Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsberichts zur Zahngesundheit der Kinder in Kindertagesstätten zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
§ 13 Abs. 1 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
§§ 21 und 26 Sozialgesetzbuch V (SGB V)
Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an
Kinderfrüherkennungsuntersuchungen/
U-Untersuchungen (U-Untersuchung-TeilnahmedatenVO – UteilnahmeDatVO)
Sachdarstellung:
Über die Zahngesundheit bei Kindern in Kindertagesstätten und Schulen
wurde zuletzt in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreises Borken am
25.02.2010 (SV Nr. 0018/2010) beraten. Der Jugendhilfeausschuss fasste den
Beschluss, die seit 2003 im Kreis Borken bestehende Praxis, statt in
Kindertageseinrichtungen die Kinder der Klassen 1 bis 4 der Grund- und
Förderschulen durch den zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes des Kreises
Borken jährlich zahnärztlich zu untersuchen, beizubehalten. In der Sitzung hatte
der Fachbereich Gesundheit die statistische Auswertung der zahnärztlichen
Reihenuntersuchungen bei den 6- und 7-jährigen Grundschülern vorgestellt und
dargestellt, dass sich seit dem Verzicht der Reihenuntersuchungen durch das
Gesundheitsamt in den Kindergärten die Kariesprävalenz bei den
Grundschulkindern im kreisweiten Durchschnitt nicht verschlechtert hat.
Kreisweit 62% der untersuchten Kinder weisen danach ein naturgesundes oder
saniertes Gebiss auf. Eine kreisweite Durchführung der zahnärztlichen Reihenuntersuchungen
in den Kindertageseinrichtungen durch den Fachbereich Gesundheit sei mit dem
vorhandenen Personal nicht möglich und würde zusätzliche Ressourcen in Höhe von
ca. 100 TEUR erfordern. In dem Bericht des Zahnärztlichen Dienstes und in der
Diskussion im Ausschuss wurde zudem darauf hingewiesen, dass weitere Maßnahmen
zur Verbesserung der Zahngesundheit von Kindern – auch im Milchgebissalter –
angestrebt werden, da der aktuelle Anteil von 38% sanierungsbedürftiger
Kindergebisse der Erstklässler als zumindest unbefriedigend und
optimierungsbedürftig angesehen wird. Dies gelte vor allem für einen – auch in
überregionalen Studien vergleichbar festzustellenden – Anteil von 25%
Kariesrisikokinder, die 75% aller kariösen Zähne auf sich vereinen. Hierzu solle
in dem Arbeitskreis Zahngesundheit in der Herbstsitzung am 17.11.2010 über
konkrete Verbesserungsmöglichkeiten und ggf. Modellansätze beraten werden, die
insbesondere auf eine Verbesserung der Motivation betroffener Eltern und Kinder
- vor allem im Hinblick auf eine erforderliche Behandlung - zielen sowie die
bereits bestehenden Angebote und Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherungen und der kommunalen Gesundheitsleistungen bei Prophylaxe,
Beratung, Untersuchung und Behandlung
effektiv aufeinander abstimmen. Eine Überlegung sei, die zahnärztliche
Vorsorgeuntersuchung entsprechend oder innerhalb des für kinderärztliche
Vorsorgeuntersuchungen (sog. U-Untersuchungen) vorgesehenen Untersuchungsheftes
und Verfahrens zu dokumentieren und zu überprüfen.
Zur Zeit steht bei den Kindern in den Kindergarteneinrichtungen die
Aufklärung im Vordergrund. Über Elternbriefe und Informationsveranstaltungen
sowie anhand praktischer Übungen mit den Kindern durch die Prophylaxeteams und
durch Betreuungszahnärzte werden Eltern und Kinder für das Thema Zahngesundheit
sensibilisiert und sollen Ängste vor einer zahnärztlichen Behandlung abgebaut
werden. Mit einem jährlichen Budget von über 200 TEUR werden über den
Arbeitskreis Zahngesundheit diese Maßnahmen abstimmt. In diesem Arbeitskreis
sind die Krankenkassen, die Prophylaxehelferinnen der Krankenkassen, die
niedergelassenen Zahnärzte, die Zahnärztekammer und der zahnärztliche Dienst
des Fachbereichs Gesundheit vertreten.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.06.2010 hatte die
Verwaltung über folgende weitere Entwicklungen und Diskussionen im Nachgang zu
der Beratung und Beschlussfassung berichtet: Im Nachgang zu der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Landrat aufgefordert,
diesen Beschluss des Jugendhilfeausschusses zu beanstanden, da er ihrer Meinung
nach gegen die Regelungen des KiBiz verstoße, wonach „das Jugendamt für
jährliche ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen der Kinder in den
Tageseinrichtungen Sorge zu tragen“ hat (§ 10 Abs. 3 KiBiz). Der Landrat ist
nach eingehender rechtlicher Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass der
Beschluss des Jugendhilfeausschusses mit dem geltenden Recht vereinbar ist und
hat diese Entscheidung schriftlich mitgeteilt (Schreiben vom 16.04.2010, Anlage
1). Ein Initiativkreis „Zähnchen“ hatte mit Schwerpunkt in der Stadt Gronau,
aber auch im übrigen Kreisgebiet zahlreiche Unterschriften in den
Kindertageseinrichtungen für eine Wiedereinführung von kreisweiten
Reihenuntersuchungen in den Kindertageseinrichtungen durch den Kreis gesammelt
und dem Landrat am Rande der Kreistagssitzung am 15.07.2010 übergeben. Am
17.12.2010 wird der Petitionsausschuss des Landtags über eine Petition von
Herrn Herbert Krause in dieser Sache eine Anhörung durchführen.
Der Landkreistag NRW hat die Diskussionen und Überlegungen im Kreis
Borken aufgegriffen und mit Blick auf die anstehende Novellierung des KiBiz
beim Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW darum
gebeten, zum einen die Regelung des § 10 Abs. 3 KiBiz dahin gehend klarstellend
neu zu fassen, dass die Vorschrift keine unmittelbare Verpflichtung der
Jugendämter beinhalte, jährliche Untersuchungen selbst oder in Zusammenarbeit
mit dem Gesundheitsamt oder anderen Stellen anzubieten bzw. durchzuführen. Zum
anderen solle dies mit einer Ausweitung der Vorsorgedokumentation auf die
zahnärztliche Prävention verbunden werden (Schreiben des LKT NRW vom
20.08.2010, Anlage 2).
Mit der Aufnahme der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in das
„U-Untersuchungsheft“ kann eine stärkere Verankerung im Bewusstsein der Eltern
erreicht werden. Andererseits ist ein dauerhafter und nachhaltiger Appell auf
rein freiwilliger Basis bei denjenigen Eltern, die ihrer Erziehungs- und
Fürsorgeverantwortung trotz Aufforderung und Beratung nicht ausreichend
nachkommen, möglicherweise nicht ausreichend – das zeigen alle bisherigen
Erfahrungen mit Reihen- und Vorsorgeuntersuchungen. Soll diese besondere
Risikogruppe ebenfalls erreicht werden, erscheint es erforderlich, die
Überprüfung der Teilnahme an den kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
(UTeilnahmeDatVO)) um die Überprüfung der Teilnahme an den zahnärztlichen
Vorsorgeuntersuchungen zu ergänzen.
Der Fachbereich Gesundheit hat im Zusammenhang mit den öffentlichen
Diskussionen und den Gesprächen mit Vertretern des Initiativkreises „Zähnchen“
die kreisweite und im Jugendhilfeausschuss am 25.02.2010 vorgestellte
Auswertung der Reihenuntersuchungen bei den Erstklässlern weiter analysiert. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob
und welche Unterschiede in der Zahngesundheit der Kinder zwischen den einzelnen
kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Kreis Borken festzustellen sind und
wo ggf. Handlungsbedarf bzw. Optimierungsansätze aufgezeigt werden können. Die
gemeindescharfe Auswertung der Reihenuntersuchung bei den Erstklässlern zeigte
folgende Unterschiede in Bezug auf den Anteil der Kinder mit
behandlungsbedürftigen Gebissen (vgl.
Tabelle 1).
Tabelle 1:
Rangfolge beim Anteil der Kinder mit behandlungsbedürftigen Zähnen
Rang |
Stadt/Gemeinde |
Anteil Kinder mit behandlungsbedürftigen
Zähnen in % |
1 |
Stadtlohn |
28,19 |
2 |
Heek |
29,17 |
3 |
Raesfeld |
30,46 |
4 |
Heiden |
30,48 |
5 |
Rhede |
33,78 |
6 |
Reken |
34,10 |
7 |
Gescher |
35,50 |
8 |
Ahaus |
36,09 |
9 |
Bocholt |
36,91 |
10 |
Legden |
38,74 |
11 |
Borken |
38,77 |
12 |
Velen |
39,34 |
13 |
Schöppingen |
39,78 |
14 |
Südlohn |
41,85 |
15 |
Vreden |
43,44 |
16 |
Isselburg |
45,29 |
17 |
Gronau |
53,24 |
Unter Einbeziehung
aller wesentlichen für die Zahngesundheit relevanten Beurteilungskriterien
ergibt sich folgende Auswertung (vgl. Tabelle 2):
Tabelle 2:
Gesamtranking
Rang |
Stadt / Gemeinde |
dmf-t |
DMF-T |
x 2 |
natur-gesund |
behandlungs-bedürftig |
Sanier.-Grad |
Versiegelg. |
Rangpunkte |
DAJ |
gesamt |
||||||||
1 |
Raesfeld |
3 |
1 |
6 |
2 |
3 |
3 |
11 |
29 |
1 |
Stadtlohn |
2 |
8 |
4 |
1 |
1 |
10 |
3 |
29 |
3 |
Heiden |
1 |
7 |
2 |
6 |
4 |
6 |
5 |
31 |
4 |
Heek |
4 |
2 |
10 |
4 |
2 |
7 |
4 |
33 |
5 |
Ahaus |
8 |
4 |
18 |
10 |
8 |
2 |
1 |
51 |
5 |
Reken |
7 |
6 |
12 |
5 |
6 |
5 |
10 |
51 |
7 |
Gescher |
5 |
5 |
16 |
3 |
7 |
12 |
6 |
54 |
8 |
Rhede |
9 |
11 |
8 |
14 |
5 |
1 |
7 |
55 |
9 |
Bocholt |
6 |
13 |
14 |
7 |
9 |
9 |
14 |
72 |
10 |
Velen |
13 |
3 |
22 |
11 |
12 |
13 |
9 |
83 |
11 |
Südlohn |
10 |
10 |
20 |
13 |
14 |
4 |
17 |
88 |
12 |
Schöppingen |
12 |
12 |
30 |
12 |
13 |
11 |
2 |
92 |
13 |
Borken |
11 |
9 |
26 |
9 |
11 |
16 |
12 |
94 |
14 |
Vreden |
14 |
14 |
22 |
15 |
15 |
8 |
8 |
96 |
15 |
Legden |
16 |
16 |
32 |
8 |
10 |
17 |
15 |
114 |
16 |
Isselburg |
15 |
17 |
28 |
16 |
16 |
15 |
13 |
120 |
17 |
Gronau |
17 |
15 |
34 |
17 |
17 |
14 |
16 |
130 |
Erläuterung: bester Wert: 1 Punkt
schlechtester
Wert: 17 Punkte
Gewichtung
Kariesrisiko nach DAJ = Rangpunkte x 2
Daten aus
Schuljahr 2008/09
Nach dieser Datenauswertung weist die Stadt Gronau bei der
Zahngesundheit der Erstklässler deutlich schlechtere Zahlen als die anderen
Städte und Gemeinden auf. Daher führte der Fachbereich Gesundheit in seiner
Eigenschaft als beratende Fachbehörde (§ 2 Abs. 2 Ziff. 5 ÖGDG) am 25.10.2010
ein Gespräch mit dem zuständigen Jugendamt der Stadt Gronau.
Angesichts der von zwei niedergelassenen Betreuungszahnärzten erhobenen
Daten zur Zahngesundheit der Kinder in einzelnen Kindertagesstätten, die im
Wesentlichen mit den Auswertungen des Gesundheitsamtes für die Erstklässler
übereinstimmen, sollte sondiert werden, ob und ggf. in welcher Form das
Jugendamt bei der Erfüllung seiner Aufgabe nach § 10 Abs. 3 KiBiz beraten und
unterstützt werden kann. Zu dem Gespräch wurden auch die o.g.
Betreuungszahnärzte eingeladen.
Das Gespräch ergab, dass das Jugendamt der Stadt Gronau Beratung und
Unterstützung durch den Fachbereich Gesundheit wünscht. Es wurde u.a.
vereinbart, dass die KiTas durch niedergelassene Zahnärzte betreut werden
sollen, die den Kindern durch einen Besuch der Praxis die Angst vor dem
Zahnarzt nehmen. Der zahnärztliche Dienst des Kreises wird während der
Projektlaufzeit von 2-3 Jahren stichprobenartig Untersuchungen durchführen, um
sich ein eigenes Bild von der aktuellen Zahngesundheit der Kinder und von der
Wirksamkeit der Maßnahmen zu verschaffen. Gegenwärtig sind noch 4 von 26 KiTas
ohne Betreuungszahnarzt. Zusätzlich sollen ein Vorsorgeheft und ein
Erinnerungsschreiben des Jugendamtes die Eltern bei der regelmäßigen
Inanspruchnahme der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen unterstützen. Ein
ganz wesentlicher Baustein wird die Entwicklung eines Hilfe- und
Unterstützungsangebotes sein, mit dem Kindern und Eltern mit Zugangshemmnissen
der Weg in die Zahnarztpraxis erleichtert werden soll. Dabei geht es um eine
Gruppe von Karieshochrisikokindern, die immerhin einen Anteil von 16 % an allen
untersuchten Kindern ausmachen und die 56 % aller kariösen Zähne auf sich
vereinen. Dieses Verfahren berücksichtigt Erfahrungen aus verschiedenen
Modellansätzen innerhalb und außerhalb des Kreises Borken, mit denen in der
Vergangenheit versucht wurde, den Anteil der Hochrisikokinder zu vermindern.
Mit Hilfe eines Rückmeldesystems soll die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft und
ggf. nachgesteuert werden.
Diese Eckpunkte sollen noch weiter abgestimmt und ggf. weiterentwickelt
werden. Sollte das Projekt erfolgreich sein, können die Optimierungsansätze
auch auf die Schulen sowie auf andere Kommunen im Kreis übertragen werden. Auch
die Beratungen im Zusammenhang mit der Novellierung des KiBiz sollen
berücksichtigt werden.
Die Diskussion im Arbeitskreis Zahngesundheit am 17.11.2010 ergab, dass
Untersuchungen in den KiTas durch Betreuungszahnärzte aus verschiedenen Gründen
nicht praktikabel sind. Ein Schwerpunkt soll deshalb auf die Einführung eines
zahnärztlichen Untersuchungsheftes einschließlich Rückmeldesystem gelegt
werden. Besonderen Anklang fand die Idee der „Zahnmütter“, die in Familien mit
schwierigem sozialem Hintergrund Hilfen und Unterstützung anbieten.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein aktueller Anteil von 25 %
Kariesrisikokindern (die 75 % aller kariösen Zähne auf sich vereinen) bzw. ein
Anteil von kreisweit 38 % der untersuchten Kinder mit sanierungsbedürftigen
Zähnen nicht zufrieden stellend ist und insbesondere in der Stadt Gronau mit
teilweise über 50 % sanierungsbedürftiger Gebisse Handlungsbedarf besteht.
Daher sollten dort die o.g. Optimierungsansätze auf ihre Wirksamkeit erprobt
werden. Die Erfahrungen aus den Reihenuntersuchungen – auch anderer
Gebietskörperschaften - zeigen, dass gesundheitsbewusste Eltern dem Hinweis auf
die Notwendigkeit eines Besuchs beim Hauszahnarzt dankbar folgen und auch offen
für eine Erinnerung seitens anderer Stellen wären. Für einen nicht
unerheblichen Teil der Kinder und ihrer Eltern stellt der Gang in die
Zahnarztpraxis aber eine hohe, teils unüberwindliche Hürde dar, bei deren
Bewältigung Hilfestellung erforderlich ist, die im Rahmen von
Reihenuntersuchungen nicht gewährt werden kann. Ein deutlich kleinerer Teil der
Eltern zeigt sich resistent gegenüber Beratung und Hilfsangeboten. Hier muss
wenigstens ausgeschlossen werden können, dass eine Kindeswohlgefährdung
vorliegt, und der Versuch eines Hilfeangebots unternommen werden.
Es bleibt abzuwarten, ob im Rahmen der Novellierung des Kibiz die
Einbeziehung der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in das
U-Untersuchungsheft und in die UTeilnahmeDatVO erfolgt.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?
Wiedereinführung der zahnärztlichen Reihenuntersuchungen in den
Kindertagesstätten durch den Zahnärztlichen Dienst des Fachbereichs Gesundheit.
Die Bewältigung dieser Aufgabe erfordert die Schaffung eines dritten
Untersuchungsteams, bestehend aus 0,5 Stelle Zahnarzt/-ärztin und mindestens
0,5 Stelle Zahnarzthelfer/in mit einem zusätzlichen jährlichen Aufwand von
92.460 €. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit Reihenuntersuchungen wird
diese Maßnahme alleine nicht ausreichen, um die Zahngesundheit der KiTa-Kinder
entscheidend und nachhaltig zu verbessern. Auch hier sind zusätzliche Maßnahmen
zur Verbesserung der Inanspruchnahme des Hauszahnarztes erforderlich.