1.
Der
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) wird eingeladen, die Mitglieder im
Kreistag über die umlagerelevante Finanzsituation des LWL - vordringlich im
Bezug auf die Maßnahmen und Kosten der Eingliederungshilfe - zu informieren.
2.
Der
Kreistag wendet sich mit einer Resolution an den Bundestag, um ein Leistungsgesetz/Bundesteilhabegesetz
in die Wege zu leiten. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, sich an den
Kosten für die Behindertenhilfe zu beteiligen und sich nicht darauf zu beschränken,
nur die Rechtsgrundlagen für die Ansprüche der Menschen mit Behinderungen zu
schaffen.
Sachdarstellung:
Es gehört in der Regel zu den Haushaltsberatungen in den Kommunen, dass die Umlagehöhe für die erbrachten Leistungen des Landschaftsverbandes beklagt wird. Die Aufgaben, die der LWL im Auftrag der kommunalen Familie leistet, geraten dabei oft in den Hintergrund.
Die beiden Landschaftsverbände in NRW – und damit die kreisfreien Städte und Kreise – geben zusammen jährlich rund drei Milliarden Euro für Menschen mit Behinderungen aus (z.B. in Werkstätten, Wohnheimen oder im Betreuten Wohnen). Diese Sozialausgaben machen 80 Prozent im Haushalt des LWL aus. Trotz Maßnahmen zur Kostendämpfung steigen die Kosten für die Menschen mit Behinderungen jährlich weiter.
Anders als im Bereich der Pflege, wo die Landschaftsverbände Ende der 80er Jahre durch die Einführung der Pflegeversicherung von den immensen Kosten entlastet wurden, die durch die Kommunen allein nicht mehr zu schultern gewesen wären, haben die Forderungen zur Beteiligung des Bundes – wie z.B. die Initiative des Deutschen Verein (2004) und die Aufforderung der Landschaftsversammlungen von LWL und LVR zur Einführung eines Bundesleistungs-/Bundesteilhabegesetzes (2009) - bisher keinen Erfolg gehabt.
Bei der bekannten schwierigen Finanzsituation der Landschaftsverbände und dem gleichzeitigem Anstieg der Aufgaben und Kosten für die Eingliederungshilfe muss der Kreis Borken mit einer erheblichen Umlagesteigerung rechnen. Wobei sich eines verbietet: Der Streit ums Geld darf nicht auf dem Rücken der Menschen mit Behinderungen ausgetragen werden.
Die Bundesregierung ist vom Kreistag aufzufordern, die Mitverantwortung für Menschen mit Behinderungen zu übernehmen und sich an den Kosten der Behindertenhilfe zu beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
Gertrud Welper
Anlagen:
Resolution der Landschaftsverbände