Der Ausschuss nimmt die in der Sachdarstellung dargelegten Ausführungen zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
Sachdarstellung:
Die Bedeutung der Kultur-/Kreativwirtschaft ist in den letzten Jahren verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Dies gilt für die europäische und für die nationale, nicht zuletzt auch für die kommunale Ebene. Kultur als „weicher Standortfaktor“ hat auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung einen besonderen Stellenwert.
Zur Kultur-/Kreativwirtschaft werden vor allem Kernbranchen gerechnet, die sich erwerbswirtschaftlich mit kulturellen Themen/Gütern beschäftigen, z.B. Musik, Kunst (auch darstellende), Buch, Film, Rundfunk, Design, Architektur, Presse, Werbung, IT-Industrie.
Laut Kulturwirtschaftsbericht NRW 2009 stellte sich die volkswirtschaftliche Situation der Kultur-/Kreativwirtschaft wie folgt dar:
36 Milliarden € Umsatz
rd. 50.000 Unternehmen/Selbständige
rd. 150.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
bei rd. 203.000 Erwerbstätigen/Selbständigen
Diese Zahlen lassen auch Rückschlüsse auf die Bedeutung Kultur-/Kreativwirtschaft für den kommunalen Sektor zu.
Das „Grünbuch“ der Europäischen Kommission zur „Erschließung des Potentials der Kultur- und Kreativindustrien“ stellt fest: „Selbst in Branchen, in denen große internationale Unternehmen führend sind, spielen kleine und kleinste Unternehmen bei Kreativität und Innovation eine entscheidende Rolle. Typischerweise sind sie es, die Risiken eingehen und früh Neues übernehmen; bei der Talentsuche, der Entwicklung neuer Trends und dem Entwerfen einer neuen Ästhetik stehen sie an vordersten Front“.
Diese Aussage trifft auch auf die Situation im Kreis Borken zu und stimmt mit den Erkenntnissen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken (WFG) überein.
Punkt 1 des Antrags:
Übersicht über Förderungsmöglichkeiten im
Bereich „Kultur-/Kreativwirtschaft“
Der Bereich der Förderungsmöglichkeiten ist sehr komplex und abschließend ohne weiteres nicht darstellbar.
Fördermittel gibt es als direkt auf Projekte der Kultur-/Kreativwirtschaft zugeschnittene Möglichkeiten sowie indirekt als Förderung im Zusammenhang mit Projekten, die wesentliche kulturelle Komponenten enthalten und aus denen sich Aufträge für die Kulturwirtschaft ergeben.
Dies trifft sowohl für EU-, Bundes- und Landesförderungen zu.
Die EU fördert (lt. Richtlinien) z.B. Projekte, die das Ziel haben „die kulturelle Vielfalt Europas herauszustellen, das gemeinsame Kulturerbe zu stärken, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu stärken und zu fördern“.
Als Beispiel indirekter Förderung aus Bundesmitteln kann hier z.B. das Projekt „Lernen vor Ort“ angeführt werden, aus dem auch Aufträge für den Bereich der Kultur-/Kreativwirtschaft folgen.
Das Land NRW fördert z.B. im Rahmen des Ziel-2-Programms ebenfalls den Kultur-/Kreativwirtschaftsbereich. Der Wettbewerb „Create.NRW“ hat bislang zweimal stattgefunden (2007/08 und 2009). Ob er wieder aufgelegt wird, kann aktuell nicht eingeschätzt werden.
Im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik stellt das Land über den Kulturrat Münsterland Mittel zur Verfügung, die auch für Projekte der Kultur-/Kreativwirtschaft eingesetzt werden können.
Der Kreis ist im Kulturrat, der an der Mittellvergabe maßgeblich beteiligt ist, vertreten.
Die EUREGIO bietet für grenzüberschreitende Kulturprojekte unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Das Mozer-Kulturbüro fördert in kleinerem Rahmen Programmangebote; die INTERREG-Fördermöglichkeiten sehen auch das Engagement bei Großprojekten vor.
Kreis und Gemeinden sind ebenfalls im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung wichtige Auftraggeber für die Kultur-/Kreativwirtschaft.
Dies gilt nicht nur für direkte Zuwendungen zu kulturellen Projekten, sondern auch bei der allgemeinen Verwaltungstätigkeit, die z.B. von Auftragsvergaben zu Entwurfsgestaltung für Broschüren, über den Kauf von Software bis hin zu Architekturleistungen reicht.
Allein aus der Tätigkeit des Kreises fließen jährlich Mittel in den Sektor Kultur-/Kreativwirtschaft, z.B. durch die Vergabe von Publikationen (Kreisjahrbuch und andere), die Auflage von Werbebroschüren und Plakaten, die zumeist auch Aufträge für Gestaltung/Design beinhalten.
Aktivitäten des Kreises Borken (beispielhaft):
Die in den Jahren 1998 – 2001 aus Mitteln der EU geförderten Kulturprojekte des Kreises „Judocus Vredis“ (rd. 185 T€) und „Handel und Wandel zwischen IJssel und Berkel“ (207 T€) flossen komplett in den Kultur-/Kreativmarkt.
Die Deutsch-Niederländische Grafikbörse ist ein Projekt, das sich direkt der Kunstvermarktung widmet.
Auch die Mittel für die kreiseigenen Konzertreihen – Schlosskonzerte Ahaus; Sommer-Schlösser-Virtuosen wie für das münsterlandweite Projekt Trompetenbaum und Geigenfeige – fließen direkt in die Kultur-/Kreativwirtschaft.
Diese Situation gilt für nahezu alle Projekte der Kulturarbeit.
Die Beratungstätigkeit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken steht den heimischen Unternehmen der Kultur-/ Kreativwirtschaft als wichtige Dienstleistung zur Verfügung und muss in ihrer Wirkung hoch eingeschätzt werden.
Private Förderung läuft z.B. über Firmensponsoring, über Stiftungen und Mäzene. Hier spielen z.B. Sparkassen/Banken als Auftraggeber eine wichtige Rolle, wie sie sich auch mit Zuwendungen bei Projekten durch ihre Stiftungen engagieren.
Für die Kulturarbeit des Kreises hat sich in den letzten Jahren insbesondere die „Werner Richard – Dr. Carl Dörken Stiftung“ engagiert, deren Zuwendungen, ergänzt um weitere Mittel der Sparkasse Westmünsterland wie des Kreises Borken, komplett in die Kultur-/Kreativwirtschaft fließen.
Punkt 2
Potentialanalyse
Aus der vorstehenden Darstellung ergibt sich die Komplexität der Situation, die eine solide Potentialanalyse zur Situation der Kultur-/Kreativwirtschaft im Kreis Borken nur mit größerem Aufwand möglich macht.
Ähnlich wie bei der Frage nach Fördermöglichkeiten ist auch hier die Dynamik der Situation bei den im Metier der Kultur-/Kreativwirtschaft unternehmerisch tätigen Akteuren ein wichtiger Faktor. Die WFG, der im Übrigen keine weitreichenden detaillierten Erkenntnisse zum Bereich der Kultur-/Kreativwirtschaft vorliegen, weist darauf hin, dass gerade in diesem Bereich eine große Fluktuation unter den Akteuren herrscht: Unternehmen lagern ihre Grafik-/Gestaltungsabteilungen aus, Mitarbeiter übernehmen u.U. als Selbständige diese Aufgaben, agieren oft am Existenzminimum und geben dann oft diese Tätigkeit auf. Andererseits erscheinen ständig neue Akteure auf diesem Markt, so dass eine Bestandsaufnahme auch hier weitgehend nur die tagesaktuelle Situation referieren kann.
Nach den vorstehenden Ausführungen ist festzustellen, dass bei der Dynamik des Kultur-/Kreativwirtschaftssektors eine Bestandsaufnahme der Fördersituation wie eine Potentialanalyse nur eine bedingte („tagesaktuelle“) Aussagekraft haben können. Dies nicht zuletzt wegen der Tatsache, dass Klein- und Kleinstunternehmer die wichtigen Akteure in diesem Wirtschaftssektor sind. Diese zeichnen sich zum einen durch große Kreativität und Flexibilität aus, zum anderen ist aber auch eine große Fluktuation in diesem Markt festzustellen.
Im Hinblick auf den großen Aufwand einer fundierten Untersuchung, die notwendigerweise die Beteiligung eines Fachinstituts mit entsprechendem Mitteleinsatz erfordert schlägt die Verwaltung vor, davon abzusehen.
Entscheidungsalternativen
Eine eingehende Darstellung der Fördermöglichkeiten wie eine fundierte Potentialanalyse kann nicht „nebenbei“ von der Verwaltung geleistet werden und erfordert die Beteiligung eines Fachbüros/-instituts.
Die dafür benötigten Haushaltsmittel werden im Rahmen der Beratungen des Haushalts 2012 bereitgestellt.