Betreff
Verabschiedung des Maßnahmenprogramms 2011
Vorlage
0267/2010
Art
Beschlussvorlage öffentlich
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Jugendhilfeausschuss verabschiedet das Maßnahmenprogramm 2011 und beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes mit der Umsetzung der Maßnahmen.


Rechtsgrundlage:

§§ 79, 80 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)


Sachdarstellung:

Das Maßnahmenprogramm 2011 weist die für das kommende Jahr besonders bedeutsamen Maßnahmen der Jugendhilfe aus. Es handelt sich somit nicht um das gesamte Spektrum der vom Fachbereich Jugend und Familie wahrzunehmenden Aufgaben.

Nach Feststellung des Umsetzungsstandes der Maßnahmen des laufenden Jahres ergibt sich für die Aufstellung des neuen Maßnahmenprogrammes zunächst die Notwendigkeit, noch nicht abgeschlossene Aufgaben fortzuführen. Diese Maßnahmen befinden sich deshalb erneut im Maßnahmenprogramm.

Ergänzend werden die Maßnahmen benannt, die aufgrund der aktuellen Entwicklungen von maßgeblicher Bedeutung für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe sind.


Anlagen:

Maßnahmenprogramm 2011