Betreff
Bestellung der Landschaftswacht - Besetzungsvorschläge für die 44 Landschaftswartbezirke
Vorlage
0253/2010
Aktenzeichen
66 64 02
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Die in der Liste der Landschaftswarte mit einem Dienstbezirk versehenen Personen werden für die Tätigkeit als Landschaftswart vorgeschlagen.


Rechtsgrundlage:

§ 13 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen


Sachdarstellung:

Die Unteren Landschaftsbehörden sollen auf Vorschlag ihrer Beiräte Beauftragte für den Außendienst bestellen; sie bilden die Landschaftswacht. Die Landschaftswacht soll die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden. Die Tätigkeit in der Landschaftswacht ist eine ehrenamtliche Tätigkeit für den Kreis.

 

Die Amtsdauer der im Jahre 2005 ernannten Landschaftswarte endete am 31.08.2010. Die Städte und Gemeinden des Kreises wurden mit Schreiben vom 09.06.2010 gebeten, qualifizierte und interessierte Bürger vorzuschlagen, die die Gewähr dafür bieten, im Interesse des Natur- und Landschaftsschutzes mit Behörden, Verbänden und nicht zuletzt mit den Bürgern zusammen zu arbeiten. Bei der Auswahl der zu benennenden Personen sollte berücksichtigt werden, dass sich ein nicht unerheblicher Teil der Aufgaben eines Landschaftswartes auf nur mäßig zugänglichen Außenbereichsflächen erstreckt. Ein gewisses Mindestmaß an körperlicher Fitness sollte daher vorausgesetzt werden.

Die in der beigefügten Liste aufgeführten Personen wurden Seitens der Kommunen für die Landschaftswacht vorgeschlagen. Weitere Informationen können in der Sitzung gegeben werden.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von 35,00 Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

 

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

 

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?


Anlagen:

 

Vorschlagsliste der Landschaftswacht