Betreff
Abwicklung des Deutschen Sportabzeichens durch den KreisSportBund Borken
Vorlage
0005/2011
Art
Beschlussvorlage öffentlich

  1. Die Abwicklung des Deutschen Sportabzeichens für den Kreis Borken übernimmt ab dem 01.01.2011 der KreisSportBund Borken in eigener Regie.

  1. Unter Berücksichtigung der Eckpunkte aus der Sachdarstellung, trifft die Verwaltung eine vertragliche Vereinbarung mit dem KreisSportBund.

  2. Der KreisSportBund erhält eine jährliche Aufwandsentschädigung.

Rechtsgrundlage:

Sportförderrichtlinie des Kreises Borken in der Fassung vom 15.06.2000


Sachdarstellung:

Das Deutsche Sportabzeichen ist der „Breitensportorden“ des Deutschen Olympischen Sportbundes und die renommierteste Auszeichnung außerhalb des Wettkampfsports. Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit und Koordination – so lauten die Anforderungsprofile für eine erfolgreiche Sportabzeichen-Prüfung. Das Sportabzeichen kann in klassischen Disziplinen wie Laufen, Schwimmen oder Rad fahren aber auch im Inlineskaten, Kanu fahren, Rudern, Eis laufen, Gewicht heben oder auch Bank drücken erworben werden.

Das Deutsche Sportabzeichen wurde 1912 unter dem Namen Auszeichnung für vielfältige Leistung auf dem Gebiet der Leibesübungen geschaffen. Das Sportabzeichen erreicht also im Jahr 2012 den 100sten Geburtstag.

Das Deutsche Sportabzeichen ist eine Auszeichnung, die von den Deutschen Sportorganisationen verliehen wird und seit 2007, nach der Fusion des Deutschen Sportbundes und des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland, dem neuen „Deutschen Olympischen SportBund“ (DOSB) zuzuordnen ist.

Auf der Grundlage der Sportförderrichtlinien ist seit Jahren die verwaltungsmäßige Abwicklung des Sportabzeichens in der Kreisverwaltung angesiedelt. Im Zuge veränderter Aufgabenstellungen im Teilbereich Sportförderung des Fachbereiches 40 hat es mit dem KreisSportBund Borken Gespräche gegeben zur Frage, ob die Abwicklung des Sportabzeichens künftig nicht auch durch die auf Kreisebene im KreisSportBund vertretenen Sportorganisationen geleistet werden kann.

Der KreisSportBund hat hierzu seine Bereitschaft erklärt. Die mit dem KreisSportBund abzuschließende Vereinbarung soll zunächst bis zum 31.12.2012 Gültigkeit haben und sich automatisch verlängern um jeweils ein Jahr, wenn nicht eine Seite die Auflösung der Vereinbarung verlangt. Es wird darüber hinaus Passagen geben, die sich mit der künftigen Zielsetzung beschäftigen, die Zahl der Sportabzeichen im Kreis Borken zu sichern. Das schon vorhandene Sponsoring für die in den Schulen absolvierten Sportabzeichen soll vom KreisSportBund übernommen werden, um künftig den Erwerb des Sportabzeichens in den Schulen kostenfrei zu gewährleisten. Darüber hinaus ist auch vorgesehen, den jährlichen Sportabzeichen-Wettbewerb des Kreises für Vereine und Schulen mit einer abschließenden Ehrungsveranstaltung fortzuführen.

Die Höhe der Aufwandsentschädigung für den KSB orientiert sich an den eingesparten Personalaufwand in der Kreisverwaltung und soll für 2011 einen Betrag von 10.000,- € umfassen, der auch schon im Haushaltsentwurf 2011 berücksichtigt ist.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Wenn ja, welche ?


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von       Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?