Betreff
Auflösung der UWe - Unternehmensförderungsgesellschaft Westmünsterland GmbH + Co.KG
Vorlage
0095/2011
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der Kreistag stimmt der Auflösung der UWe - Unternehmensförderungsgesellschaft Westmünsterland mbH & Co.KG zu.

 

Rechtsgrundlage:

§ 26 Abs. 1 KrO NRW

§ 10 Gesellschaftsvertrag Uwe GmbH & Co.KG

 


Sachdarstellung:

Der Kreis Borken hat sich nach entsprechendem Kreistagsbeschluss vom 17.12.1998 als Kommanditist an der am 30.03.1998 gegründeten Unternehmensförderungsgesellschaft Westmünsterland mbH & Co.KG (UWe GmbH & Co.KG) mit einer Einlage von seinerzeit 20.000 DM (10.224,82 EUR) beteiligt. Zu Anfang der Aktivitäten waren bis zu 71 Kommanditisten mit rd. 1,5 Mio. DM Kapital beteiligt. Zuletzt bestand die GmbH & Co.KG neben dem Kreis Borken noch aus weiteren 30 Kommanditisten, davon 10 kreisangehörige Kommunen. Die Kommanditgesellschaft ging 1998 mit dem Ziel an den Start, als offene Unternehmensbeteiligungsgesellschaft die Gründung und Entwicklung zukunftsorientierter Unternehmen zu fördern und diese Jungunternehmen in allen Fragen des Managements und der Technologie zu beraten sowie bei Bedarf mit Kapital zu unterstützen.

 

Trotz positiver Resonanz in Wirtschaft und Politik war es nicht gelungen, das für eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft notwendige Stammkapital in Höhe von damals 2 Mio. DM zu generieren. Daher „mussten“ die beteiligten Banken frühzeitig wieder ausscheiden und die UWe GmbH & Co.KG setzte mit geringerem Kapital die Aktivitäten fort. Bis heute hat die UWe GmbH & Co.KG über 100 Anfragen von Jungunternehmern oder Existenzgründern behandelt, wovon ein eigens eingerichteter Beteiligungsausschuss über 50 Geschäftsideen intensiver geprüft hat. Die Gesellschaft hat sich letztlich  an drei Unternehmen finanziell beteiligt und die jeweilige Geschäftsführung begleitet. Bei zwei Engagements wurden durch deren Insolvenz hohe Verluste gemacht, beim dritten kann die UWe GmbH & Co.KG auf Grund eines Besserungsscheins ihren Einsatz wieder zurückbekommen. Dieses Unternehmen mit zur Zeit 17 Angestellten wäre ohne finanzielle und persönliche Unterstützung in der hiesigen Region nicht realisiert worden.

 

Das Konzept der Unternehmensbeteiligungsgesellschaft war darauf ausgelegt, durch attraktive Beteiligungen mit Zinserträgen und Beteiligungserlösen finanziell getragen zu werden. Diese Vorstellungen sind trotz großen Engagements und Unterstützung zahlreicher Gesellschafter und Kommanditisten nicht aufgegangen. In der Gesellschafterversammlung der UWe GmbH & Co.KG am 18.03.2011 haben deshalb die anwesenden Kommanditisten - die kommunalen Vertreter jeweils unter Vorbehalt der Beschlüsse in den kommunalpolitischen Gremien - die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Im weiteren Verfahren sieht § 26 des Gesellschaftsvertrags der UWe GmbH & Co.KG vor, dass die Unternehmensförderungsgesellschaft Westmünsterland Verwaltungsgesellschaft mbH als Komplementärin die Aufgabe des Liquidators übernimmt. Nach Abschluss der Liquidation wird das dann verbliebene Kommanditisten-Kapital nach dem jeweiligen Anteil auf die einzelnen Kommanditisten verteilt. Zum Ende 2010 hat die UWe GmbH & Co.KG ein Kommanditkapital von 55.230 EUR, davon hat der Kreis Borken noch ein Kommanditkapital-Anteil von 2.518 EUR.

 

Die Auflösung wird der Bezirksregierung Münster gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 115 Abs. 1 GO NRW als Kommunalaufsicht angezeigt.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von       Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

 

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

 

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?

In der Bilanz des Kreises Borken ist die Kommanditeinlage bei der UWe GmbH & Co.KG als Beteiligung mit dem Ursprungswert von 10.224,82 EUR bewertet. Nach Abschluss der Liquidation erhält der Kreis seinen dann verbliebenen Kommanditkapital-Anteil ausgezahlt. Die Differenz ist aufwandsmäßig als Verlust zu berücksichtigen.