Betreff
Einführung und Umsetzung einer Zielsteuerung im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung SGB II im Kreis Borken
Vorlage
0107/2011
Art
Beschlussvorlage öffentlich


Rechtsgrundlage:

SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende


Sachdarstellung:

Leistungsvergleich der SGB-II-Träger ab Mai 2011

Dem Prozess zur Einführung und Umsetzung einer Zielsteuerung im Service-Punkt ARBEIT kommt aufgrund der Reformen im SGB II besondere Bedeutung zu. Voraussichtlich im Mai 2011 wird der Service-Punkt ARBEIT erstmals in einen öffentlichen Leistungsvergleich mit den rund 440 Grundsicherungsträgern auf Bundesebene eintreten (vgl. § 48a SGB II). Die Ergebnisse der Vergleiche werden über die Internetpräsenz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht und sind insofern auch für Lokalpolitik und Presse frei zugänglich.

 

Verfahren zum Abschluss von Zielvereinbarungen mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW

Darüber hinaus wurde im Zuge der Neuorganisation des SGB II gesetzlich geregelt, dass künftig auch im Bereich der Optionskommunen ein Zielvereinbarungsprozess durchgeführt wird (vgl. § 48b SGB II). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vereinbart demnach für 2011 Ziele mit den Ländern, die wiederum mit den Optionskommunen Zielvereinbarungen abschließen. Für den Abschluss der Vereinbarungen und die Nachhaltung der Zielerreichung werden insbesondere die Werte des zuvor erwähnten Kennzahlenvergleiches herangezogen.

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS NRW) hat zum Jahresende 2010 auch mit dem Kreis Borken ein Zielvereinbarungsgespräch geführt und einen Vereinbarungsentwurf mit Bitte um Ergänzung der örtlichen Rahmenbedingungen vorgelegt. Dem ist der Service-Punkt ARBEIT nachgekommen. Nach Erörterung und Abstimmung lauten die umfassten Ziele dementsprechend:

 

-          Senkung der Leistungen zum Lebensunterhalt

-          Steigerung der Integrationsquote

-          Senkung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern

-          Verbesserung der Integration Alleinerziehender

-          Senkung der Leistungen für Unterkunft und Heizung

 

Die Vorgabe quantifizierter Zielwerte wird erst für das Jahr 2012 erfolgen. Die Erreichung oder Verfehlung der Ziele wird nach derzeitigem Stand nicht mit unmittelbaren Folgen im Sinne von Bonus-Malus-Regelungen einher gehen. 

 

Verfahren zum Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Kreis und Delegationsgemeinden

Die Einführung von Kennzahlenvergleich und Zielvereinbarungen zeichnete sich seit Mitte 2010 ab. Aus diesem Grund wurden die Städte und Gemeinden innerhalb der zweiten Workshop-Reihe des kreisinternen Zielsteuerungsprozesses grundlegend informiert. Zudem wurde vereinbart, dass der interne Zielsteuerungsprozess als „Generalprobe“ für den bundesweiten Prozess genutzt werden soll. In diesem Zusammenhang wurde eine modellhafte Zielvereinbarung zwischen Kreis und den örtlichen SPA zur Integrationsquote beschlossen. Als Ziel wurde für jeden Service-Punkt ARBEIT die Steigerung der Integrationsquote 2009 um 20% bis zum Jahresende 2010 vereinbart. 14 von 17 Städten und Gemeinden haben die Zielvorgabe schließlich erreicht. Dabei wurde der Zielwert zum Teil mehrfach übertroffen. Auf Kreisebene wurde im Jahr 2010 insgesamt eine Steigerung der Integrationsquote um rund 71% gegenüber dem Jahr 2009 realisiert.

Vor dem Hintergrund der Zielvereinbarung zwischen Kreis und Land sollen kreisintern für das Jahr 2011 wiederum konkrete Zielvereinbarungen festgelegt werden. So ist es dem Kreis Borken als gegenüber dem Bund verantwortlichem Aufgabenträger im Rahmen der Delegation nicht möglich, die mit dem Land vereinbarten Ziele in eigener Zuständigkeit zu erreichen. Hierfür ist in erster Linie die Performance der örtlichen Service-Punkte ARBEIT maßgeblich. Die Zielvereinbarungsverfahren auf Landes- und Kreisebene sind deshalb in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht miteinander zu verknüpfen. Ab 2012 sind die quantifizierten Zielvorgaben des Landes kongruent an die Städte und Gemeinden weiterzugeben.

Das Jahr 2011 soll – wie schon das letzte Quartal 2010 – insofern als letztmaliger „Testlauf“ dienen. Im Zuge dessen sollen erstmals formale Zielvereinbarungen zwischen Kreis und Delegationsgemeinden geschlossen werden. Dabei ist eine inhaltliche Überfrachtung der Übereinkünfte zu vermeiden. Anstatt der zwischen Land und Kreis vereinbarten fünf generellen Zielsetzungen sollen zwischen Kreis sowie Städten und Gemeinden die zwei zentralen Ziele der Aufgabenwahrnehmung mit konkreten Zielwertvorgaben vereinbart werden. Dies sind:

1.    Die Summe der passiven Leistungen (ausschließlich Leistungen zum Lebensunterhalt ohne Kosten der Unterkunft) soll um 7,0% gesenkt werden.

2.    Die Integrationsquote soll um 7,5% gesteigert werden.

Ausgangsbasis bilden die entsprechenden Kennzahlenwerte des Jahres 2010. Die Wahl dieser Zielwerte erfolgt in Anlehnung an die seitens der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Zielwertvorgaben für die Bundesebene im Jahr 2011. Der Kreis Borken ist im Wege des zukünftigen bundesweiten Kennzahlenvergleiches mit vergleichbaren Regionen einem bestimmten Arbeitsmarktcluster zugeordnet. Maßgeblich sind die lokalen Gegebenheiten, wonach der Kreis Borken als „ländliche Region in Westdeutschland mit sehr guter Arbeitsmarktlage, saisonaler Dynamik und sehr niedrigem Anteil an Langzeitarbeitslosen“ typisiert ist. Die Bundesagentur für Arbeit hat für die gemeinsamen Einrichtungen dieses Typs für 2011 eine Senkung der passiven Leistungen um 12,9% sowie eine Steigerung der Integrationsquote um 8% gegenüber 2010 vorgegeben. Aus Sicht des Kreises ist eine Orientierung an diesen Zielwerten aufgrund der zuletzt erzielten hohen Integrationserfolge sowie finanzieller Unwägbarkeiten etwa in Folge von Regelsatzerhöhungen nicht angemessen. Eine Orientierung an den Richtwerten für den gesamten Bund erscheint realistischer und insgesamt durchaus erreichbar. Eine derartige Zielvorgabe steht zudem in Einklang mit der Zielvereinbarung zwischen Kreis und Land.  

Zielvereinbarungen zwischen Kreis sowie Städten und Gemeinden haben insbesondere die Intention, gemeinsame Zielsetzungen für alle beteiligten Akteure im Kreis Borken zu veranschaulichen und eindeutig festzulegen. Es soll sichergestellt werden, dass alle 18 Partner im Service-Punkt ARBEIT ihre Kompetenzen zur Erreichung der Ziele einsetzen. Für die gemeinsame Fokussierung auf die benannten Ziele ist ein gewisser Grad der Verbindlichkeit erforderlich. Vergleichbar zur Zielvereinbarung zwischen Kreis und Land sollen daher kreisintern ebenfalls schriftliche Vereinbarungen geschlossen werden.

Den Städten und Gemeinden wird im Zuge dessen die Möglichkeit eingeräumt, ihre jeweiligen strukturellen, organisatorischen und finanziellen Besonderheiten in der Zielvereinbarung einzubringen.  Die vereinbarungsschließenden Seiten führen in 2011 regelmäßige Zielsteuerungsdialoge. Im Frühjahr 2012 erfolgt eine gemeinsame Einschätzung zur Zielerreichung 2011. Konsequenzen in Form von Bonus-Malus-Regelungen sind analog zur Landesebene nicht vorgesehen.

Die Etablierung eines derartigen Verfahrens auf Kreisebene gewährleistet eine angemessene inhaltliche Verknüpfung mit dem Zielvereinbarungssystem zwischen Land und Kreis. Auf diesem Wege kann der Kreis Borken als zugelassener kommunaler Träger die Zielsetzungen im Delegationsmodell wirksam kommunizieren und gemeinsam mit den Städten und Gemeinden erreichen.

 

Aktueller Sachstand

Die Hintergründe zum Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Kreis und Delegationsgemeinden wurden den Leitungen der örtlichen Service-Punkte ARBEIT im Zuge der dritten Workshop-Reihe des Zielsteuerungsprozesses vorgestellt. Das Vorhaben stieß auf breite Akzeptanz. Generelle Bedenken wurden seitens der Teilnehmerschaft nicht vorgebracht. Die formulierten Ziele und Zielwerte werden durch die Leiterinnen und Leiter der Service-Punkte ARBEIT vor Ort mit getragen.

Darüber hinaus wurde die Lenkungsgruppe SGB II am 22.02.2011 hinsichtlich der schriftlichen Vereinbarung von Zielen auf Kreisebene grundlegend informiert. Das geplante Vorgehen hat in der Lenkungsgruppe SGB II volle Akzeptanz und Unterstützung gefunden. Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden wurden im weiteren Verfahren am 08.03.2011 schriftlich über das geplante Vorgehen informiert. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit hat in seiner Sitzung am 31.03.2011 den Sachstand zur Kenntnis genommen. Den Bürgermeistern wurde der Entwurf für die abzuschließende Zielvereinbarung zur Abstimmung übersandt. Bis zur 15. KW 2011 wurden lokalspezifische Ergänzungen der Zielvereinbarungen durch die Städte und Gemeinden eingebracht und abgestimmt. In diesen spezifischen Ergänzungen konnten die Städte und Gemeinden im Einzelfall bei Bedarf besondere lokale Faktoren hinsichtlich der Organisation, der Ausgangsvoraussetzungen oder des lokalen Arbeitsmarktes, in die Zielvereinbarungen einbringen. Die durch die Bürgermeister und den Landrat unterzeichneten Zielvereinbarungen wurden in der 17. KW 2011 den Städten und Gemeinden übersandt.

Am 06.04.2011 wurde die Zielvereinbarung zwischen dem Kreis Borken und dem Land NRW unterzeichnet.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von       Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

 

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

 

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?

 


Anlagen:

Zielvereinbarung zwischen Kreis Borken und Land NRW für das Jahr 2011