Als Nachfolger von Herrn Claus Themann wird Herr Jürgen Schulze Herding als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied (persönliche Stellvertretung für das Ausschussmitglied Ute Gertz) in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
Rechtsgrundlage:
§ 71 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII – Kinder – Jugendhilfe
§ 4 Abs. 3 Erstes Ausführungsgesetz zum SGB VIII (AG – KJHG)
§ 4 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Borken
Sachdarstellung:
Bislang war Herr Claus Themann stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses. Er wurde zum Zeitpunkt der Neukonstituierung durch den Bund deutscher katholischer Jugend (BDKJ) vorgeschlagen. Durch Übernahme einer Tätigkeit in einer anderen Gemeinde ist er nun nicht mehr im Kreis Borken tätig. Sein Amt als stellvertretendes Mitglied ist daher neu zu besetzen.
Gemäß § 71 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in Verbindung mit § 4 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) sowie § 4 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Borken werden sechs Mitglieder des Jugendhilfeausschusses auf Vorschlag der im Bereich des Kreisjugendamtes wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt. Vorschläge der Jugendverbände und Wohlfahrtsverbände sind dabei angemessen zu berücksichtigen.
Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens von stimmberechtigten Verbandsvertretern aus dem JHA ist ein Ersatzmitglied auf Vorschlag der Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hatte, zu wählen. Die Aufforderung, ein Ersatzmitglied zu benennen, ist somit an den entsprechenden einzelnen Träger der freien Jugendhilfe zu richten.
Auf Anfrage des Jugendamtes hat der BDKJ Herrn Jürgen Schulze Herding aus Velen vorgeschlagen. Herr Schulze Herding hat sich bereit erklärt, im Falle einer Wahl die Tätigkeit als stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses zu übernehmen.
Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 09.06.2011 statt. Daher soll in den Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages vorher die Neuwahl und damit die Wiederbesetzung des derzeit vakanten Amtes erfolgen.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
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Nein |
Wenn ja, welche ?