Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur trägerunabhängigen Pflegeberatung im Kreis Borken zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 08.12.2009 hat der Ausschuss beschlossen, dass im Kreisgebiet keine Pflegestützpunkte (§ 92 c SGB XI) errichtet werden. Statt dessen wurde die Verwaltung beauftragt, die Zusammenarbeit mit den Pflegekassen durch den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung weiter zu verbessern (A.), nach Möglichkeiten der Verbesserung des kreiseigenen Internet-Auftritts für das Thema „Pflege“ zu suchen und umzusetzen (B.) und mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden passgenaue individuelle Regelungen für eine trägerunabhängige Pflegeberatung vor Ort zu erarbeiten (C.).
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 07.10.2010 anlässlich der Entscheidungen zum Thema „Überprüfung der kommunalen Förderstrukturen“ der Verwaltung den Auftrag erteilt, zu prüfen, ob der Aufbau einer trägerunabhängigen Wohnraumberatung der Kommunen im Zusammenhang mit der Optimierung der trägerunabhängigen Pflegeberatung möglich ist. Gedacht ist dabei an eine verstärkte Einbindung der baufachlichen Kompetenzen in den jeweiligen Rathäusern.
Zunächst wird diese Thematik in einer Sitzung der Projektgruppe Förderstrukturen am 18.11.2010 vorberaten. Eine weitere Beratung schließt sich in der nächsten Bürgermeisterkonferenz am 07.12.2010 an.
Zu A. Zusammenarbeit mit den Pflegekassen
Nach dem og. Beschluss wurden entsprechende Vertragsverhandlungen mit den Pflegekassen aufgenommen. Der Entwurf einer Kooperationsvereinbarung wurde gemeinsam erarbeitet. Am 23.06.2010 erklärten dann die Pflegekassen, dass landesweit keine Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen würden. Eine Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen und Kommunen könne auch anderweitig und ohne verbindliche vertragliche Regelungen erfolgen.
Die Verhandlungen mit den Pflegekassen hatten daraufhin zum Ziel, praktische Lösungen für eine verbesserte Zusammenarbeit zu finden und zu vereinbaren. Konkret wurden folgende Eckpunkte vereinbart:
1. Der Kreis Borken als Sozialhilfeträger und die Pflegekassen benennen gegenseitig Ansprechpersonen. Ziel ist, Ratsuchenden im Einzelfall schnellstmöglich die zuständige Stelle/Person bei der Pflegekasse/beim Sozialhilfeträger zu benennen.
2. Pflegekassen und Sozialhilfeträger sind bei erkennbarem vertieftem Beratungsbedarf im Einzelfall grundsätzlich bereit, gemeinsame Fallkonferenzen durchzuführen. Eine Beratung von Ratsuchenden in der eigenen Häuslichkeit wird im Einzelfall bei Bedarf ermöglicht. Die Koordination einer Fallkonferenz erfolgt im Regelfall durch die zuerst angegangene Stelle (Pflegekasse oder Sozialhilfeträger).
3. Der Kreis Borken und die Pflegekassen werden die Erfahrungen mit dieser Vereinbarung voraussichtlich im Frühjahr 2011 miteinander austauschen. Dazu wird der Kreis Borken einladen.
4. Der Kreis Borken bietet an, die Berater/innen der Städte und Gemeinden, die Berater/innen/zuständigen Personen der Pflegekassen und die zuständigen Mitarbeiter/innen des Kreises zu einer gemeinsamen Veranstaltung in das Kreishaus einzuladen. Ziel soll das persönliche Kennenlernen sowie der Informationsaustausch über die verschiedenen Leistungsbereiche sein. Das Interesse an einer solchen Veranstaltung wird innerhalb der einzelnen Kassen abgefragt und an den Kreis Borken, Frau Ostendorff, zurückgemeldet (wie viele interessierte Personen).
- Der Kreis Borken benennt als
Ansprechperson für alle Fragen der Sozialhilfe Frau Karin Ostendorff,
Fachbereich Soziales, Abteilungsleiterin Pflege/Heimaufsicht, Tel. 02861
82 1235, k.ostendorff@kreis-borken.de.
Je nach Problemstellung wird sie zur/m zuständigen Sachbearbeiter/in (ggf.
unter Einbeziehung der zuständigen Personen in den 17 Städten/Gemeinden)
weiter vermitteln.
Nach § 7a SGB XI haben Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten, seit dem 01.01.2009 gegenüber ihrer Pflegekasse einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine/n Pflegeberater/in. Zur Umsetzung dieses Anspruchs haben die Pflegekassen ihre eigene Pflegeberatung seither kontinuierlich ausgebaut und optimiert, also auch personell aufgestockt.
Die Pflegekassen haben zwischenzeitlich ihre Ansprechpersonen gegenüber dem Kreis Borken benannt. Die gemeinsame Veranstaltung mit den Berater/innen der Städte und Gemeinden, der Pflegekassen und des Kreises Borken ist in Vorbereitung.
Zu B. Internetangebot
Die Optimierung des Internet-Auftritts des Fachbereiches Soziales des Kreises Borken ist als dauernder Prozess angelegt. Langfristiges Ziel ist es, das Internet-Angebot zum Thema Pflege (www.kreis-borken.de/kreisverwaltung/soziales/altenhilfe-und-pflege) mit weiteren Angeboten für Seniorinnen und Senioren zu verknüpfen (z.B. Kultur- und Sportangebote, ÖPNV-Angebote für ältere Menschen usw.). Aktuell ist es für Ratsuchende zum Thema Pflege z.B. bereits möglich, sich einen Überblick über alle ambulanten und stationären Pflegeangebote des jeweiligen Wohnortes zu verschaffen und durch einen Link direkt auf die Homepage des jeweiligen Anbieters zu gelangen. Auch ist es möglich, mit Hilfe des „Heimkostenrechners“ die monatlich anfallenden Heimpflegekosten im individuellen Fall selbst zu kalkulieren. Der Internet-Auftritt enthält außerdem allgemeine Informationen zur Fragen des Pflegewohngeldes und der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege).
Als nächster Schritt ist eine Verknüpfung mit dem „AOK-Pflegenavigator“ und dem „Pflegelotsen“ (Internet-Angebot des Verbandes der Ersatzkassen) vorgesehen. Auf diese Weise können sich Interessierte auch über die Ergebnisse der MDK-Qualitätsprüfungen bei den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen informieren.
Weitere sinnvolle Verlinkungsmöglichkeiten (z.B. mit der in Planung befindlichen Informationsplattform des Netzwerkes Wetmünsterland e.V. im Rahmen des Projektes FAMM – Familie – Arbeit - Mittelstand im Münsterland) werden geprüft.
Unabhängig vom Internet-Auftritt erscheint in den nächsten Tagen die Broschüre „Wegweiser für das Leben im Alter“ in dritter Auflage. Der „Wegweiser“ hat sich zu einer beliebten Informationsquelle für alle Fragen rund um das Alter entwickelt. Bereits jetzt ist eine rege Nachfrage zu verzeichnen. Der Wegweiser wird auch im Internet als Download zur Verfügung stehen und enthält neben allgemeinen Informationen (Aktiv im Alter, Leben und Wohnen im Alter, Hilfen bei Pflegebedürftigkeit, Finanzielle und sonstige Hilfen, Vorsorge für das Alter) auch eine Übersicht über die Angebote in den 17 kreisangehörigen Kommunen.
Genau wie im Internet-Auftritt sind auch im „Wegweiser“ die Ansprechpersonen in den Rathäusern ersichtlich.
In der Sitzung des Ausschusses wird die Internet-Präsentation des Kreises zum Thema Pflege vorgestellt.
Zu C. Die
trägerunabhängige Pflegeberatung in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
Angesichts der demografischen Entwicklung und der Kostenentwicklung im Bereich der stationären Pflege kommt der kompetenten, kostenlosen und anbieterunabhängigen Pflegeberatung eine erhebliche Steuerungsfunktion und wirksame Hilfestellung für Betroffene und Angehörige in komplexen Lebenssituationen zu. Der Kreis Borken verfolgt dabei seit Jahren – wie andere kreise auch – eine kombinierte zentrale und dezentrale Pflegeberatung durch den Kreis und die kreisangehörigen Kommunen.
In den Jahren 1998 – 2003 gewährte das Land NW für die Umsetzung einer trägerunabhängigen Pflegeberatung Fördermittel. Die jährlichen Mittel von ca. 360.000 DM wurden seinerzeit zwischen dem Kreis und den kreisangehörigen Kommunen geteilt.
Die 17 Städte und Gemeinden nutzten die finanzielle Förderung für den Aufbau von Beratungsstellen in den Rathäusern für alle Fragen rund um die Pflege. Im Regelfall ist die Beratungsstelle beim örtlichen Sozialamt angesiedelt.
Nach der Einstellung der finanziellen Förderung im Jahre 2003 ist die grundlegende Struktur der Beratungsstellen in den Rathäusern erhalten geblieben. Hinsichtlich des Beratungsvolumens und der -qualität ist in den Rathäusern jedoch eine unterschiedliche Entwicklung zu verzeichnen. Während einzelne Kommunen ratsuchende Seniorinnen und Senioren neben Fragen der Pflege auch zu anderen Themen (z.B. Wohnen und Freizeit) informieren und für diese Beratungsarbeit auch eigene Finanzmittel einsetzen, gibt es derartige Angebote in anderen Kommunen nicht. Ebenso berichten die in den Kommunen vorhandenen Ansprechpersonen für das Thema „Pflege“ von „keinerlei Nachfragen“ bis hin zu „regem Interesse“.
Die unterschiedliche Entwicklung lässt sich auch an der Öffentlichkeitsarbeit der einzelnen Kommunen ablesen. So gibt es z.B. „Seniorenratgeber“ oder „Familienführer“ in Druckform wie im Internet – bezogen auf die einzelne Kommune -, in denen Informationen rund um die Pflege in der jeweiligen Stadt/Gemeinde bereitgestellt werden.
Es kann festgestellt werden, dass in allen Kommunen Ansprechpersonen für die Pflegeberatung benannt sind und auch entsprechende Beratungen durchgeführt werden. Nicht immer werden dafür im Stellenplan einer Kommune messbare Stellenanteile ausgewiesen. Die Beratungsbedarfe der Kommunen sind naturgemäß auch sehr unterschiedlich, auch abhängig davon, wie etabliert die übrigen Pflegeberatungsangebote der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände, der Kranken- und Pflegekassen, der Pflegeanbieter usw. sind. Wichtig ist, dass das Rathaus in jeder Kommune, wie auch das Kreishaus, eine verlässliche erste Anlaufstelle für eine trägerunabhängige Pflegeberatung darstellt.
Die Erfahrung zeigt auch, dass eine präventive, d.h. „rein vorsorgliche“/bedarfsunabhängige Pflegeberatung zu den Themen Pflegeangebote, Pflegeorganisation usw. eher verhalten oder gar nicht nachgefragt und bei einem Angebot auch wenig angenommen wird. Erst, wenn der Pflegefall eintritt, wird kurzfristig und dann gezielt eine Pflegeberatung durch die Angehörigen oder z.B. auch durch die Betreuerinnen und Betreuer nachgefragt.
„Pflegeberatung“ im Vorfeld eines absehbaren Pflegefalles wird überwiegend in Anspruch genommen zu den finanziellen Rahmenbedingungen wie z.B. Einsatz von Einkommen und Vermögen, Antragstellung und Finanzierungsfragen für die Pflege, Auswirkungen auf erbrechtliche Fragestellungen, Schenkungsherausgabe und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Diese Erkenntnisse decken sich mit den Erfahrungsberichten umliegender Kreise.
Anlässlich der „Überprüfung der kommunalen Förderstrukturen“ wurde seitens der Städte und Gemeinden signalisiert, dass die derzeit eingesetzten Ressourcen für die trägerunabhängige Pflegeberatung in ausreichendem Maße und damit passgenau und bedarfsgerecht vorhanden sind.
Zur Verdeutlichung des derzeitigen Status-Quo in der trägerunabhängigen Pflegeberatung im Kreis Borken werden nachfolgend beschrieben:
1.
Die rechtlichen Grundlagen
2.
Die Akteure in der Pflegeberatung
3.
Die Aufgaben der Akteure
- Die
rechtlichen Grundlagen
Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit Bedrohte und ihre Angehörigen sind trägerunabhängig zu beraten und über die erforderlichen ambulanten, teilstationären, vollstationären und komplementären Hilfen zu informieren. Die Beratung soll im Zusammenwirken von Kommunen, Pflegekassen und den anderen an der pflegerischen Versorgung Beteiligten erfolgen. Diese verständigen sich im Rahmen der Pflegekonferenzen über ein geeignetes Verfahren sowie über die Form der Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten Hilfsangebotes. Bei der Weiterentwicklung des Beratungsangebotes soll insbesondere auf gemeinsame und unabhängige Beratungsstellen und die Entwicklung von Fallmanagement (Case-Management) hingewirkt werden (§ 4 PfG NW).
Die Pflegekassen haben die Eigenverantwortung der Versicherten durch Aufklärung und Beratung über eine gesunde, der Pflegebedürftigkeit vorbeugenden Lebensführung zu unterstützen und auf die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen hinzuwirken. Darüber hinaus haben sie die Versicherten und ihre Angehörigen in den mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Fragen, insbesondere über die Leistungen der Pflegekassen sowie über die Leistungen und Hilfen anderer Träger, zu unterrichten und zu beraten (§ 7 SGB XI).
Personen, die einen Leistungsanspruch nach dem SGB XI haben oder einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XI gestellt haben und einen erkennbaren Hilfe- und Betreuungsbedarf haben, haben seit dem 01.01.2009 einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine/n Pflegeberater/in ihrer Pflegekasse. (§ 7a SGB XI).
- Die
Akteure in der Pflegeberatung
Ø der Kreis Borken (Fachbereiche Soziales und Gesundheit)
Ø die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Ø die Pflegekassen
Ø die Pflegeanbieter (ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen)
- Die
Aufgaben der Akteure
3.1 Der
Kreis Borken
- Beratung über das Angebot an ambulanten Pflegediensten und komplementären ambulanten Diensten sowie an teilstationären Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und vollstationären Pflegeeinrichtungen, einschließlich Beratung über die finanziellen Leistungen nach dem SGB XI und dem Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe.
- Zentrale Erfassung des Bestandes an Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen (Anschriftenverzeichnisse, Datenbanken), Fortschreibung und Pflege der Daten.
- Beratung im Einzelfall im Rahmen der Sozialhilfe, insbesondere im Rahmen der Hilfe zur Pflege in Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XII, Beratung über die finanziellen Leistungen nach dem SGB XI und SGB XII sowie über das Pflegewohngeld jeweils im Einzelfall durch Ansprechpersonen im Fachbereich Soziales.
- Fall-Management in allen Fällen, in denen ambulante Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beantragt werden sowie bei der Antragstellung auf stationäre Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, wenn keine Pflegestufe festgestellt (Pflegestufe „0“) ist.
Das Fall-Management wird unter Beteiligung der Pflegefachkraft bzw. Amtsärztin des Fachbereiches Gesundheit durchgeführt. Weitere Fachkräfte des Kreises (z.B. sozialpsychiatrischer Dienst, Suchtberatung, Betreuungsstelle, Jugendhilfe) werden bei Bedarf mit eingebunden. Neben einer Prüfung der Heimnotwendigkeit erfolgt durch das Fall-Management die Hilfe- und Versorgungsplanung sowie Fallbegleitung zur Sicherstellung der weiteren ambulanten Versorgung der Leistungsberechtigten nach dem SGB XII. Dies schließt bei Bedarf eine Beratung über die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, über eventuell erforderliche Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung und geeignete niedrigschwellige Hilfs- und Betreuungsangebote i.S.d. § 45 a SGB XI mit ein. Es erfolgt bei Bedarf eine enge Zusammenarbeit mit der Pflegeberatung der Pflegekasse (vgl. Absprachen mit den Pflegekassen unter A., Nr. 2).
Das Fall-Management ist optisch aus dem beigefügten Schema ersichtlich (Anlage 1).
- Öffentlichkeitsarbeit (Informationsveranstaltungen, Infomaterial, Internetauftritt).
- Schulung der Ansprechpersonen der Städte und Gemeinden
3.2 Die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Beratung durch Pflegeberater/innen über das Angebot an Diensten und Einrichtungen, über Leistungsansprüche nach dem SGB XI und XII für Pflegebedürftige, Weitervermittlung von Pflegebedürftigen an andere Berater (Kreis Borken, Pflegekassen, Pflegeanbieter).
- Einzelfallbezogene Beratung im Rahmen der Sozialhilfe, Entgegennahme von Anträgen auf Sozialhilfe, insbesondere für Hilfe zur Pflege – ambulant wie stationär.
3.3 Die
Pflegekassen
- Beratung im Rahmen der Aufklärungs- und Beratungspflicht nach § 7 SGB XI, d.h. Beratung über das Angebot an ambulanten Pflegediensten und komplementären ambulanten Diensten sowie an teilstationären Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und vollstationären Pflegeeinrichtungen, einschließlich Beratung über die finanziellen Leistungen nach dem SGB XI.
- Beratung und Hilfestellung durch Pflegeberater/innen gem. § 7a SGB XI, hier insbesondere
Ø Hilfebedarf unter Berücksichtigung der Feststellung der Begutachtung durch den MDK systematisch erfassen und analysieren,
Ø einen individuellen Versorgungsplan mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen erstellen,
Ø auf die für die Durchführung des Versorgungsplanes erforderlichen Maßnahmen einschließlich deren Genehmigung durch den jeweiligen Leistungsträger hinzuwirken,
Ø die Durchführung des Versorgungsplans überwachen und ggf. einer veränderten Bedarfslage anpassen sowie
Ø bei besonders komplexen Fallgestaltungen den Hilfeprozess auswerten und dokumentieren.
- Bei Bedarf Durchführung von gemeinsamen Fallkonferenzen mit dem Sozialhilfeträger (vgl. Absprachen mit den Pflegekassen unter A., Nr. 2).
- Angebote von Pflegekursen für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Personen (§ 45 SGB XI)
3.4 Die
Pflegeanbieter (ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen)
- Beratung über das eigene Leistungspektrum
- Einzelfallberatung im Rahmen der täglichen pflegerischen Tätigkeiten
- Einzelfallberatung im Rahmen der vierteljährlichen/halbjährlichen Pflegeeinsätze gem. § 37 Abs. 3 SGB XI (= Beratungsbesuch)
- Einzelfallberatung im Rahmen von Kurzzeit-/Verhinderungspflege- oder Tagespflege- sowie vollstationären Aufenthalten
D. Weitere/nächste Schritte
- Um die Wahrnehmung der trägerunabhängigen Pflegeberatung durch Kreis und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden noch deutlicher zu strukturieren, verbindlicher zu gestalten und Pflegeberatung nach vereinbarten Standards sicherzustellen, werden vertragliche Vereinbarungen bzw. ein gemeinsames Konzept mit den Städten und Gemeinden getroffen.
- Es werden Schulungsveranstaltungen für die Pflegeberater/innen der Städte und Gemeinden durchgeführt.
- Die Öffentlichkeitsarbeit zur trägerunabhängigen Pflegeberatung wird fortgesetzt und verstärkt. Insbesondere sollen die Pflegeberatungsangebote bei den Städten und Gemeinden umfassender bekannt gemacht werden.
- Mit den Pflegekassen wird eine gemeinsame Veranstaltung durchgeführt (siehe Ziffer A., Nr. 4).
- Mit den Städten und Gemeinden wird geklärt, inwieweit eine Verlinkung von deren Homepages mit dem Internetauftritt des Kreises Borken zum Thema Pflege möglich ist.
- Der Auftrag des Kreistages vom 07.10.2010, den Aufbau einer trägerunabhängigen Wohnraumberatung der Kommunen im Zusammenhang mit der Optimierung der trägerunabhängigen Pflegeberatung zu prüfen, wird Thema auf der nächsten Bürgermeisterkonferenz am 07.12.2010 sein. Gegebenenfalls werden im Anschluss an diese Konferenz weitere Schritte notwendig.
- Nach einer Einbindung der Kreispflegekonferenz (Sitzung im Frühjahr 2011 ist noch nicht terminiert) wird dem Ausschuss der aktuelle Sachstand erneut vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Zzt. keine
Entscheidungsalternative(n):
Ohne finanzielle Mittel keine.
Finanzielle Auswirkungen:
Zurzeit keine
Anlagen:
Fallmanagement
Pflege Kreis Borken
Impulse Bei
Bedarf
Antrag
Bewilligung Sozialhilfe
Kostenzusage