1. „Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,
unter welchen rechtlichen und technischen Voraussetzungen es möglich ist, die
Haushaltsreden in der Sitzung des Kreistages vom 17.02.2011 als Livestream
übertragen zu können. Soweit möglich, sind dann diese Voraussetzungen auch zu
schaffen.
2. Nach einer möglicherweise
erfolgreichen Übertragung der Kreistagsitzung vom 17.02.2010 wird der Kreistag
über gewonnene Erfahrungen und Erkenntnisse zeitnah beraten.
Sachdarstellung:
Die Sitzungen der
Kreisverwaltung sind grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit der Sitzungen
kommunaler Vertretung ist einer der wichtigsten Grundsätze unserer demokratisch
verfassten Staatsordnung.
Durch die
Öffentlichkeit der Sitzung soll allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit
gegeben werden, die Arbeit der gewählten Volksvertreterinnen und -vertreter zu
verfolgen.
Durch die
Möglichkeit, die Haushaltsreden öffentlich zu verfolgen, soll in einem ersten
Schritt / Test, das allgemeine Interesse an der kommunalen Selbstverwaltung
geweckt und gefördert werden.
Der Mitschnitt
der Haushaltsreden des Kreistages dürfte rechtlich beanstandungsfrei
sein, sofern
jeder Redner dem zustimmt.
Störungen des Sitzungsbetriebes sind nicht zu erwarten.
Mit freundlichen Grüßen Mit
freundlichen Grüßen
Bernd Schöning Markus Schulte
FDP-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender