Betreff
Bürgschaftsübernahme zu Gunsten der Verkehrbetrieb Kipp GmbH (VBK)
Vorlage
0118/2011
Art
Beschlussvorlage öffentlich
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von 1 Mio. € zu Gunsten der Verkehrsbetrieb Kipp GmbH bei Leistung eines Avalentgeltes in Höhe von 0,2 % wird zugestimmt.


Rechtsgrundlage:

§ 26, Abs. 1, lit. o KrO


Sachdarstellung:

Die Verkehrsbetrieb Kipp GmbH (VBK) ist ein öffentliches Verkehrsunternehmen (siehe hierzu Sitzungsvorlage 0212/2010), das in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie in der Stadt Münster tätig ist, wie ihre alleinige Muttergesellschaft – die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) -. Zwischen der VBK und der RVM besteht ein Beherrschungsvertrag, der der RVM alle Rechte und Pflichten gegenüber der VBK einräumt. Die RVM wiederum steht direkt und indirekt ausschließlich im Eigentum juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Gesellschafter sind die Kreise des Münsterlandes, Städte und Gemeinden aus diesen Kreisen sowie die Stadt Münster. Im Rahmen einer Vereinbarung tragen die Kreise und die Stadt Münster die ungedeckten Kosten der RVM für ihre jeweils erhaltenen Verkehrsleistungen. Daher ist es das Bestreben der Gesellschafter, die Kostenbelastung des Unternehmens gering zu halten.

Zur Verbesserung der Verkehrsleistungen, die auch im Kreis Borken wirksam werden, plant die VBK größere Investitionen. Es ist der Ankauf moderner Busse für den Linienbetrieb im Investitionsplan 2011 eingestellt. Zur Finanzierung muss sie ein Darlehn in Höhe von 1 Mio. € aufnehmen. Dieses Darlehn kann zu günstigeren Konditionen aufgenommen werden, wenn es von einem Gesellschafter verbürgt wird. Das Darlehn ist beschränkt ausgeschrieben. Sollten zur Beschlussfassung die Darlehnskonditionen bereits vorliegen, werden sie mitgeteilt.

In Absprache haben die Kreise des Münsterlandes schon in der Vergangenheit abwechselnd Bürgschaften zu Gunsten der RVM übernommen. Auf diese Weise konnte die Kostenbelastung der Gesellschaft gemindert werden. In dieses Vorgehen soll nun auch die Tochtergesellschaft, VBK, einbezogen werden. In 2010 haben die drei anderen Kreise schon jeweils eine Bürgschaft in Höhe von 1 Mio. € für die RVM erteilt.

Nach der Reihenfolge ist nun der Kreis Borken wieder an der Reihe. Der Kreis Borken bürgt zurzeit für zwei Darlehn der RVM. Die letzte Bürgschaft wurde im Jahr 2007 (siehe hierzu Sitzungsvorlage 0188/2007) gewährt. Der valutierende Betrag über beide Darlehn steht am 31.12.2010 bei 1,04 Mio. €.

Das Ausgangsvolumen der neuen Bürgschaft beträgt 1 Mio. €. Die VBK wird ein jährliches Avalentgelt von 0,2 % auf den valutierenden Darlehnsbestand leisten entsprechend den Regelungen, die auch mit den anderen Bürgen getroffen wurden.

Die beabsichtigte Übernahme der Bürgschaft ist gem. § 87 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW der Bezirksregierung Münster anzuzeigen.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Wenn ja, welche ?

Die Bürgschaftsübernahme kann abgelehnt werden. Die VBK müsste sich dann einen neuen Bürgen suchen oder das Darlehn zu schlechteren Konditionen aufnehmen. Bei gleicher Einnahmesituation würde dieses zu höheren Kosten, die dann durch die Kreise und somit auch vom Kreis Borken gedeckt werden müssten, führen. Gleichzeitig würde der Kreis Borken die bisher partnerschaftlich von den Münsterlandkreisen vorgenommene Sicherung der Gesellschaft verlassen.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von       Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?

Dem Kreis erwachsen aus der Bürgschaft keine finanziellen Folgen. Eine Inanspruchnahme erfolgt nur für den Fall, dass der Kreditnehmer nicht mehr leistungsfähig sein sollte.