Rechtsgrundlage:
§ 53 I der Kreisordnung (KrO NRW) in Verbindung mit §§ 95, 96 der Gemeindeordnung (GO NRW)
Sachdarstellung:
Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 95 GO NRW ist zum Schluss eines Haushaltsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss besteht aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang. Zudem ist ein Lagebericht beizufügen.
§ 95 Abs. 3 GO NRW sieht vor, dass der bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Kreistag zur Feststellung zugeleitet wird. Die mit der Einführung des NKF verbundenen zeitlichen Verzögerungen bei der Eröffnungsbilanz und den ersten Jahresabschlüssen konnten bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2009 noch nicht vollständig aufgeholt werden.
Bevor die Verwaltung überhaupt mit originären Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2009 beginnen konnte, musste in einem „Zwischenschritt“ über fast fünf Monate eine Überleitung der Daten zwischen den Jahren 2008 und 2009 erfolgen, da seinerzeit der „Buchhaltungsmandant“ vollständig neu eingerichtet wurde. Ursächlich dafür war, dass das Land NRW in 2008 einen neuen finanzstatistischen Kontenrahmen vorgab, den der Kreis Borken zum 01.01.2009 auch angewandt hatte. Gleichzeitig wurden im Rahmen der Überleitung verschiedene Mängel behoben, die in vergangenen Jahresabschlüssen zu Einwendungen der Revision des Kreises Borken geführt haben (z.B. Korrektur der Voreinstellungen in der Buchungssoftware, Umbuchung und Auflösung zahlreicher Verwahr- und Vorschusskonten, Ausweiskorrekturen bei Forderungs- und Verbindlichkeitenkonten, Überprüfung und Anpassung der Anlagenbuchhaltung). Nachdem die „Bilanzidentität“ zwischen 31.12.2008 und 01.01.2009 sichergestellt werden konnte und damit eine valide Grundlage für die weiteren Arbeiten gesichert war, konnten die eigentlichen Jahresabschlussarbeiten fortgesetzt werden.
Die zahlenmäßige Aufbereitung des Jahresabschlusses 2009 soll im Oktober 2011 abgeschlossen sein. Sobald belastbare Zahlen vorliegen, werden die Entwürfe der Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung dem Kreistag vorgelegt. Im Übrigen soll der vollständige Entwurf des Jahresabschlusses 2008 mit Anhang und Lagebericht im November 2011 dem Kreistag zugeleitet werden. Damit keine weiteren Verzögerungen eintreten, soll über die Weiterleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2009 an den Rechnungsprüfungsausschuss schon jetzt beschlossen werden. Wie schon im Vorjahr wurden die einzelnen Schritte und Zwischenergebnisse während der Aufstellung des Jahresabschlusses in regelmäßigen gemeinsamen Besprechungen zwischen dem Fachdienst Finanzen, der Revision und Aufsicht und der begleitenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage abgestimmt.
Insgesamt ergibt sich bei den Jahresabschlüssen folgender Stand:
Jahresabschluss |
Bearbeitungsstand/-plan |
Eröffnungsbilanz |
festgestellt am 29.01.2009, öffentlich bekanntgemacht |
2006 |
festgestellt am 24.09.2009, öffentlich bekanntgemacht |
2007 |
festgestellt am 13.07.2010, öffentlich bekanntgemacht |
2008 |
festgestellt am 17.02.2011, öffentlich bekanntgemacht |
2009 |
Vorlage des
Entwurfs im November 2011 Rechnungsprüfungsausschuss
am 08.02.2012 Feststellung Kreistag
am 01.03.2012 |
Der Jahresabschluss 2010 wird direkt nach Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses 2009 aufbereitet. Ziel ist es jetzt, zur Aufstellung des Haushaltes 2013 die Ergebnisse des Jahresabschlusses 2011 im Entwurf vorliegen zu haben.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?