Es
erfolgen zunächst keine weiteren Filmübertragungen aus den Kreistagssitzungen
im Internet. Stattdessen soll die weitere technische Entwicklung auf diesem
Gebiet abgewartet werden.
Rechtsgrundlage:
§ 8 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises
Borken
Kreisordnung NRW
Landesdatenschutzgesetz NRW
Sachdarstellung:
In der Sitzung am 10.02.2011 hatte der Kreisausschuss beschlossen, die Haushaltsreden der Vorsitzenden der im Kreistag vertretenen Fraktionen in der Kreistagssitzung am 17.02.2011 mit Kamera aufzeichnen zu lassen und dann nach Schnitt und Konvertierung als Download im Internet anzubieten. Danach sollte eine Auswertung dieses Testes in der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Verwaltungsentwicklung erfolgen. Anschließend sollte der Kreistag darüber beschließen, ob und wie weiter vorzugehen ist.
In der Sitzung der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Verwaltungsentwicklung am 14.04.2011 legte die Verwaltung daraufhin folgende Zugriffszahlen vor: In der Zeit vom 18.02. bis zum 05.04.2011 wurde das Videoportal mit den Haushaltsreden 472x gestartet. Allerdings wurde der Film dann nur 42x bis zum Ende angeschaut, davon allein ca. 10x zu Überprüfungszwecken durch die Kreisverwaltung selbst. Angesichts dieser geringen Zugriffszahlen auf der einen und der hohen Kosten auf der anderen Seite (siehe dazu im Einzelnen die Sitzungsvorlage 0020/2011 für den Kreisausschuss am 10.02.2011) sprachen die Mitglieder der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Verwaltungsentwicklung dem Kreistag die Empfehlung aus, Filmübertragungen aus den Kreistagssitzungen im Internet auszusetzen und zunächst die weitere technische Entwicklung abzuwarten.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
|
Nein |
Wenn ja, welche ?
s. Darstellung in der Sitzungsvorlage 0020/2011 für den Kreisausschuss am 10.02.2011
Finanzielle Auswirkungen:
keine