Betreff
Verwendung der Ausschüttung aus dem Jahresüberschüberschuss 2010 der Sparkasse Westmünsterland
Vorlage
0226/2011
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der Kreistag stimmt der geplanten Verwendung des außerplanmäßigen Mehrertrages und der Mehreinzahlung auf Grund der Ausschüttung aus dem Jahresüberschuss 2010 der Sparkasse Westmünsterland entsprechend § 25 Abs. 3 Sparkassengesetz NRW und § 12 Abs. 1 Satz 2 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland zu.


Rechtsgrundlage:

§ 25 Abs. 3 Sparkassengesetz NRW (SpkG NRW) und § 12 Abs. 1 Satz 2 Satzung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland


Sachdarstellung:

Gem. § 24 Sparkassengesetz NRW (SpkG NRW) beschließt die Vertretung der Träger der Sparkasse Westmünsterland auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG NRW. Mit Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses ist auch über die Höhe des an die Träger auszuschüttenden Betrages zu entscheiden.

Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland hat in der Sitzung am 20.06.2011 auf Vorschlag des Verwaltungsrats der Sparkasse Westmünsterland beschlossen, aus dem Jahresüberschuss 2010 der Sparkasse einen Betrag von insgesamt 3.964.069,78 EUR an die Sparkassenträger auszuschütten.

Aus diesem Ausschüttungsbetrag entfällt auf den Kreis Borken gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland ein Anteil von 40,1 Prozent. Nach Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages kann der Kreis Borken einen außerplanmäßigen Ertrag und gleichzeitig eine außerplanmäßige Einzahlung von 1,338 Mio. EUR verbuchen.

Gem. § 25 Abs. 3 SpkG NRW und § 12 Abs. 1 Satz 2 Satzung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland ist der Ausschüttungsbetrag zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben der Träger oder für gemeinnützige Zwecke bestimmt und soll auf die Förderung des kommunalen, bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen Engagements insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt beschränkt werden.

Die Verwaltung schlägt vor, satzungsgemäß den außerplanmäßigen Ertrag von 1,338 Mio. EUR für gemeinwohlorientierte Aufgaben der Bereiche Gesundheit, Kultur, Sport, Umwelt, Verkehrserziehung und Bildung zu verwenden. Allerdings soll - wie im Vorjahr - vor dem Hintergrund der kritischen Finanzsituation des Kreises Borken die Verwendung der Erträge ergebnisverbessernd ausschließlich für Aufgaben und Maßnahmen erfolgen, die ohnehin schon im Haushalt 2011 vorgesehen sind. Bei dieser Vorgehensweise wird erreicht, dass der Ausschüttungsbetrag satzungsgemäß verwandt wird und gleichzeitig der außerplanmäßige Ertrag von 1,338 Mio. EUR den für das Haushaltsjahr 2011 geplante Jahresfehlbetrag von rd. 10,6 Mio. EUR verringert und damit die Ausgleichsrücklage weniger stark in Anspruch genommen werden muss.

Der Ausschüttungsbetrag sollte daher für folgende Maßnahmen vorgesehen werden:

 Budget 04 – Gesundheit –

Förderung von Einrichtungen der Sucht- und Drogenberatung/Methadon (506.000 EUR)

Förderung von Selbsthilfe- und Laienhelfergruppen im Kreis Borken

(17.000 EUR)

Förderung von Kontaktstellen für psychisch Behinderte in Bocholt, Gronau, Rhede und im mittleren Versorgungsgebiet des Kreises (85.500 EUR)

Förderung Fähre e.V., Rhede, und Horizont e.V.,Gronau (22.000 EUR)

630.500 EUR

 

Zuschuss zu den Beratungsstellen nach § 218 StGB

45.000 EUR

Budget 05 –Schule, Bildung, Kultur und Sport -

Kultur- und Heimatpflege

·         Aufwendungen „Sommer, Schlösser, Virtuosen“ (41.000 EUR)

·         Schlosskonzerte Ahaus (27.000 EUR)

·         Schriftenreihe ( 25.000 EUR)

·         Zuschüsse (Stiftung Künstlerdorf Schöppingen) (ca. 33.000 EUR)

·         Allgemeine Kulturförderung (ca. 35.000 EUR)

161.000 EUR

Sport

·         Übungsleiterzuschüsse (149.000 EUR)

·         Zuschüsse an die Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau (98.000 EUR)

·         Talentsuche/-förderung in Rhede (12.000 EUR)

·         Zuschuss an den Kreissportbund (30.000 EUR)

289.000 EUR

Budget 06 – Natur und Umwelt

Förderung Biologische Station Zwillbrock e.V. (58.500 EUR)

Förderung Trägerverein Tiergarten Schloss Raesfeld e.V. (40.000 EUR)

Förderung Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken e.V. (7.500 EUR)

Umsetzung Klimaschutzkonzept (20.000 EUR)

126.000 EUR

Budget 07 - Verkehr

Verkehrserziehung / Verkehrssicherheit

71.500 EUR

Budget 11 – Querschnittsfunktionen, zentrale Dienste

Förderung des Radsports (Sparkassen Münsterland GIRO 2011)

15.000 EUR

1.338.000 EUR

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Der Ausschüttungsbetrag wird ganz oder teilweise für zusätzliche neue Maßnahmen verwandt. Alternativ kann der Ausschüttungsbetrag ganz oder teilweise der Sparkassenstiftung für den Kreis Borken zugeführt werden, um deren Stiftungszweck (Förderung der Jugendpflege, Jugendfürsorge und Altersfürsorge, des Sports, der Kunst und Kultur, der Erziehung sowie Allgemein- und Berufsbildung, des traditionellen Brauchtums, der Heimatpflege und Heimatkunde, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Tier- und Umweltschutzes im Gebiet des Kreises Borken) zu unterstützen. Die mögliche Ergebnisverbesserung des Jahresabschlusses 2011 würde sich dementsprechend verringern.