Der
Kreistag stimmt der Auflösung der UWe - Unternehmensförderungsgesellschaft
Westmünsterland mbH & Co.KG zu.
Rechtsgrundlage:
§
26 Abs. 1 KrO NRW
§
10 Gesellschaftsvertrag Uwe GmbH & Co.KG
Sachdarstellung:
Der
Kreis Borken hat sich nach entsprechendem Kreistagsbeschluss vom 17.12.1998 als
Kommanditist an der am 30.03.1998 gegründeten
Unternehmensförderungsgesellschaft Westmünsterland mbH & Co.KG (UWe GmbH
& Co.KG) mit einer Einlage von seinerzeit 20.000 DM (10.224,82 EUR)
beteiligt. Zu Anfang der Aktivitäten waren bis zu 71 Kommanditisten mit rd. 1,5
Mio. DM Kapital beteiligt. Zuletzt bestand die GmbH & Co.KG neben dem Kreis
Borken noch aus weiteren 30 Kommanditisten, davon 10 kreisangehörige Kommunen.
Die Kommanditgesellschaft ging 1998 mit dem Ziel an den Start, als offene
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft die Gründung und Entwicklung
zukunftsorientierter Unternehmen zu fördern und diese Jungunternehmen in allen
Fragen des Managements und der Technologie zu beraten sowie bei Bedarf mit
Kapital zu unterstützen.
Trotz
positiver Resonanz in Wirtschaft und Politik war es nicht gelungen, das für
eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft notwendige Stammkapital in Höhe von
damals 2 Mio. DM zu generieren. Daher „mussten“ die beteiligten Banken
frühzeitig wieder ausscheiden und die UWe GmbH & Co.KG setzte mit
geringerem Kapital die Aktivitäten fort. Bis heute hat die UWe GmbH & Co.KG
über 100 Anfragen von Jungunternehmern oder Existenzgründern behandelt, wovon
ein eigens eingerichteter Beteiligungsausschuss über 50 Geschäftsideen
intensiver geprüft hat. Die Gesellschaft hat sich letztlich an drei Unternehmen finanziell beteiligt und
die jeweilige Geschäftsführung begleitet. Bei zwei Engagements wurden durch
deren Insolvenz hohe Verluste gemacht, beim dritten kann die UWe GmbH &
Co.KG auf Grund eines Besserungsscheins ihren Einsatz wieder zurückbekommen.
Dieses Unternehmen mit zur Zeit 17 Angestellten wäre ohne finanzielle und
persönliche Unterstützung in der hiesigen Region nicht realisiert worden.
Das
Konzept der Unternehmensbeteiligungsgesellschaft war darauf ausgelegt, durch
attraktive Beteiligungen mit Zinserträgen und Beteiligungserlösen finanziell
getragen zu werden. Diese Vorstellungen sind trotz großen Engagements und
Unterstützung zahlreicher Gesellschafter und Kommanditisten nicht aufgegangen.
In der Gesellschafterversammlung der UWe GmbH & Co.KG am 18.03.2011 haben
deshalb die anwesenden Kommanditisten - die kommunalen Vertreter jeweils unter
Vorbehalt der Beschlüsse in den kommunalpolitischen Gremien - die Auflösung der
Gesellschaft beschlossen. Im weiteren Verfahren sieht § 26 des
Gesellschaftsvertrags der UWe GmbH & Co.KG vor, dass die
Unternehmensförderungsgesellschaft Westmünsterland Verwaltungsgesellschaft mbH
als Komplementärin die Aufgabe des Liquidators übernimmt. Nach Abschluss der
Liquidation wird das dann verbliebene Kommanditisten-Kapital nach dem
jeweiligen Anteil auf die einzelnen Kommanditisten verteilt. Zum Ende 2010 hat die
UWe GmbH & Co.KG ein Kommanditkapital von 55.230 EUR, davon hat der Kreis
Borken noch ein Kommanditkapital-Anteil von 2.518 EUR.
Die
Auflösung wird der Bezirksregierung Münster gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. §
115 Abs. 1 GO NRW als Kommunalaufsicht angezeigt.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
|
Nein |
Finanzielle Auswirkungen:
Ja |
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Nein |
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Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen: |
Ja |
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Nein |
Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?
In
der Bilanz des Kreises Borken ist die Kommanditeinlage bei der UWe GmbH &
Co.KG als Beteiligung mit dem Ursprungswert von 10.224,82 EUR bewertet. Nach
Abschluss der Liquidation erhält der Kreis seinen dann verbliebenen
Kommanditkapital-Anteil ausgezahlt. Die Differenz ist aufwandsmäßig als Verlust
zu berücksichtigen.