Sachdarstellung:
1. Ist der Kreisverwaltung Borken bekannt, wie viele Selbsthilfegruppen nach Schließung des Selbsthilfebüros in Ahaus ihre Arbeit schon aufgegeben haben?
2. Warum hat die Kreisverwaltung dem politischen Raum nicht mitgeteilt, dass die Kreisverwaltung nicht über einen aktuellen Selbsthilfewegweiser verfügt und damit auch nicht in der Lage ist ad hoc, die Arbeit des Selbsthilfebüros in bewährter Qualität fortzuführen?
3. Die Kreisverwaltung ist dabei Doppelstrukturen und Doppelförderungen zu untersuchen. Warum überlässt die Kreisverwaltung dann nicht die Unterstützung der Selbsthilfegruppen einem gut eingeführten Selbsthilfebüro, bei gleichzeitigem Verzicht auf 20.000 Euro Krankenkassenmittel für den Kreis Borken?
4. Die Kreisverwaltung argumentiert in der Presse, dass die Umsetzung des neuen Internetangebotes zur Selbsthilfe, keine weiteren Kosten verursacht und kein zusätzliches Personal eingestellt werden muss. Wie kann das sein? Zusätzliche Aufgaben erfordern immer mehr Personal und verursachen damit auch Kosten. Gab es im Fachbereich Gesundheit die Notwendigkeit vorhandenes Personal zu beschäftigen?
5. Wie sieht die Betreuung der Selbsthilfegruppen, über die Bereitstellung des Selbsthilfewegweisers im Internet hinaus, ganz konkret aus?
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Schulte