Die in der Liste der Landschaftswarte mit einem Dienstbezirk versehenen Personen werden für die Tätigkeit als Landschaftswart vorgeschlagen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen
Sachdarstellung:
Die Unteren Landschaftsbehörden sollen auf Vorschlag ihrer Beiräte Beauftragte für den Außendienst bestellen; sie bilden die Landschaftswacht. Die Landschaftswacht soll die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden. Die Tätigkeit in der Landschaftswacht ist eine ehrenamtliche Tätigkeit für den Kreis.
Die Amtsdauer der im Jahre 2005 ernannten Landschaftswarte endete am 31.08.2010. Die Städte und Gemeinden des Kreises wurden mit Schreiben vom 09.06.2010 gebeten, qualifizierte und interessierte Bürger vorzuschlagen, die die Gewähr dafür bieten, im Interesse des Natur- und Landschaftsschutzes mit Behörden, Verbänden und nicht zuletzt mit den Bürgern zusammen zu arbeiten. Bei der Auswahl der zu benennenden Personen sollte berücksichtigt werden, dass sich ein nicht unerheblicher Teil der Aufgaben eines Landschaftswartes auf nur mäßig zugänglichen Außenbereichsflächen erstreckt. Ein gewisses Mindestmaß an körperlicher Fitness sollte daher vorausgesetzt werden.
Die in der beigefügten Liste aufgeführten Personen wurden Seitens der Kommunen für die Landschaftswacht vorgeschlagen. Weitere Informationen können in der Sitzung gegeben werden.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
|
Nein |
Wenn ja, welche ?
Anlagen:
Vorschlagsliste der Landschaftswacht