an der RVM wird zugestimmt.
  3. Als Vertreter des Kreises Warendorf im Aufsichtsrat der RVM werden entsandt:
    1. vom Kreistag:…………………………...
    2. von den Städten und Gemeinden: Bürgermeister Rolf Lührmann, Stadt Borken


Rechtsgrundlage:

Verordnung (EU) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)


Sachdarstellung:

Der Kreisausschuss des Kreises Borken hat am 02.04.2009 (SV Nr. 0027/2009) beschlossen, gemeinsam mit den Kreisen Coesfeld, Steinfurt und Warendorf die ÖPNV-Leistungen der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) an die RVM als sogenannten internen Betreiber nach den Vorgaben der EU-VO 1370/2007 direkt zu vergeben. Mit Wirkung ab dem 01.01.2011 soll diese Beauftragung auf Grundlage eines zehnjährigen Öffentlichen Dienstleistungsauftrages gemäß Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370) wettbewerbsfrei durch die Münsterlandkreise an die RVM GmbH erfolgen. Diese Direktvergabe ersetzt dann die bestehende Betrauungsregelung zwischen den Münsterlandkreisen und der RVM und umfasst sämtliche der RVM genehmigten Linienverkehre.

Ein paralleler Prozess wird beim Kreis Unna für die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) sowie beim Hochsauerlandkreis und beim Kreis Soest für die Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) durchgeführt.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Voraussetzungen für die vorgenannte Direktvergabe zu erarbeiten und die notwendigen Gesellschafts- und Vertragsstrukturen zu schaffen. Unter der Maßgabe der größtmöglichen Rechtssicherheit wurde dieser Prozess federführend von der Rechtsanwaltssozietät BBG und Partner aus Bremen begleitet. In den gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen erfolgte eine Zuarbeit durch die Kanzlei Baumeister, Münster.

Für die Direktvergabe sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen, die bislang nicht gegeben sind:

 

1.   Bildung einer Behördengruppe durch die Münsterlandkreise,

2.   Herstellung der Kontrolle der Kreise über die RVM und

3.   Erfüllung der Eigenproduktionsquote.

In der o.g. Sitzungsvorlage wurden die notwendigen Voraussetzungen für die Direktvergabe im Einzelnen erläutert. Der aktuelle Sachstand stellt sich wie folgt dar:

 

1. Bildung einer Behördengruppe durch die Münsterlandkreise

Die Münsterlandkreise als Aufgabenträger im ÖPNV schließen sich in einer gesonderten Vereinbarung als „Gruppe“ gemäß Art. 3 Abs. 1 der VO 1370/2007 zusammen, um als „zuständige Behörde“ den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die RVM vergeben zu können und „integrierte Verkehrsdienste“ im Münsterland zu gewährleisten. In der Gruppenvereinbarung werden insbesondere Aufgaben, Zusammenarbeit, Willensausübung und Ausübung der Kontrolle über die RVM GmbH geregelt. Die Laufzeit der Gruppenvereinbarung ist mit der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an die RVM synchronisiert (01.01.2011 – 31.12.2020).

Der Zusammenschluss der Münsterlandkreise als Einzelgesellschafter zu einer Gruppe zuständiger Behörden gem. EU-VO 1370/2007 ist ein notwendige Bedingung, damit eine Bestellung von Nahverkehrsleistungen bei der RVM im Wege der Direktvergabe erfolgen kann. Der Entwurf der Gruppenvereinbarung ist als Anlage 1 beigefügt.


2. Herstellung der Kontrolle der Kreise über die RVM

 

a) Übernahme der Kapitalanteile Dritter

Die Gesellschaftsstruktur der RVM wird derzeit angepasst, um die für die Direktvergabe notwendige „Kontrolle wie über eine nachgeordnete Behörde“ ausüben zu können. Dazu benötigen die Kreise zunächst einen möglichst hohen Anteil der Gesellschaftsanteile.  Deshalb hat der Kreis Borken die RVM-Gesellschaftsanteile der kreisangehörigen Kommunen bereits übernommen. Auch in den anderen drei Kreisen wurde dieser Schritt weitgehend vollzogen.

Die Stadt Hamm hat als einzige Anteilseignerin außerhalb des Münsterlandes noch Anteile an der RVM in Höhe von 1,71% (131.140€). Die Stadt Hamm ist bereit, diese Anteile zum Nennwert abzugeben. Die Münsterlandkreise haben sich verständigt, die Anteile jeweils zu einem Viertel zu übernehmen (32.785€).

Dazu sollen die Anteile des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) an der WVG durch die Verkehrsunternehmen übernommen werden. In der Ausgangssituation hält der LWL 51%, die Kreise Borken, Coesfeld, Soest, Steinfurt, Unna, Warendorf und der Hochsauerlandkreis halten jeweils 7 % der Gesellschaftsanteile an der WVG.

Darüber hinaus sollen die Anteile der WVG an der RVM zugunsten der Münsterlandkreise verschoben werden. Die WVG hält Anteile von 29,16 % an der RVM.

Mit Abschluss dieses Prozesses wird die Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH eine Dienstleistungsgesellschaft der operativen Verkehrsunternehmen sein.

Im Weiteren wird auf die SV Nr. 0119/2010 im nichtöffentlichen Teil verwiesen.

 

b) Änderung des Gesellschaftsvertrags

Bei entsprechender Anpassung des Gesellschaftsvertrages und der notwendigen Herstellung der Einflussnahme wie unter a) beschrieben, kann die Behördengruppe über die RVM eine Kontrolle ausüben, wie über eine eigene Dienststelle. Die GmbH-Satzung der RVM wurde daher von der Kanzlei Baumeister, Münster neu gefasst.

Der Aufsichtsrat besteht gem. § 6 des Vertrags aus 20 Mitgliedern. Die Münsterlandkreise entsenden jeweils 3 Aufsichtsratsmitglieder. Der Kreis Borken ist durch den Ltd. Kreisrechtsdirektor Dr. Hermann Paßlick im Aufsichtsrat der RVM vertreten.

Folgende Vertreter sollen noch in den Aufsichtsrat entsandt werden.

a.    vom Kreistag:…………………………...

b.    von den Städten und Gemeinden: Bürgermeister Rolf Lührmann, Stadt Borken

Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist als Anlage 2 beigefügt.

 

3. Erfüllung der Eigenproduktionsquote

Mit Beginn der Laufzeit der Direktvergabe ab dem 01.01.2011 hat die RVM bezogen auf das beauftragte Leistungsvolumen mindestens 50,1 % dieser Leistungen durch den eigenen Fahrbetrieb zu erbringen. Diese Eigenerbringungsquote ist für die gesamte Laufzeit der Direktvergabe zu gewährleisten. Um eine betriebliche Flexibilität der RVM zu gewährleisten, wird eine Erhöhung der Eigenproduktionsquote von derzeit 47 % auf ca. 55 % angestrebt.

Unter Abwägung verschiedener Varianten, diese Quote zu erreichen, hat sich der Aufsichtsrat entschieden, ein privates Unternehmen zu kaufen. Zum Unternehmenskauf wird auf die SV Nr. 0118/2010 im nichtöffentlichen Teil verwiesen.  Durch den Unternehmenskauf wird eine heutige Anmietleistung zu eigen produzierter Leistung und verbessert damit die Quote. Ferner soll durch moderate und auf verschiedene Unternehmen gestreute Kürzung von Anmietleistungen die notwendige Eigenproduktionsquote erreicht werden.

Die erforderliche Eigenerbringungsquote wird auf diese Weise  zum 01.01.2011 erreicht sein.

Weiteres Vorgehen

Bis zum 13.07.2010 werden in allen Münsterlandkreisen die erforderlichen Beschlüsse zur Direktvergabe an die RVM gefasst sein. Jeder Kreis wird über die definierten Leistungen (Quantität und Qualität) im Herbst den öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die RVM erteilen.


Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Bei Ablehnung der Direktvergabe müssten die Leistungen, die heute von der RVM erbracht werden, öffentlich ausgeschrieben werden. Es ist davon auszugehen, dass die RVM Aufträge verlieren und das Unternehmen in seiner Substanz gefährdet würde. Auch die Auftragsunternehmen der RVM würden davon betroffen sein.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von 32.785 Euro für die Übernahme der Anteile der Stadt Hamm an der RVM ist im laufenden Budget bereit gestellt:

Ja

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?


Anlagen:

1.    Entwurf Gruppenvereinbarung

2.    Entwurf Gesellschaftsvertrag der Regionalverkehr Münsterland GmbH