Betreff
Bereitstellung der finanziellen Mittel für den 2. Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan
Vorlage
0284/2010
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der Kreistag beschließt, die im 2. Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan genannten Finanzen für die Infrastrukturförderung (972.575 € jährlich) und für die Angebotsförderung (245.000 € jährlich) für die Dauer der Wahlperiode zur Verfügung zu stellen.


Rechtsgrundlage:

§ 15 Abs. 4 Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFÖG) in Verbindung mit den Empfehlungen zur Umsetzung des 3. AG-KJHG auf kommunaler Ebene,

§ 11 SGB VIII sowie

§ 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Borken vom 22.01.2010


Sachdarstellung:

 

Nach der Satzung des Jugendamtes des Kreises Borken gehört zu den Aufgaben des Jugendhilfeausschusses unter anderem die Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, dass der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 25.11.2010 den 2. Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan beschließt. Damit wird eine Entscheidung über die inhaltliche Ausgestaltung der Förderung der öffentlichen Jugendhilfe getroffen.

 

Dieser Jugendhilfeausschussbeschluss kann jedoch nur im Rahmen der vom Kreistag bereitgestellten Mittel erfolgen. Da nach § 15 Abs. 4 KJFÖG der Förderplan für die Dauer der Wahlperiode des Kreistags festgeschrieben wird und insofern die finanziellen Ressourcen für die Zukunft gebunden werden, ist ein selbstbindender Kreistagsbeschluss erforderlich, um die erforderlichen Mittel für die Dauer der gesamten Wahlperiode bereitzustellen.

 

Im Rahmen der Überprüfung der kommunalen Förderstrukturen im freiwilligen sozialen Bereich hat der Kreistag bereits beschlossen, die Fördervolumina und –modalitäten für die Infrastruktur- und Angebotsförderung im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe fortzusetzen (Lebenslage 8, Ziffern 26-29). Damit wurde bereits die grundsätzliche Absicht für das Jahr 2010 zur weiteren Förderung dieses Bereichs der Jugendhilfe erklärt. Diese Entscheidung greift der 2. Kinder- und Jugendförderplan auf und schreibt die hierfür vorgesehenen Fördersummen bis zum Ablauf der Wahlperiode fest.

Für die Infrastrukturförderung ist ein jährlicher Betrag von 972.575,00 EUR vorgesehen. Dieser reduziert sich durch Landeszuweisungen, deren Höhe im Vorfeld jedoch nicht feststeht. Die Angebotsförderung soll mit einem Betrag von 245.000,00 EUR jährlich bezuschusst werden.

 

Mit dem Kreistagsbeschluss kann der 2. Kommunale Kinder- und Jugendförderplan umgesetzt werden.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?

Die finanziellen Ressourcen für den 2. Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan werden nicht bereitgestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von 1.217.575,00 Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

 

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

 

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?