Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Borken schlägt vor, Herrn Heinrich Hövelbrinks, 46342 Velen-Ramsdorf, Velener Str. 59, zum Landschaftswart für den Dienstbezirk Velen I zu bestellen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV NRW. Seite 568) in der zur Zeit geltenden Fassung
Sachdarstellung:
Derzeit ist der Dienstbezirk der Landschaftswacht Velen I nicht besetzt. Der ehemalige Landschaftswart für diesen Dienstbezirk, Herr Hubert Walier, ist verstorben.
Mit Schreiben vom 14.03.2011 ist die Gemeinde Velen von der Unteren Landschaftsbehörde gebeten worden, einen fachlich qualifizierten und interessierten Bürger für das Amt des Landschaftswartes vorzuschlagen.
Mit Schreiben vom 08.06.2011 schlägt die Gemeinde Velen vor, Herrn Heinrich Hövelbrinks, wohnhaft in 46342 Velen-Ramsdorf, Velener Str. 59, als Landschaftswart für den Dienstbezirk Velen I zu benennen.
Herr Hövelbrinks hat seine Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes signalisiert.
Nach § 13 Abs. 1 LG NW sollen die Beauftragten für den Außendienst (Landschaftswarte) auf Vorschlag des Beirates von der Unteren Landschaftsbehörde bestellt werden. In der Praxis hat es sich bewährt, dass die jeweilige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung dem Beirat einen fachlich qualifizierten und interessierten Bürger vorschlägt. Dieser Verfahrensweise hat der Beirat mehrfach in der Vergangenheit zugestimmt.