Rechtsgrundlage:
§ 26, Abs. 1, lit. o KrO
Sachdarstellung:
In der Sitzung vom 19.05.2011 hat sich der Kreistag schon mit dieser Thematik befasst (Sitzungsvorlagen 0118/2011 und 0118/2011/1). Die Entscheidung wurde damals angesichts des seinerzeitigen Beschwerdeverfahrens gegen die Direktvergabe von ÖPNV-Aufträgen an die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) vertagt. Da die Direktvergabe nunmehr Bestandskraft erlangt hat, kann über die Bürgschaftsvergabe entschieden werden.
Die RVM ist ein öffentliches Verkehrsunternehmen, das in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie in der Stadt Münster tätig ist. Sie steht direkt und indirekt ausschließlich im Eigentum juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Gesellschafter sind die Kreise des Münsterlandes, Städte und Gemeinden aus diesen Kreisen sowie die Stadt Münster. Im Rahmen einer Vereinbarung tragen die Kreise und die Stadt Münster die ungedeckten Kosten der RVM für ihre jeweils erhaltenen Verkehrsleistungen. Daher ist es das Bestreben der Gesellschafter, die Kostenbelastung des Unternehmens gering zu halten.
Zur Verbesserung der Verkehrsleistungen, die auch im Kreis Borken wirksam werden, plant die RVM größere Investitionen. Es ist der Ankauf moderner Busse für den Linienbetrieb im Investitionsplan 2011 eingestellt. Zur Finanzierung muss sie ein Darlehn in Höhe von 1 Mio. EUR aufnehmen. Dieses Darlehn kann zu günstigeren Konditionen aufgenommen werden, wenn es von einem Gesellschafter verbürgt wird. Das Darlehn wird nach Genehmigung der Bürgschaft beschränkt ausgeschrieben. Die nachstehende Aufstellung zeigt die Vorteile einer Bürgschaft bei einem Darlehn in Höhe von 1 Mio. EUR auf:
1. Es wird ein um ca. 0,7 % niedriger Kreditzins gewährt, der über die Laufzeit einen Vorteil von ca. 55.000 EUR erbringt.
2. Bei den einmaligen Kreditkosten können bis zu 11.000 EUR eingespart werden.
3. Der Kreis Borken erhält eine Avalprovision in Höhe von 0,2 %, die sich über die gesamte Laufzeit auf ca. 15.500 EUR beläuft.
4. Für den ÖPNV entspringt hieraus ein wirtschaftlicher Vorteil von bis zu 50.500 EUR über die gesamte Kreditlaufzeit.
In Absprache haben die Kreise des Münsterlandes schon in der Vergangenheit abwechselnd Bürgschaften zu Gunsten der RVM übernommen. Auf diese Weise konnte die Kostenbelastung der Gesellschaft gemindert werden. In 2010 haben die drei anderen Kreise schon jeweils eine Bürgschaft in Höhe von 1 Mio. EUR für die RVM erteilt.
Nun ist der Kreis Borken wieder an der Reihe. Der Kreis Borken bürgt zurzeit für zwei Darlehn der RVM. Die letzte Bürgschaft wurde im Jahr 2007 (siehe hierzu Sitzungsvorlage 0188/2007) gewährt. Der valutierende Betrag über beide Darlehn stand am 31.12.2010 bei 1,04 Mio. EUR.
Das Ausgangsvolumen der neuen Bürgschaft beträgt 1 Mio. EUR. Die RVM wird ein jährliches Avalentgelt von 0,2 % auf den valutierenden Darlehnsbestand leisten entsprechend den Regelungen, die auch mit den anderen Bürgen getroffen wurden.
Die beabsichtigte Übernahme der Bürgschaft ist gem. § 87 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW der Bezirksregierung Münster anzuzeigen.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
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Nein |
Wenn ja, welche ?
Die Bürgschaftsübernahme kann abgelehnt werden. Die Regionalverkehr Münsterland GmbH müsste sich dann einen neuen Bürgen suchen oder das Darlehn zu schlechteren Konditionen aufnehmen. Bei gleicher Einnahmesituation würde dieses zu höheren Kosten, die dann durch die Kreise und somit auch vom Kreis Borken gedeckt werden müssten, führen. Gleichzeitig würde der Kreis Borken die bisher partnerschaftlich von den Münsterlandkreisen vorgenommene Sicherung der Gesellschaft verlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja |
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Nein |
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Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen: |
Ja |
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Nein |
Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?
Dem Kreis erwachsen aus der Bürgschaft keine finanziellen Folgen. Eine Inanspruchnahme erfolgt nur für den Fall, dass der Kreditnehmer nicht mehr leistungsfähig sein sollte.