Betreff
Übertragung der Kreistagssitzung durch "Livestream" im Internet
Vorlage
0289/2010
Art
Antrag FDP-Fraktion
Untergeordnete Vorlage(n)

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der öffentliche Teil der Sitzung des Kreistages zukünftig als „Livestream“ auf der Internetseite des Kreises Borken empfangen werden kann.

 

2.    Die Internetseiten des Kreises Borken werden dahingehend abgeändert, dass der „Livestream“ vom Nutzer leicht gefunden und abgerufen werden kann.

 

3.    Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob und wenn ja, welche Regelungen der Geschäftsordnung des Kreistages für eine Realisierung nach Ziffer 1. abgeändert bzw. ergänzt werden müssen.

 


Sachdarstellung:

Die Sitzungen der Kreisverwaltung sind grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit der Sitzungen kommunaler Vertretung ist einer der wichtigsten Grundsätze unserer demo­kratisch verfassten Staatsordnung.

 

Durch die Öffentlichkeit der Sitzung soll allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, die Arbeit der gewählten Volksvertreterinnen und -vertreter zu verfol­gen.

 

Durch die Möglichkeit, die Sitzungen öffentlich zu verfolgen, soll das allgemeine Inte­resse an der kommunalen Selbstverwaltung geweckt und gefördert werden. Zudem dient die Öffentlichkeit der Kreistagssitzungen auch der Kontrolle der Kreistagsmitglieder durch die Bürgerschaft. Der Bürger wird befähigt, das Verhalten der Fraktionen und der Kreis­tagsmitglieder zu bewerten und hieraus die politischen Konsequenzen zu ziehen.

 

Die Kreistagsfraktion der FDP begreift diese zusätzliche Möglichkeit als Chance, noch mehr Transparenz in den politischen Entscheidungsprozess des Kreises Borken zu brin­gen. Durch eine „Livestream“-Übertragung der Kreistagssitzung besteht die Möglichkeit für die Öffentlich­keit, die Wortbeiträge an jedem Ort der Welt ungefiltert und unkommen­tiert mitzuerleben.

 

Ferner können die Wortbeiträge jederzeit wiederholt abgerufen werden. Der technische Aufwand für die Übertragung einer Sitzung ist verhältnismäßig gering und vor allem preiswert. Der Mitschnitt von öffentlichen Sitzungen des Kreistages dürfte rechtlich bean­standungsfrei sein, sofern dies seitens des Kreistages so be­schlossen wird. Störungen des Sitzungsbetriebes sind nicht zu erwarten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Bernd Schöning

FDP-Fraktionsvorsitzender