Sachdarstellung:
Die Bundesregierung hat beschlossen ab 2014 die Kosten für die Grundsicherung im Alter ganz zu übernehmen. In der Münsterland – Zeitung vom 11. August 2011 wurde das Thema Grundsicherung auf der „Kreisseite„ behandelt und behauptet, dass der Kreis Borken durch die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter durch den Bund nicht wirklich entlastet werde, da er die Kosten für das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket zu tragen habe. Die SPD – Kreistagsfraktion hat zu diesem Sachverhalt folgende Fragen:
1. Ist es richtig, dass die Kommunen auch bei den Kosten für die Unterkunft und für Heizung entlastet werden und mit diesen Geldern die Verwaltungskosten für das Bildungs- und Teilhabepaket, das Mittagessen in Horten und die Schulsozialarbeiter abgegolten werden sollen?
2. Wie hoch sind die Verwaltungskosten für die Umsetzung des Bildungspaketes? Mussten dazu beim Kreis oder den Kommunen neue Stellen geschaffen werden?
3. Wie hoch sind inzwischen die Kosten für Mitgliedsbeiträge in z. B. Sportvereinen, die Kosten für den Schulbedarf, für Ausflüge, für Lernförderung und für das Mittagessen?
4. Wie viele der Berechtigten nehmen mittlerweile die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Anspruch?
5. Gibt es mittlerweile Einstellungen von Schulsozialarbeitern nach den Regeln des Bildungspaketes?
6. Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten für das Bildungs– und Teilhabepaket hochgerechnet auf das Jahr 2011? Wie sieht die finanzielle Entlastung durch den Bund für das Jahr 2011 aus?
7. Wie verhält es sich mit den Kosten für das Bildungspaket, wenn im Jahr 2012 eine 45% Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter durch den Bund erfolgt?
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Schulte