Betreff
Umsetzung SGB II - Fortführung der Option
Vorlage
0120/2010
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss:

Der Kreistag begrüßt ausdrücklich die unbefristete Fortführung der Option nach dem SGB II ab dem 01.01.2011. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber der zuständigen obersten Landesbehörde die notwendige Erklärung zum Abschluss von Zielvereinbarungen sowie zur erforderlichen Datenlieferung abzugeben.


Rechtsgrundlage:

SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende


Sachdarstellung:

Vor dem Hintergrund der Hartz-Reformen im Jahr 2004 hat der Kreistag des Kreises Borken die Verwaltung mit Beschluss vom 15.07.2004 beauftragt, die Zulassung als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im Sinne von § 6a SGB II zu beantragen. Der § 6a SGB II regelt im Rahmen der Experimentierklausel die bis zum 31.12.2010 befristete Zulassung kommunaler Träger für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen an Stelle der Agentur für Arbeit.

Auf dieser Grundlage nimmt der Kreis Borken die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden seit dem 01.01.2005 wahr. Die gemeinsame Aufgabenerfüllung hat sich in der Vergangenheit bewährt und ist als Erfolgsmodell zu unterstreichen. Der Kreis Borken hat sich daher stets für eine Stärkung der kommunalen Verantwortung auf dem Feld der Betreuung und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in Arbeit ausgesprochen.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 20.12.2007 (BVerfGE 119, 331) entschieden, dass eine Neuorganisation des SGB II bis zum Jahresende 2010 erfolgen muss. Die aktuellen Gesetzesentwürfe sehen diesbezüglich für die Optionskommunen im Kern eine gesetzliche Fixierung und Entfristung der optionalen Aufgabenwahrnehmung vor. Die geänderte Fassung des § 6a SGB II regelt künftig eine unbefristete Zulassung kommunaler Träger für die Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Danach wird das Experiment „Option“ mit 69 Kommunen in eine Daueraufgabe für bis zu 110 kommunale Träger überführt.

Neben der Option gibt es ab dem 01.01.2011 nur noch die Alternative der Arbeitsgemeinschaft, neu bezeichnet als „gemeinsame Einrichtung“. Eine getrennte Zuständigkeit wie bisher in 23 Kommunen praktiziert, ist rechtlich nicht länger zulässig.

Zahlreiche Kommunen beabsichtigen vor diesem Hintergrund, die Option zu beantragen. Der Kreis Borken wird zurzeit seitens interessierter Kommunen häufig um Informationen gebeten. Im Zentrum des Interesses stehen speziell die Erfahrungen des Kreises in Personal-, Organisations- und Finanzfragen sowie Eingliederungsstrategien. Derartigen Bitten aus der kommunalen Familie kommt der Kreis Borken gerne nach.

Die nunmehr beabsichtigte gesetzliche Absicherung und Ausweitung der kommunalen Trägerschaft wird ausdrücklich begrüßt. Hiermit wird eine persönliche und umfassende Betreuung der Langzeitarbeitslosen in den erprobten Strukturen des Service-Punkt ARBEIT auch zukünftig sichergestellt. Dies sollte für den Kreis Borken als Optionsträger durch die politischen Gremien des Kreises bestätigt werden, auch um die Bedeutung dieser Aufgabe für den hiesigen Raum nochmals herauszustellen.

Die Zulassung der bereits bestehenden 69 kommunalen Träger erfolgt durch Rechtsverordnung des Bundes über den 31.12.2010 hinaus unbefristet, wenn die Optionskommune gegenüber dem Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bis zum 30.09.2010 die

-       Verpflichtung zum Abschluss von Zielvereinbarungen anerkennt und

-       sich zur Datenlieferung verpflichtet.

Ein erneutes Zulassungsverfahren für die bestehenden Optionskommunen wird nicht durchgeführt, politische Beschlüsse werden nicht explizit gefordert. Die vom Gesetzgeber vorgegebene Erklärungsfrist bis zum 30.09.2010 setzt eine enge Zeitschiene für die politischen Beschlüsse:

-       Beschluss Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit               29.06.2010

-       Beschluss Kreisausschuss                                                                 13.07.2010

-       Beschluss Kreistag                                                                             13.07.2010

Das Thema „Fortführung der Option“ stand auch auf der Tagesordnung der Bürger­meisterkonferenz am 15.06.2010.

Ergebnis:    Der unbefristeten Fortführung der Option ab dem 01.01.2011 wurde einstimmig zugestimmt. Die Stadt Gronau wünscht eine Neuregelung der Finanz­beteiligung. Hierüber soll auf der nächsten Bürgermeisterkonferenz am 16./.17.09.2010 beraten werden.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Wenn ja, welche ?

Der Kreistag spricht sich gegen die Fortführung der Option aus.


Finanzielle Auswirkungen:

Nach derzeitigem Stand des Gesetzgebungsverfahrens werden sich für die finanziellen Rahmenbedingungen keine Änderungen ergeben.

Die unbefristete Fortführung der Aufgabenwahrnehmung des Kreises Borken für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II hat insofern keine finanziellen Auswirkungen.