Der Kreistag Borken möge beschließen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Sonderschutzplan UAG und den Einsatzplan BZA vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse zu aktualisieren und zu überarbeiten.“
Sachdarstellung:
Aufgrund des Erdbebens in Japan und der darauffolgenden Reaktorkatastrophe in Fukushima hat eine Neubewertung des Restrisikos zum Betrieb von atomaren Anlagen in der Bundesrepublik begonnen. Wir als UWG-Fraktion im Borkener Kreistag begrüßen dies ausdrücklich.
Der Kreis Borken ist u.a. für den Katastrophenschutz und die Gefahrenabwehr am Brennelementezwischenlager Ahaus und an der Urananreicherungsanlage in Gronau zuständig. Für beide Atombetriebe existieren Einsatz- und Schutzpläne, welche laut §24 a Abs. 4 FSHG regelmäßig überprüft und angepasst werden müssen. Hierbei sind auch Erkenntnisse darüber, wie bei schweren Unfällen zu handeln ist, zu berücksichtigen. Es ist hinlänglich bekannt, dass beide Anlagen z.B. nicht ausreichend gegen Flugzeugabstürze gesichert sind. Wenn man bedenkt, welche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durch die Katastrophe in Japan eingetreten sind, ist eine Überprüfung von Auswirkungen durch Großschadenslagen dringend geboten.
Richtigerweise hat der Landrat des Kreises Borken Dr. Kai Zwicker eine Sicherheitsüberprüfung der UUA in Gronau und BZA in Ahaus durch das NRW-Wirtschaftsministerium angeregt. Allerdings sind wir als UWG-Fraktion der Auffassung, dass wir nicht nur auf die Überprüfung der Landes- und Bundesbehörden warten dürfen, sondern vielmehr selbst gefragt sind, den Katastrophenschutz und die Gefahrenabwehr für die betreffenden Anlagen zu aktualisieren.
Aus diesem Grund beantragen wir die Aktualisierung und Neubewertung des Sonderschutzplans UAG und auch des Einsatzplans BZA durch die Kreisverwaltung vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg von Borczyskowski
(Fraktionsvorsitzender)