Betreff
Beteiligungsbericht 2010
Vorlage
0114/2011
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der Kreistag nimmt den Beteiligungsbericht gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

§ 117 GO NRW


Sachdarstellung:

Mit dem Beteiligungsbericht 2010 kommt der Kreis Borken seiner gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 53 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit § 117 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nach, zur Information der Kreistagmitglieder und der interessierten Öffentlichkeit einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in privater Rechtsform zu erstellen und fortzuschreiben.

Der Beteiligungsbericht 2010 bietet erneut eine umfangreiche Orientierungshilfe über sämtliche Beteiligungen, informiert über wichtige Unternehmensdaten des Geschäftsjahres 2009 und stellt daher ein Instrumentarium zur Steuerung und Kontrolle der Unternehmen dar. Mit diesem Bericht sollen die wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Unternehmen und die Verbindung zu den kreislichen Zielen transparent gemacht werden. Beachtet wird dabei auch, dass zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und der Verpflichtung zur Schaffung von Transparenz auf der einen Seite und dem berechtigten Interesse an einer vertraulichen Behandlung sensibler Unternehmensdaten abzuwägen ist. Die Daten wurden den testierten und/oder beschlossenen Jahresabschlüssen des Geschäftsjahres 2009 entnommen.

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) ist auch das Ziel verbunden, künftig einen noch besseren Gesamtüberblick über die Vermögens-, Schulden, Finanz- und Ertragslage des Kreises Borken und seiner Beteiligungen zu erhalten. Der Kreis Borken hat zu diesem Zweck künftig jährlich - erstmals zum Stichtag 31.12.2010 – einen Gesamtabschluss zu erstellen, der auch seine Beteiligungen („Verselbstständigte Aufgabenbereiche“) erfasst und sich an den handelsrechtlichen Konzernabschluss anlehnt. Zu diesem Zweck werden die in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Einzelabschlüsse konsolidiert und zusammengefasst.

Zuerst wurden die Jahresabschlüsse der einzubeziehenden Unternehmen, Entsorgungs-Gesellschaft Westmünsterland mbH und Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH, für das Jahr 2009 in die Kommunalbilanz I überführt. Das heißt die unterschiedlichen Buchungskonten der Unternehmen werden in das Kontenschema für den Gesamtabschluss übertragen. Dabei müssen die Buchungsvorfälle in den Geschäftsbuchungskonten überprüft und mit den Vorgaben des NKF zum Gesamtabschluss abgeglichen werden. Anschließend werden für die Kommunalbilanz II die NKF-Regelungen zu Ansätzen und Bewertungen auf die Abschlüsse der beiden Unternehmen angewandt. Im letzten Schritt findet die eigentliche Konsolidierung und die Aufstellung des Gesamtabschlusses statt. Zur Zeit wird am Entwurf des Konsolidierungshandbuches gearbeitet, das auch die Konsolidierungsregeln für die einzelnen Gesellschaften enthält. Auf der Basis der Regeln werden dann die Jahresabschlüsse zusammengeführt und ein Probegesamtabschluss für den Stichtag 31.12.2009 erstellt. Die Gesamtabschlussbilanz zum 31.12.2009 wird dann die Eröffnungsbilanz für den ersten Gesamtabschluss zum Stichtag 31.12.2010 sein.

Dieser Beteiligungsbericht ist daher der letzte Bericht in dieser Form. Der nächste Bericht für das Geschäftsjahr 2010 wird an die gesetzlichen Anforderungen des NKF angepasst.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?


Anlagen:

Beteiligungsbericht 2010