Betreff
2. Controllingbericht 2010
Vorlage
0265/2010
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ergebnisse des 2. Controllingberichts 2010 zum Stichtag 30.09.2010 zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

§ 26 Abs. 2 und 3 der Kreisordnung


Sachdarstellung:

Zum Stichtag 30.09.2010 wurde der zweite Controllingbericht für das Jahr 2010 erstellt.

Nach derzeitigem Stand wird der Fachbereich Jugend und Familie sein Budget mit einem Plus von rd. 485.000 EUR abschließen. Mehrere Faktoren führen zu diesem positiven Ergebnis:

Bereits im 1. Controllingbericht haben wir zum Bereich der Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen darauf hingewiesen, dass sich gegenüber der Budgetplanung vom Herbst 2009, in die bereits die Prognosen für das Kindergartenjahr 2010/2011 einbezogen werden mussten, Abweichungen ergeben. Diese Abweichungen betreffen besonders die Zahl der Kinder mit Behinderungen und der unter Dreijährigen. Hiermit verbunden sind nach Abschluss der Endabrechnung des Kindergartenjahres 2009/2010 Rückzahlungen von Kindergartenträgern an den Kreis Borken einerseits und Rückzahlungen des Kreises Borken an das Land andererseits, da Verrechnungen mit laufenden Zuschüssen nach dem KiBiz nicht mehr vorgesehen sind. Aus den geringeren Aufwendungen resultiert ein geringerer Betrag bei der Landeszuweisung, so dass die Minderaufwendungen dem Budget nicht vollständig zugute kommen.

Die Landeszuweisungen zum U3-Ausbau fallen geringer aus als erwartet. Da sie in voller Höhe an die Kindergartenträger weitergegeben werden, haben sie für den Jahresabschluss 2010 keine Auswirkungen.

In den Fällen der Hilfe zur Erziehung, bei denen das Kreisjugendamt Borken anderen Jugendämtern kostenerstattungspflichtig ist, sind Mehraufwendungen zu erwarten.

Im Bereich der Vollzeitpflege fallen die Aufwendungen geringer aus als ursprünglich angenommen. Ähnlich verhält es sich bei den flexiblen Erziehungshilfen. Hier konnten durch Steuerungsinstrumente in Form von Laufzeitbegrenzungen und Mindestkontakten vor Fallaufnahme durch den ASD Einsparungen erzielt werden. Dieser Trend war bereits im letzten Controllingbericht abzusehen.

Immer noch auf hohem Niveau liegen die Zahlen und damit auch die Aufwendungen für die gemeinsame Unterbringung nach § 19 SGB VIII (Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Unterbringung). Diese Hilfeart ist – auch bedingt durch familiengerichtliche Entscheidungen – nur bedingt steuerbar.

Letztlich liegen auch die Heimunterbringungen – sowohl bei den Minderjährigen als auch bei den Volljährigen – über den geplanten Zahlen. Bei beiden handelt es ich um kostenintensive Hilfen, so dass sie sich direkt in Mehraufwendungen niederschlagen.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Wenn ja, welche ?


Anlagen:

Controllingbericht zum 30.09.2010