Rechtsgrundlage:
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Sachdarstellung:
Die Leitlinien für die Kulturarbeit des Kreises knüpfen die Förderung der Kulturarbeit Dritter an besondere Voraussetzungen, insbesondere an den überörtlichen Charakter der Projekte.
Außerdem soll keine Bagatellförderung erfolgen. Unter diesen Voraussetzungen sind in der Vergangenheit u. a. die Aktivitäten des Kulturkreis Schloss Raesfeld e. V. (als Pendant zu den Schlosskonzerten Ahaus) sowie der Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“ gefördert worden.
Vor dem Hintergrund der Haushaltsberatungen 2010 und der notwendigen Einsparungen sollen die Zuschüsse für diese Projekte gegenüber den Vorjahren auf die nachstehend aufgeführten Beträge zurückgeführt werden.
Nr. |
Antragsteller/Projekt |
Gesamtaufwand
€ |
Defizit |
Zuwendung |
Zuwendung |
1 |
Regionalausschuss „Jugend musiziert“ Wettbewerb 2010 |
ca. 6.000,00 |
ca. 6.000,00 |
— |
2.000,00 (33 %) |
4 |
Kulturkreis Schloss Raesfeld Programm 2010 |
55.000,00 |
25.000,00 |
Erstattung 2009: rd. 10.000,00 |
5.000,00 |
Die Zuschüsse werden erst nach Vorlage der Schlussabrechnung durch die Antragsteller ausgezahlt. Ggf. kann es zu einer Minderung des bewilligten Kreiszuschusses kommen, wenn z. B. die gemeindliche Förderung niedriger als veranschlagt ist bzw. das Defizit geringer ausfällt.
zu 2: Die Gemeinde Raesfeld erstattet an den Kreis einen Anteil (25%) zu den Aufwendungen (einschließlich der vom Kreis geleisteten Sach- und Personalkosten), die dem Kreis Borken für die Veranstaltungen des Kulturkreises entstehen.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
|
Nein |
Wenn ja, welche ?
Keine Förderung vornehmen.