Der Jugendhilfeausschuss verabschiedet das Maßnahmenprogramm 2011 und beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes mit der Umsetzung der Maßnahmen.
Rechtsgrundlage:
§§ 79, 80 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Sachdarstellung:
Das Maßnahmenprogramm 2011 weist die für das kommende Jahr besonders
bedeutsamen Maßnahmen der Jugendhilfe aus. Es handelt sich somit nicht um das
gesamte Spektrum der vom Fachbereich Jugend und Familie wahrzunehmenden
Aufgaben.
Nach Feststellung des Umsetzungsstandes der Maßnahmen des laufenden
Jahres ergibt sich für die Aufstellung des neuen Maßnahmenprogrammes zunächst
die Notwendigkeit, noch nicht abgeschlossene Aufgaben fortzuführen. Diese
Maßnahmen befinden sich deshalb erneut im Maßnahmenprogramm.
Ergänzend werden die Maßnahmen benannt, die aufgrund der aktuellen
Entwicklungen von maßgeblicher Bedeutung für die Weiterentwicklung der
Jugendhilfe sind.
Anlagen:
Maßnahmenprogramm 2011